Arbeitsrecht
Ihr Anwalt für Arbeitsrecht in Augsburg.
Die Anwälte der Kanzlei Limmer.Reutemann aus Augsburg beraten und vertreten bundesweit Arbeitnehmer und Arbeitgeber in sämtlichen Bereichen des Arbeitsrechts. Da wir beide Perspektiven kennen, können wir unsere Erfahrungen gewinnbringend für Sie einsetzen. Nur ein Anwalt, der sein Gegenüber genau kennt, vertritt die Interessen seines Mandanten optimal. Zudem beraten wir Prokuristen, Geschäftsführer und Vorstände von Unternehmen zu den alltäglichen Problemen des Arbeitsrechts. Gerne nehmen wir uns Ihres Problems im Arbeitsrecht an.
Engagement für Arbeitnehmer, Arbeitgeber & Führungskräfte
Von uns erhalten Arbeitnehmer, Arbeitgeber und Führungskräfte klare und praktikable Informationen zum Arbeitsrecht, die Sie auch als juristischer Laie verstehen können. Wir verstecken uns nicht hinter juristischem Fachvokabular.
Durchsetzungsstark kämpfen wir für die Interessen unserer Mandanten und vertreten diese bundesweit vor allen Arbeitsgerichten, Landesarbeitsgerichten sowie dem Bundesarbeitsgericht.
Dabei profitieren unsere Mandanten von unserer langjährigen Prozesserfahrung. Sofern es das Prozessrisiko gebietet, erweisen wir uns zudem als geschickte Verhandler, um einen möglichst günstigen Vergleich für Sie zu erreichen. Schenken auch Sie uns Ihr Vertrauen.
Ratgeber Arbeitsrecht
Von A wie Arbeitsvertrag bis Z wie Zeugnis.
Qualität im Arbeitsrecht in Augsburg
Die Anwälte der Kanzlei Limmer.Reutemann aus Augsburg kennen nicht nur die Gesetze und die aktuelle Rechtsprechung. Vielmehr haben sie auch immer das unternehmerische Umfeld und die Situation der betroffenen Menschen im Blick. Gemeinsam mit Ihnen erörtern wir, wie wir Ihre Ziele erreichen können. Hierbei besprechen wir nicht nur das weitere Vorgehen und mögliche rechtliche Risiken, sondern auch emotionale Belastungen, die auf Sie zukommen können. Als emphatischer und durchsetzungsstarker Partner an Ihrer Seite, erzielen wir gemeinsam das bestmögliche Ergebnis für Sie.
Da die Rechtslage im Arbeitsrecht oftmals nicht eindeutig ist, setzt sich die Seite durch, die das größere Verhandlungsgeschick beweist. Wir verfügen über jahrelange Verhandlungserfahrung in arbeitsrechtlichen Streitigkeiten. Diese setzen wir für unsere Mandanten gewinnbringend ein. Schenken auch Sie uns Ihr Vertrauen.
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Hilfe für Arbeitnehmer im Arbeitsrecht
Kündigung & Kündigungsschutz
Sie haben eine Kündigung erhalten? Dann sollten Sie jetzt keine Zeit verlieren. Nach Erhalt des Kündigungsschreibens bleiben Ihnen nur drei Wochen Zeit, um sich mittels einer Kündigungsschutzklage gegen die Entlassung zu wehren.
Nach Ablauf dieser Frist wird die Kündigung automatisch wirksam und somit unangreifbar – Das gilt selbst dann, wenn die Kündigung an sich fehlerhaft war, weil beispielsweise die Angabe des Kündigungsgrundes fehlte oder die formellen Vorgaben nicht eingehalten wurden.
Kontaktieren Sie uns daher unbedingt zeitnah. Wir geben Ihnen eine realistische Einschätzung über die Erfolgsaussichten Ihrer Kündigungsschutzklage und beraten sie zudem über die Möglichkeit einer Abfindung oder die Chancen auf eine Weiterbeschäftigung.
Abfindung bei Arbeitsplatzverlust
Entgegen der weitläufigen Ansicht besteht keine pauschale Pflicht des Arbeitgebers, dem Arbeitnehmer bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses eine Abfindung zu zahlen. Vielmehr ist eine finanzielle Entschädigung für den Verlust des Arbeitsplatzes meist reine Verhandlungssache.
Daher gilt: Je besser die vorgebrachten Argumente sind, desto höher die Abfindung. Nach einer vom Arbeitgeber ausgesprochenen Kündigung, erhöht sich die mögliche Abfindung, je mehr Gründe für deren Unwirksamkeit sprechen.
Daher ist zwingend geboten, sich nach Erhalt eins Kündigungsschreibens umgehend an Ihren Anwalt für Arbeitsrecht aus Augsburg zu wenden. Denn die Kündigung muss innerhalb von drei Wochen angegriffen werden, da sie sonst wirksam und unanfechtbar wird – und somit auch keine Aussicht mehr auf eine Abfindung besteht.
Arbeitsvertrag
Das Vorstellungsgespräch ist überstanden und der neue Arbeitgeber legt Ihnen den Arbeitsvertrag zur Unterschrift vor.
Wer diesen nun blind unterschreibt, dem droht später ein böses Erwachen. Denn die Liste arbeitnehmerunfreundlicher Regelungen ist lang. Auch finden sich selbst in den Arbeitsverträgen großer Unternehmen häufig unwirksame Klauseln in Arbeitsverträgen.
Lassen Sie deshalb, um späteren Ärger zu vermeiden, Ihren Arbeitsvertrag vor der
Unterschrift von unseren Anwälten für Arbeitsrecht aus Augsburg überprüfen.
Aufhebungsvertrag
Ein Aufhebungsvertrag beendet das bestehende Arbeitsverhältnis einvernehmlich. Oftmals bieten Arbeitgeber ihren Mitarbeitern Abfindungszahlungen, wenn diese einen Aufhebungsvertrag unterschreiben.
Trotzdem ist Vorsicht geboten! Mit einer Unterschrift unter einen ungeprüften Aufhebungsvertrag bringen Sie sich möglicherweise um Ansprüche gegen den Arbeitgeber oder handeln sich eine Sperre beim Arbeitslosengeld ein.
Wir prüfen Ihren Aufhebungsvertrag – auch dahingehend, ob eine höhere Abfindung erzielt werden kann.
Abmahnung
Eine Abmahnung ist die „gelbe Karte“ des Arbeitsrechts. Der Arbeitgeber macht so klar, dass bei einem erneuten Verstoß eine verhaltensbedingte Kündigung erfolgen soll.
Zudem wirkt sich eine Abmahnung oft karrierehindernd aus, denn sie wird der Personalakte des Betroffenen beigelegt. Oftmals können Arbeitnehmer eine Entfernung der Abmahnung aus der Personalakte aber schon deshalb erreichen, weil sie aus formellen Gründen unwirksam ist.
Unsere Anwälte für Arbeitsrecht prüfen für Sie, ob die Abmahnung angreifbar ist und wie Sie sich dagegen wehren können.
Arbeitszeugnis
Bei der Bewerbung auf einen neuen Arbeitsplatz sind bereits vorhandene Arbeitszeugnisse von großer Bedeutung. Sie geben Aufschluss über die Leistung und das Verhalten des Arbeitnehmers.
Grundsätzlich sind Arbeitgeber verpflichtet, Arbeitszeugnisse wohlwollend zu formulieren. Denn ein schlechtes Arbeitszeugnis kann dazu führen, dass Sie gegenüber Mitbewerbern den Kürzeren ziehen. Oft aber lesen sich Arbeitszeugnisse für den juristischen Laien viel besser, als sie tatsächlich sind. Wir kennen die Spitzfindigkeiten der Zeugnissprache.
Lassen Sie sich darüber aufklären, welcher Note Ihr Zeugnis wirklich entspricht. Sind Sie hiermit unzufrieden, erörtern wir gemeinsam Möglichkeiten, wie Sie zu Ihrem Wunschzeugnis gelangen.
Mobbing & Diskriminierung
Die Unterscheidung zwischen schlechtem Arbeitsklima und Diskriminierung bzw. Mobbing ist oft schwierig, da die Übergänge fließend sind.
Wenn der Gang zum Arbeitsplatz aber für Betroffene zu einem Spießrutenlauf wird, weil Kollegen oder Vorgesetzte systematisch versuchen, den betroffenen Mitarbeiter bloßzustellen, zu beleidigen oder zu diskriminieren, ist eine rote Linie überschritten.
Unsere Anwälte zeigen betroffenen Arbeitnehmern Wege auf, wie sie sich effektiv gegen Diskriminierung und Mobbing zur Wehr setzen können.
Schwangerschaft, Elternzeit & Mutterschutz
Eine Schwangerschaft ist für die werdenden Eltern eine aufregende, aber auch belastende Zeit. Auch arbeitsrechtlich ergeben sich während der Schwangerschaft etliche Fragen.
Droht der werdenden Mutter aufgrund der Besonderheiten am Arbeitsplatz ein Berufsverbot? Kann der Schwangeren gekündigt werden? Unsere Anwälte für Arbeitsrecht kennen die typischen Fragen, mit denen die werdenden Eltern während der Schwangerschaft konfrontiert sind.
Wenden Sie sich vertrauensvoll an uns, bei Fragen zu Themen wie Diskriminierung von Schwangeren, Mutterschutz, Berufsverboten und Elternzeit haben.
Lohn & Überstunden
Der Arbeitgeber zahlt den vereinbarten Lohn nicht, unvollständig oder viel zu spät? Trotz einer Vielzahl an abgeleisteten Überstunden schlägt sich Ihr Einsatz nicht auf dem Lohnzettel nieder?
Dann ist Eile geboten, denn Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis verfallen oft bereits nach wenigen Monaten. Danach sind Ihre Ansprüche unwiederbringlich verloren – es geht also um bares Geld!
Unsere Anwälte für Arbeitsrecht prüfen Ihre Ansprüche und setzen diese auch für Sie durch.
Versetzung & Entsendung
Eine Versetzung kann für den Arbeitnehmer durchaus vorteilhaft sein. Eine neue berufliche Herausforderung, andere Kollegen oder ein neues Arbeitsumfeld.
Aber was tun, wenn gerade ein Eigenheim angeschafft wurde, die Kinder eingeschult wurden und der Arbeitgeber eine Versetzung des Mitarbeiters über seinen Kopf hinweg angeordnet hat? Arbeitgeber haben zwar aufgrund ihres Direktionsrechts grundsätzlich die Befugnis, Mitarbeiter innerhalb des Betriebs zu versetzen. Doch gibt es klare rechtliche Grenzen.
Lassen Sie sich von unseren Anwälten darüber beraten, ob Ihre Versetzung rechtlich zulässig war und wie Sie sich gegen eine unzulässige Versetzung wehren können.
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Passgenaue Lösungen für Arbeitgeber
Beratung von Arbeitgebern im Arbeitsrecht
Unseren Mandanten stehen wir bei sämtlichen Fragestellungen des Arbeitsrechts als zuverlässiger Partner zur Seite. Egal, ob es um Überstunden, Lohn und Gehalt, disziplinarische Maßnahmen oder Kündigungen geht, unsere Rechtsanwälte geben Ihnen praktikable Tipps in klarer und verständlicher Sprache an die Hand und zeigen Ihnen Wege der Umsetzung Ihre Ziele auf.
Gerne bieten wir Ihrem Unternehmen eine arbeitsrechtliche Dauerberatung über eine attraktive Rahmenvereinbarung an. Hier erhalten Sie schnelle und praktikable Hilfestellungen im Tagesgeschäft per E-Mail, Telefon oder WhatsApp an die Hand. Gerne erstellen wir Ihnen hierfür ein faires und bedarfsgerechtes Angebot. Sprechen Sie uns einfach darauf an.
Gestaltung und Überprüfung von Verträgen
Ein Arbeitsvertrag ist das rechtliche Fundament eines jeden Arbeitsverhältnisses. So wirken gerade veraltete oder fehlerhafte Arbeitsverträge nicht nur unprofessionell, sondern können für Arbeitgeber auch schnell sehr teuer werden.
Damit Sie auf der sicheren Seite sind, entwerfen wir als für Arbeitgeber rechtssichere Arbeitsverträge einschließlich entsprechender Zusatz- und Sondervereinbarungen (etwa beispielsweise Provisionsregelungen, Zielvereinbarungen, Dienstwagenregelungen, etc.). Gerne überprüfen wir auch Ihre bestehenden Musterarbeitsverträge darauf, ob sie konform der jeweils geltenden aktuellen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts gestaltet sind. Denn um böse Überraschungen im Streitfall zu vermeiden, sollten Sie Ihre Arbeitsverträge regelmäßig, spätestens aber alle drei Jahre, auf ihre Rechtmäßigkeit überprüfen lassen.
Darüber hinaus erstellen wir für Arbeitgeber Abmahnungen,
Kündigungsschreiben, Arbeitszeugnisse, nachträgliche Wettbewerbsverbote und Fortbildungsverträge mit Rückzahlungsklausel. Vertrauen auch Sie auf unsere Kompetenz und Erfahrung im Bereich der arbeitsrechtlichen Vertragsgestaltung.
Beendigung von Arbeitsverhältnissen
Gerade im Bereich der Kündigungsschutzprozesse drängt sich der Eindruck auf, die Arbeitsgerichte vertreten überwiegend arbeitnehmerfreundliche Rechtsauffassungen. Tatsächlich aber werden viele Kündigungsschutzklagen nur deshalb zu Gunsten des Arbeitnehmers entschieden, weil der die Kündigung begründende Sachverhalt nicht ausreichend dokumentiert wurde.
Um unangenehme Überraschungen und Probleme zu vermeiden, begleiten wir unsere Mandanten vom Stadium der Vorbereitung und dem Ausspruch einer Kündigung bis zu deren Durchsetzung vor den Arbeitsgerichten. Im Rahmen von betriebsbedingten Kündigungen unterstützen wir unsere Mandanten auch bei der ordentlichen Sozialauswahl.
Erscheint eine einvernehmliche Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch Abschluss eines Aufhebungsvertrags
möglich, übernehmen wir nicht nur die Gestaltung des Aufhebungsvertrages, sondern stehen Arbeitgebern auch bei den Verhandlungen mit dem Mitarbeiter beratend zur Seite.
Besteht für das betreffende Arbeitsverhältnis ein Sonderkündigungsschutz (Schwerbehinderte, Schwangere, etc.), bemühen sich unsere Anwälte darum, die Zustimmung des Integrationsamtes bzw. des Gewerbeaufsichtsamtes zur Kündigung einzuholen. Im Rahmen von anzeigepflichtigen Entlassungen (sog. Massenentlassungen), klären wir für Sie bereits im Vorfeld mit der Agentur für Arbeit die notwendigen Formalitäten.
Betriebsrat & Einigungsstelle
Häufig ist die Basis für unternehmerischen Erfolg eine vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen dem Arbeitgeber und der Arbeitnehmervertretung (Betriebsrat). Unsere Anwälte für Arbeitsrecht unterstützen Arbeitgeber dabei, Konflikte mit dem Betriebsrat zu vermeiden, oder wo sie entstehen, ausgleichend einzuwirken.
Wir beraten und unterstützen Arbeitgeber in sämtlichen betriebsverfassungsrechtlichen Fragen, so beispielsweise bei Verhandlungen über Betriebsvereinbarungen oder bei Verhandlungen vor betriebsverfassungsrechtlichen Einigungsstellen. Zudem vertreten wir bundesweit Arbeitgeber in Beschlussverfahren vor den Arbeitsgerichten.
Umstrukturierung & Outsourcing
Wir unterstützen Arbeitgeber bei der Planung und Umsetzung von betrieblichen Umstrukturierungsmaßnahmen. Vertrauen auch Sie auf unsere effiziente Arbeit, insbesondere beim Outsourcing von Unternehmensstrukturen, Unternehmensaufgaben, Betriebsstilllegungen, Betriebsübergänge oder Personalabbau. Um eine passgenaue Lösung für Ihr Unternehmen sicherzustellen, greifen wir dabei auf unser interdisziplinäres Expertennetzwerk aus Gesellschaftsrechtlern, Wirtschaftsprüfern und Steuerberatern zurück.
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Vertrauensvoller Partner für Führungskräfte
Allgemeine Beratung von Führungskräften
Wir beraten Sie zu allen Fragestellungen, die mit Ihrer Stellung als Führungskraft typischerweise einhergehen. Von uns erhalten Sie Unterstützung, wenn es etwa um die Berufung zum Prokuristen, Geschäftsführer oder Vorstand geht.
Wir klären Sie umfassend über Ihren Pflichtenkreis und das sich hieraus ergebende Haftungsrisiko auf. Zudem sind wir Ihr Ansprechpartner bei allen arbeitsrechtlichen Fragen, mit denen Sie in Ihrem Berufsalltag konfrontiert werden. Diesbezüglich bieten wir unseren Mandanten auch eine Dauerberatung zu attraktiven Pauschalen an. Sprechen Sie uns einfach hierauf an.
Überprüfung und Gestaltung von Arbeits- & Dienstverträgen
Da Sie als Führungskraft typischerweise nicht denselben Schutz wie Arbeitnehmer genießen, können Sie Fehler im Vertragstext oder unzulässige Klauseln teuer zu stehen kommen.
Unterschreiben Sie daher keinen Arbeits- oder Dienstvertrag, ehe dieser nicht von einem unserer Anwälte geprüft wurde. Ein besonderer Fokus unserer Tätigkeit liegt auf der Durchsetzung eines für Sie idealen Vergütungsmodells. Gerade die weit verbreiteten Gewinnbeteiligungen können risikobehaftet sein, nämlich dann, wenn der Großteil Ihrer Bezüge aus der Beteiligung herrührt. Denn bleibt der Unternehmenserfolg aus, drohen Ihnen massive wirtschaftliche Einbußen.
Gerne übernehmen wir die gesamte Vertragsgestaltung Ihres Arbeits- oder Dienstvertrages.
Beendigung der Beschäftigung
Wir beraten und vertreten Führungskräfte, wenn es um die Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses (Abberufung oder Kündigung) geht.
Hierbei setzen wir uns insbesondere in Abfindungsverhandlungen für Sie ein – mit dem klaren Ziel eine möglichst hohe Abfindung zu erreichen.
Zu diesem Zweck gestalten wir gerne einen Ihren Interessen entsprechenden Aufhebungsvertrag. Selbstverständlich haben wir sozialversicherungsrechtliche und steuerliche Aspekte dabei stets im Blick.
Wirtschaftsstrafrecht
Führungskräfte tragen hohe unternehmerische Verantwortung und haben daher ein hohes Haftungsrisiko. So kann ein vermeintlich kleines Fehlverhalten oder eine gutgemeinte Tat schnell auch strafrechtliche Konsequenzen haben.
Unsere Kanzlei verfügt über versierte Wirtschaftsstrafverteidiger, die Sie sowohl bei schwierigen Entscheidungen über mögliche Haftungsrisiken beraten, als auch Ihnen im Fall der Fälle beiseite stehen und dafür sorgen, dass das Strafverfahren mit dem für Sie bestmöglichen Ergebnis endet. Lesen Sie hier mehr zum Thema Strafverteidigung.
Ihr zuverlässiger Partner im Arbeitsrecht – in Augsburg und bundesweit
Sie sind auf der Suche nach einem kompetenten Anwalt für Arbeitsrecht? Wir stehen Ihnen bei Ihrem Anliegen im Arbeitsrecht jederzeit gerne mit Rat und Tat beiseite und setzen für Ihre Rechte ein – in Augsburg und bundesweit. Vereinbaren Sie noch heute einen Termin mit uns.
Häufig gestellte Fragen an Ihren Anwalt für Arbeitsrecht in Augsburg
Eigentlich sollte die Frage vielmehr lauten: Wer ist für SIE der beste Anwalt für Arbeitsrecht in Augsburg. Während ein Mandant ein möglichst aggressives Auftreten seines Anwalts wünscht, setzt ein anderer eher auf die Kommunikationsfähigkeiten und das Verhandlungsgeschick seines Anwalts für Arbeitsrecht in Augsburg. Wir bieten Ihnen eine maßgeschneiderte arbeitsrechtliche Betreuung gemäß Ihren Vorstellungen und Zielen.
Viele Rechtsfragen lassen sich bereits im Rahmen einer Erstberatung klären. Die Kosten hierfür liegen bei 226,10 € (inkl. MwSt.). Beratungsleistungen, die hierüber hinaus gehen, rechnen wir üblicherweise auf Basis einer Stundenhonorarvereinbarung ab. Für Gerichtsverfahren berechnen wir grundsätzlich die Mindestgebühren nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz. Die konkreten Kosten errechnen sich dabei nach dem Streitwert, der von Ihrem Bruttogehalt abhängt. Selbstverständlich erfahren Sie bereits vor der Mandatsaufnahme, welche Kosten konkret auf Sie zukommen. Wenn Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, kümmern wir uns – selbstverständlich gratis – um eine Kostenübernahme für Ihren Rechtsstreit. Fehlen Ihnen die finanziellen Mittel, den Rechtsstreit zu führen und verfügen Sie auch über keine Rechtsschutzversicherung, besteht zudem die Möglichkeit einer Prozesskostenhilfe. In diesem Fall trägt die Staatskasse die Anwaltskosten. Gerne sagen wir Ihnen, ob in Ihrem Fall die Voraussetzungen einer Prozesskostenhilfe vorliegen. Sprechen Sie uns einfach hierauf an.
Wenn Sie eine Kündigung oder Abmahnung erhalten haben, erhalten Sie von uns eine kostenlose Erstberatung. Gratis informieren wir Sie über die Erfolgsaussichten einer Kündigungsschutzklage und wie Sie eine höchstmögliche Abfindung erzielen können. Bei allen sonstigen Anliegen im Arbeitsrecht kostet die Erstberatung 226,10 € (inkl. MwSt.). Sofern Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, übernimmt diese für gewöhnlich die Kosten für die Erstberatung.
Im Arbeitsrecht gilt: Sie müssen Ihren Anwalt für Arbeitsrecht immer selbst bezahlen – egal, ob Sie gewinnen oder verlieren. Eine Kostenübernahme durch den Verlierer wie im Zivilrecht ist im Arbeitsrecht nicht möglich. Lediglich die Gerichtskosten muss die unterliegende Partei übernehmen. Aus diesem Grund ist gerade für das Arbeitsrecht eine Rechtsschutzversicherung absolut empfehlenswert. Diese übernimmt sämtliche Anwaltskosten und Gerichtskosten.
Nein. Sie sind in der Wahl Ihres Anwalts für Arbeitsrecht immer frei. Deshalb sollten Sie stets den Anwalt beauftragen, der Sie am meisten überzeugt. Den Empfehlungen der Rechtsschutzversicherung liegen stets Vereinbarungen mit Anwälten zugrunde, die gegen entsprechende Weiterempfehlungen zu vergünstigten Konditionen arbeiten. Somit erfolgen die „Empfehlungen“ der Versicherungen nicht etwa aufgrund der hohen Qualität des Anwalts für Arbeitsrecht, sondern allein aus wirtschaftlichen Gesichtspunkten.
Im Arbeitsrecht gelten kurze Fristen. Es ist daher unser Anspruch als Full-Service-Kanzlei, Ihnen schnellstmöglich einen Termin anzubieten. Selbstverständlich ist sichergestellt, dass die in Ihrem Fall maßgebliche Frist eingehalten wird!
Unser Anwaltsteam verfügt gemeinsam über mehrere Jahrzehnte Erfahrung in unterschiedlichen Bereichen des Arbeitsrechts. So können wir sicherstellen, dass Ihnen bei Ihrem Problem stets ein erfahrener und versierter Anwalt für Arbeitsrecht in Augsburg zur Seite steht.
Obgleich es in zahlreichen Fällen angezeigt ist, über außergerichtliche Verhandlungen des bestmögliche Ergebnis für Sie zu erreichen, vertreten wir Sie selbstverständlich auch vor den Arbeitsgerichten. Auch hier können Sie auf einen umfassenden Erfahrungsschatz aus mehreren hundert Verfahren Ihres Anwalts für Arbeitsrecht in Augsburg vertrauen.
Nein, wir werden deutschlandweit für Sie tätig! Ihr Vorteil: Unsere Anwälte für Arbeitsrecht sind bundesweit an allen Arbeitsgerichten, einschließlich des Bundesarbeitsgerichts zugelassen.
Auf die Einreichung einer Klage folgt stets ein sog. Gütetermin am Arbeitsgericht. In diesem wird die Sach- und Rechtslage erörtert und das Gericht versucht, die Parteien zu einem Vergleich, also einer gütlichen Streitbeilegung, zu bewegen. Der Gütetermin soll nach dem Willen des Gesetzgebers innerhalb von zwei Wochen nach der Klageerhebung stattfinden (§ 61a Absatz 2 ArbGG). In der Praxis vergehen aber meist drei bis sechs Wochen, bis es zum Gütetermin kommt. Lässt sich im Gütertermin keine Einigung erzielen, folgt nach drei bis acht Monaten der sog. Kammertermin. Im direkten Anschluss an diesen fällt das Arbeitsgericht sein Urteil. Geht die unterliegende Partei anschließend in Berufung, so kann man für das Berufungsverfahren vor dem Landesarbeitsgericht mit weiteren acht bis zwölf Monaten rechnen.
Sind Sie Arbeitnehmer und wurde Ihnen eine Kündigung ausgesprochen oder eine Abmahnung erteilt, sollten Sie sich umgehend an Ihren Anwalt für Arbeitsrecht aus Augsburg wenden. Im Arbeitsrecht gelten extrem kurze Fristen - werden diese nicht eingehalten, droht Ihnen der Verlust aller Ansprüche!
Überprüfung & Gestaltung von Arbeits- / Anstellungsverträgen, Lohn / Überstunden / Urlaub / Krankheit / Entgeltfortzahlung, Arbeitszeit & Teilzeitarbeit, Compliance / Diskriminierung / Mobbing, Schwangerschaft, Elternzeit & Mutterschutz, Schwerbehinderung & Gleichstellung, Versetzung / Weisung / Entsendung ins Ausland, Kündigung & Kündigungsschutzrecht / Abmahnung, Überprüfung & Gestaltung von Aufhebungs- / Abwicklungsverträgen, Einsatz freier Mitarbeiter / Statusfeststellung / Scheinselbständigkeit, Arbeitnehmerüberlassung / Betriebsübergänge, Durchsetzung & Abwehr von Schadensersatzansprüchen.
Am besten sofort. Die Frist für eine Klage gegen eine Kündigung beträgt lediglich drei Wochen. Danach gibt es grundsätzlich auch dann keine Möglichkeit mehr, die Kündigung anzugreifen, wenn es offensichtlich an einem Kündigungsgrund fehlt.
Aus diesem Grund sollten Sie möglichst frühzeitig einen Anwalt für Arbeitsrecht kontaktieren. Wir informieren Sie darüber, wie Sie sich effektiv gegen eine Kündigung zur Wehr setzen und zeigen Ihnen eine Strategie auf, wie Sie Ihre Ziele erreichen.
Unsere Erfahrung zeigt: Rund 80 % aller Kündigungen können wir vor dem Arbeitsgericht erfolgreich angreifen.