Arbeitsrecht
Ihr Anwalt für Arbeitsrecht in Augsburg.
Die Anwälte der Kanzlei Limmer.Reutemann aus Augsburg beraten und vertreten bundesweit Arbeitnehmer und Arbeitgeber in sämtlichen Bereichen des Arbeitsrechts. Da wir beide Perspektiven kennen, können wir unsere Erfahrungen gewinnbringend für Sie einsetzen. Nur ein Anwalt, der sein Gegenüber genau kennt, vertritt die Interessen seines Mandanten optimal. Zudem beraten wir Prokuristen, Geschäftsführer und Vorstände von Unternehmen zu den alltäglichen Problemen des Arbeitsrechts. Gerne nehmen wir uns Ihres Problems im Arbeitsrecht an.
Engagement für Arbeitnehmer, Arbeitgeber & Führungskräfte
Von uns erhalten Arbeitnehmer, Arbeitgeber und Führungskräfte klare und praktikable Informationen zum Arbeitsrecht, die Sie auch als juristischer Laie verstehen können. Wir verstecken uns nicht hinter juristischem Fachvokabular.
Durchsetzungsstark kämpfen wir für die Interessen unserer Mandanten und vertreten diese bundesweit vor allen Arbeitsgerichten, Landesarbeitsgerichten sowie dem Bundesarbeitsgericht.
Dabei profitieren unsere Mandanten von unserer langjährigen Prozesserfahrung. Sofern es das Prozessrisiko gebietet, erweisen wir uns zudem als geschickte Verhandler, um einen möglichst günstigen Vergleich für Sie zu erreichen. Schenken auch Sie uns Ihr Vertrauen.
Ratgeber Arbeitsrecht
Von A wie Arbeitsvertrag bis Z wie Zeugnis.
Qualität im Arbeitsrecht in Augsburg
Die Anwälte der Kanzlei Limmer.Reutemann aus Augsburg kennen nicht nur die Gesetze und die aktuelle Rechtsprechung. Vielmehr haben sie auch immer das unternehmerische Umfeld und die Situation der betroffenen Menschen im Blick. Gemeinsam mit Ihnen erörtern wir, wie wir Ihre Ziele erreichen können. Hierbei besprechen wir nicht nur das weitere Vorgehen und mögliche rechtliche Risiken, sondern auch emotionale Belastungen, die auf Sie zukommen können. Als emphatischer und durchsetzungsstarker Partner an Ihrer Seite, erzielen wir gemeinsam das bestmögliche Ergebnis für Sie.
Da die Rechtslage im Arbeitsrecht oftmals nicht eindeutig ist, setzt sich die Seite durch, die das größere Verhandlungsgeschick beweist. Wir verfügen über jahrelange Verhandlungserfahrung in arbeitsrechtlichen Streitigkeiten. Diese setzen wir für unsere Mandanten gewinnbringend ein. Schenken auch Sie uns Ihr Vertrauen.
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Hilfe für Arbeitnehmer im Arbeitsrecht
Kündigung & Kündigungsschutz
Sie haben eine Kündigung erhalten? Dann sollten Sie jetzt keine Zeit verlieren. Nach Erhalt des Kündigungsschreibens bleiben Ihnen nur drei Wochen Zeit, um sich mittels einer Kündigungsschutzklage gegen die Entlassung zu wehren.
Nach Ablauf dieser Frist wird die Kündigung automatisch wirksam und somit unangreifbar – Das gilt selbst dann, wenn die Kündigung an sich fehlerhaft war, weil beispielsweise die Angabe des Kündigungsgrundes fehlte oder die formellen Vorgaben nicht eingehalten wurden.
Kontaktieren Sie uns daher unbedingt zeitnah. Wir geben Ihnen eine realistische Einschätzung über die Erfolgsaussichten Ihrer Kündigungsschutzklage und beraten sie zudem über die Möglichkeit einer Abfindung oder die Chancen auf eine Weiterbeschäftigung.
Abfindung bei Arbeitsplatzverlust
Entgegen der weitläufigen Ansicht besteht keine pauschale Pflicht des Arbeitgebers, dem Arbeitnehmer bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses eine Abfindung zu zahlen. Vielmehr ist eine finanzielle Entschädigung für den Verlust des Arbeitsplatzes meist reine Verhandlungssache.
Daher gilt: Je besser die vorgebrachten Argumente sind, desto höher die Abfindung. Nach einer vom Arbeitgeber ausgesprochenen Kündigung, erhöht sich die mögliche Abfindung, je mehr Gründe für deren Unwirksamkeit sprechen.
Daher ist zwingend geboten, sich nach Erhalt eins Kündigungsschreibens umgehend an Ihren Anwalt für Arbeitsrecht aus Augsburg zu wenden. Denn die Kündigung muss innerhalb von drei Wochen angegriffen werden, da sie sonst wirksam und unanfechtbar wird – und somit auch keine Aussicht mehr auf eine Abfindung besteht.
Arbeitsvertrag
Das Vorstellungsgespräch ist überstanden und der neue Arbeitgeber legt Ihnen den Arbeitsvertrag zur Unterschrift vor.
Wer diesen nun blind unterschreibt, dem droht später ein böses Erwachen. Denn die Liste arbeitnehmerunfreundlicher Regelungen ist lang. Auch finden sich selbst in den Arbeitsverträgen großer Unternehmen häufig unwirksame Klauseln in Arbeitsverträgen.
Lassen Sie deshalb, um späteren Ärger zu vermeiden, Ihren Arbeitsvertrag vor der
Unterschrift von unseren Anwälten für Arbeitsrecht aus Augsburg überprüfen.
Aufhebungsvertrag
Ein Aufhebungsvertrag beendet das bestehende Arbeitsverhältnis einvernehmlich. Oftmals bieten Arbeitgeber ihren Mitarbeitern Abfindungszahlungen, wenn diese einen Aufhebungsvertrag unterschreiben.
Trotzdem ist Vorsicht geboten! Mit einer Unterschrift unter einen ungeprüften Aufhebungsvertrag bringen Sie sich möglicherweise um Ansprüche gegen den Arbeitgeber oder handeln sich eine Sperre beim Arbeitslosengeld ein.
Wir prüfen Ihren Aufhebungsvertrag – auch dahingehend, ob eine höhere Abfindung erzielt werden kann.
Abmahnung
Eine Abmahnung ist die „gelbe Karte“ des Arbeitsrechts. Der Arbeitgeber macht so klar, dass bei einem erneuten Verstoß eine verhaltensbedingte Kündigung erfolgen soll.
Zudem wirkt sich eine Abmahnung oft karrierehindernd aus, denn sie wird der Personalakte des Betroffenen beigelegt. Oftmals können Arbeitnehmer eine Entfernung der Abmahnung aus der Personalakte aber schon deshalb erreichen, weil sie aus formellen Gründen unwirksam ist.
Unsere Anwälte für Arbeitsrecht prüfen für Sie, ob die Abmahnung angreifbar ist und wie Sie sich dagegen wehren können.
Arbeitszeugnis
Bei der Bewerbung auf einen neuen Arbeitsplatz sind bereits vorhandene Arbeitszeugnisse von großer Bedeutung. Sie geben Aufschluss über die Leistung und das Verhalten des Arbeitnehmers.
Grundsätzlich sind Arbeitgeber verpflichtet, Arbeitszeugnisse wohlwollend zu formulieren. Denn ein schlechtes Arbeitszeugnis kann dazu führen, dass Sie gegenüber Mitbewerbern den Kürzeren ziehen. Oft aber lesen sich Arbeitszeugnisse für den juristischen Laien viel besser, als sie tatsächlich sind. Wir kennen die Spitzfindigkeiten der Zeugnissprache.
Lassen Sie sich darüber aufklären, welcher Note Ihr Zeugnis wirklich entspricht. Sind Sie hiermit unzufrieden, erörtern wir gemeinsam Möglichkeiten, wie Sie zu Ihrem Wunschzeugnis gelangen.
Mobbing & Diskriminierung
Die Unterscheidung zwischen schlechtem Arbeitsklima und Diskriminierung bzw. Mobbing ist oft schwierig, da die Übergänge fließend sind.
Wenn der Gang zum Arbeitsplatz aber für Betroffene zu einem Spießrutenlauf wird, weil Kollegen oder Vorgesetzte systematisch versuchen, den betroffenen Mitarbeiter bloßzustellen, zu beleidigen oder zu diskriminieren, ist eine rote Linie überschritten.
Unsere Anwälte zeigen betroffenen Arbeitnehmern Wege auf, wie sie sich effektiv gegen Diskriminierung und Mobbing zur Wehr setzen können.
Schwangerschaft, Elternzeit & Mutterschutz
Eine Schwangerschaft ist für die werdenden Eltern eine aufregende, aber auch belastende Zeit. Auch arbeitsrechtlich ergeben sich während der Schwangerschaft etliche Fragen.
Wenden Sie sich vertrauensvoll an uns, bei Fragen zu Themen wie Diskriminierung von Schwangeren, Mutterschutz, Berufsverboten und Elternzeit haben.
Lohn & Überstunden
Der Arbeitgeber zahlt den vereinbarten Lohn nicht, unvollständig oder viel zu spät? Trotz einer Vielzahl an abgeleisteten Überstunden schlägt sich Ihr Einsatz nicht auf dem Lohnzettel nieder?
Dann ist Eile geboten, denn Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis verfallen oft bereits nach wenigen Monaten. Danach sind Ihre Ansprüche unwiederbringlich verloren – es geht also um bares Geld!
Unsere Anwälte für Arbeitsrecht prüfen Ihre Ansprüche und setzen diese auch für Sie durch.
Versetzung & Entsendung
Eine Versetzung kann für den Arbeitnehmer durchaus vorteilhaft sein. Eine neue berufliche Herausforderung, andere Kollegen oder ein neues Arbeitsumfeld.
Aber was tun, wenn gerade ein Eigenheim angeschafft wurde, die Kinder eingeschult wurden und der Arbeitgeber eine Versetzung des Mitarbeiters über seinen Kopf hinweg angeordnet hat? Arbeitgeber haben zwar aufgrund ihres Direktionsrechts grundsätzlich die Befugnis, Mitarbeiter innerhalb des Betriebs zu versetzen. Doch gibt es klare rechtliche Grenzen.
Lassen Sie sich von unseren Anwälten darüber beraten, ob Ihre Versetzung rechtlich zulässig war und wie Sie sich gegen eine unzulässige Versetzung wehren können.
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Passgenaue Lösungen für Arbeitgeber
Beratung von Arbeitgebern im Arbeitsrecht
Unseren Mandanten stehen wir bei sämtlichen Fragestellungen des Arbeitsrechts als zuverlässiger Partner zur Seite. Egal, ob es um Überstunden, Lohn und Gehalt, disziplinarische Maßnahmen oder Kündigungen geht, unsere Rechtsanwälte geben Ihnen praktikable Tipps in klarer und verständlicher Sprache an die Hand und zeigen Ihnen Wege der Umsetzung Ihre Ziele auf.
Gerne bieten wir Ihrem Unternehmen eine arbeitsrechtliche Dauerberatung über eine attraktive Rahmenvereinbarung an. Hier erhalten Sie schnelle und praktikable Hilfestellungen im Tagesgeschäft per E-Mail, Telefon oder WhatsApp an die Hand. Gerne erstellen wir Ihnen hierfür ein faires und bedarfsgerechtes Angebot. Sprechen Sie uns einfach darauf an.
Gestaltung und Überprüfung von Verträgen
Ein Arbeitsvertrag ist das rechtliche Fundament eines jeden Arbeitsverhältnisses. So wirken gerade veraltete oder fehlerhafte Arbeitsverträge nicht nur unprofessionell, sondern können für Arbeitgeber auch schnell sehr teuer werden.
Damit Sie auf der sicheren Seite sind, entwerfen wir als für Arbeitgeber rechtssichere Arbeitsverträge einschließlich entsprechender Zusatz- und Sondervereinbarungen (etwa beispielsweise Provisionsregelungen, Zielvereinbarungen, Dienstwagenregelungen, etc.). Gerne überprüfen wir auch Ihre bestehenden Musterarbeitsverträge darauf, ob sie konform der jeweils geltenden aktuellen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts gestaltet sind. Denn um böse Überraschungen im Streitfall zu vermeiden, sollten Sie Ihre Arbeitsverträge regelmäßig, spätestens aber alle drei Jahre, auf ihre Rechtmäßigkeit überprüfen lassen.
Darüber hinaus erstellen wir für Arbeitgeber Abmahnungen,
Kündigungsschreiben, Arbeitszeugnisse, nachträgliche Wettbewerbsverbote und Fortbildungsverträge mit Rückzahlungsklausel. Vertrauen auch Sie auf unsere Kompetenz und Erfahrung im Bereich der arbeitsrechtlichen Vertragsgestaltung.
Beendigung von Arbeitsverhältnissen
Gerade im Bereich der Kündigungsschutzprozesse drängt sich der Eindruck auf, die Arbeitsgerichte vertreten überwiegend arbeitnehmerfreundliche Rechtsauffassungen. Tatsächlich aber werden viele Kündigungsschutzklagen nur deshalb zu Gunsten des Arbeitnehmers entschieden, weil der die Kündigung begründende Sachverhalt nicht ausreichend dokumentiert wurde.
Um unangenehme Überraschungen und Probleme zu vermeiden, begleiten wir unsere Mandanten vom Stadium der Vorbereitung und dem Ausspruch einer Kündigung bis zu deren Durchsetzung vor den Arbeitsgerichten. Im Rahmen von betriebsbedingten Kündigungen unterstützen wir unsere Mandanten auch bei der ordentlichen Sozialauswahl.
Erscheint eine einvernehmliche Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch Abschluss eines Aufhebungsvertrags
möglich, übernehmen wir nicht nur die Gestaltung des Aufhebungsvertrages, sondern stehen Arbeitgebern auch bei den Verhandlungen mit dem Mitarbeiter beratend zur Seite.
Besteht für das betreffende Arbeitsverhältnis ein Sonderkündigungsschutz (Schwerbehinderte, Schwangere, etc.), bemühen sich unsere Anwälte darum, die Zustimmung des Integrationsamtes bzw. des Gewerbeaufsichtsamtes zur Kündigung einzuholen. Im Rahmen von anzeigepflichtigen Entlassungen (sog. Massenentlassungen), klären wir für Sie bereits im Vorfeld mit der Agentur für Arbeit die notwendigen Formalitäten.