Immobilienrecht

Ihr Anwalt für Immobilienrecht in Augsburg

Gleichgültig, ob es um den Kauf, den Verkauf oder die Übertragung einer Immobilie geht, stellen sich in jedem Stadium eines Immobilienvorhabens eine Vielzahl von Rechtsfragen. Die Rechtsanwälte der Kanzlei Limmer.Reutemann beraten und betreuen Privatpersonen, Unternehmen und Investoren in allen Bereichen des Immobilienrechts. Von der Prüfung von Immobilienverträgen über Haftungsfragen bei Mängeln an der Immobilie bis hin zum Maklerrecht bieten wir Ihnen ein perfekt auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittenes Leistungsangebot. Daneben betreuen wir Sie in den untrennbar mit dem Immobilienrecht verbundenen Rechtsgebieten Mietrecht [mehr] und Wohnungseigentumsrecht, kurz WEG-Recht [mehr]. Vertrauen Sie auf die jahrelange Erfahrung unserer Anwälte für Immobilienrecht.

Inhaltsverzeichnis
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    Beratung beim Kauf und Verkauf von Immobilien

    Gerade dem Immobilienkauf geht meist ein langwieriger Entscheidungsprozess voran. Für viele Menschen ist der Kauf einer Immobilie die größte Investition ihres Lebens. Wir begleiten Ihr Immobilienvorhaben bei allen Rechtsfragen – von den Vertragsverhandlungen bis hin zur Grundbucheintragung.

    Auflassungsvormerkung

    Wir empfehlen jedem Käufer, sich noch vor der Investition über die rechtlichen Risiken von unseren Anwälten für Immobilienrecht beraten zu lassen. Dringender Beratungsbedarf besteht insbesondere beim Kauf einer Wohnung, da der Käufer mit dem Erwerb in die Eigentümergemeinschaft eintritt und er hierdurch besonders verpflichtet wird. Rechtliche Fallstricke bestehen auch dann, wenn die Traumimmobilie vermietet und ein Einzug in das Objekt gewünscht ist. Unsere Anwälte für Immobilienrecht unterstützen Sie Schritt für Schritt dabei, dass Ihre Investition bestmöglich geschützt wird.

    Prüfung von Immobilienkaufverträgen

    Ein besonderes Augenmerk vor dem Kauf einer Immobilie sollte stets auf der Prüfung des Immobilienkaufvertrags liegen. Wir empfehlen jedem Käufer dringend, noch vor Abschluss des notariellen Kaufvertrags den vom Notar erstellten Vertragsentwurf von unseren Anwälten für Immobilienrecht prüfen zu lassen.

    Notarieller Kaufvertrag

    Für juristische Laien sind die komplizierten Vertragsklauseln oft kaum verständlich. Unsere Anwälte sprechen Klartext und zeigen Ihnen rechtliche Risiken im Vertragsentwurf auf, um Sie vor bösen Überraschungen zu bewahren. Spielraum in der Vertragsgestaltung besteht insbesondere bei Fragen der Kaufpreisfälligkeit, des Besitzübergangs, der Löschung bzw. Übernahme bestehender Grundschulden, Grundpfandrechte sowie Wohnrechte, der Rechte des Käufers bei Mängeln und der Regelung des Eigentumsübergangs. Ebenso beraten wir Sie zum Thema Immobilienfinanzierung und zu den für die Bank am Grundstück zu bestellenden Sicherheiten Hypothek und Grundschuld. Von unseren Rechtsanwälten erhalten Sie praktische Tipps, wie der Vertragstext ideal Ihren Interessen und Zielen angepasst werden kann.

    Prüfung von Bauträgerverträgen

    Derzeit erfreuen sich Angebote von Bauunternehmen, die dem Käufer die schlüsselfertige Errichtung einer Immobilie zum Festpreis versprechen, großer Beliebtheit. Rechtlich schließt hier der Käufer mit dem Unternehmer einen Bauträgervertrag ab.

    Aber Achtung: In dem für den juristischen Laien schwer verständlichen Vertragstext lauern für den Käufer oft unvorhersehbare Risiken.

    Wir raten jedem Käufer deshalb dringend noch vor der notariellen Beurkundung, den Vertragsentwurf von unseren Anwälten für Immobilienrecht auf rechtliche Stolpersteine überprüfen zu lassen.

    Viele Käufer bemerken nämlich erst im Streitfall, dass der Vertrag etwa Klauseln beinhaltet, die dem Verkäufer Fristüberschreitungen und Preissteigerungen ermöglichen, Gewährleistungsansprüche verwässern oder die für den Verkäufer die Option bereithalten, Baustoffe minderer Qualität zu nutzen.

    Bauträger

    Solche Klauseln sind für den Käufer nicht nur ärgerlich, sondern können ihn auch richtig viel Geld kosten. Unvorhersehbare Preissteigerungen können die komplette Baufinanzierung ins Wanken bringen. Aber auch Bauverzögerungen können erhebliche Mehrkosten für den Käufer zur Folge haben, beispielsweise aufgrund von weiteren Mietzahlungen für die bisherige Wohnung oder anfallenden Bereitstellungszinsen für einen nicht abgerufenen Immobilienkredit.

    Auch muss im Bauträgervertrag unbedingt sichergestellt werden, dass der Käufer ausreichend für den Fall einer Insolvenz des Verkäufers geschützt ist. Dahingehende Lücken im Vertrag können im Extremfall sogar die Existenz des Käufers gefährden.

    Unsere Anwälte für Immobilienrecht durchleuchten Ihren Bauträgervertrag kritisch auf nachteilige Klauseln und unterstützen Sie dabei, dass der Vertrag zu Ihren Gunsten angepasst wird. Hierdurch stellen wir sicher, dass Sie für einen möglichen Rechtsstreit gewappnet sind und der Traum von der eigenen Immobilie nicht zum Albtraum wird. Kontaktieren Sie uns.

    Prüfung von Hofübergabeverträgen

    Landwirtschaftliche Betriebe werden meist nicht vererbt, stattdessen erfolgt der Generationenwechsel meist durch eine Hofübergabe zu Lebzeiten. Zu diesem Zweck schließen die Beteiligten vor einem Notar einen Hofübergabevertrag, der alle Aspekte der vorweggenommenen Erbfolge regeln soll.

    Hofübergabe

    Ein solcher Hofübergabevertrag ist juristisch komplex, da er den widerstreitenden Interessen der Beteiligten gerecht werden muss: Er muss die Altersversorgung des Hofübergebers und dessen Ehegatten sicherstellen, einen vernünftigen Ausgleich für die weiteren Kinder schaffen und darf gleichzeitig den Nachfolger finanziell nicht überfordern, um den Betrieb nicht zu gefährden.

    Unsere Rechtsanwälte für Immobilienrecht begleiten Sie bei allen Rechtsfragen einer Hofübergabe – von den ersten Überlegungen über Fragen der Vertragsgestaltung bis hin zum Notartermin. Wenn Sie dies wünschen, moderieren wir den gesamten Prozess für Sie und suchen in gemeinsamen Gesprächen mit Ihnen und Ihrer Familie nach einer Lösung, die alle zufriedenstellt. Wir unterstützen Sie dabei, dass die getroffenen Vereinbarungen vom Notar in einem auf Ihre Familie und Ihren Betrieb optimal zugeschnittenen Hofübergabevertrag umgesetzt werden.

    Wir überprüfen den vom Notar erstellten Vertragsentwurf auf rechtliche Risiken und wirken darauf hin, dass Sie schließlich einen Hofübergabevertrag unterzeichnen, der Ihren Interessen und Zielen vollkommen entspricht.

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    Durchsetzung und Abwehr von Mängelrechten beim Immobilienkauf

    Oftmals stellt sich nach einem Immobilienkauf heraus, dass das Objekt nicht den Erwartungen des Käufers entspricht. So ist beispielsweise die Wohnung kleiner als im Exposé angegeben, ein Wasserschaden wurde verschwiegen oder die Erträge einer vermieteten Immobilie sind geringer als vom Verkäufer angegeben.

    Viele Käufer beginnen dann im notariellen Kaufvertrag zu blättern, um ihre Rechte zu prüfen. Doch der Blick in den Kaufvertrag versetzt Käufer regelmäßig in Panik. Denn in Immobilienkaufverträgen sind Mängelrechte fast immer ausgeschlossen. Dies deshalb, weil es dem Käufer freisteht, die Immobilie vor dem Vertragsabschluss von einem Gutachter technisch untersuchen zu lassen.

    Doch der Ausschluss der Gewährleistung bedeutet nicht immer, dass der Käufer völlig ohne Rechte dasteht:

    Mängelrechte

    Auf einen Gewährleistungsausschluss kann sich der Verkäufer nämlich nicht berufen, wenn der Verkäufer einen schwerwiegenden Mangel im Verkaufsprozess bewusst verschweigt. Der Verkäufer ist nämlich nicht schutzwürdig, wenn er beispielsweise eine Wand vor dem Vertragsabschluss so tapeziert, dass ein Schimmelbefall nicht mehr erkennbar ist. Ein Haftungsausschluss greift auch dann nicht, wenn sich der Käufer eine Eigenschaft der Immobilie vertraglich ausdrücklich zusichern lässt. Steht in der Objektbeschreibung des Kaufvertrags etwa eine Fußbodenheizung, die tatsächlich nicht vorhanden ist, so stehen dem Käufer sämtliche Gewährleistungsrechte zu.

    Unsere Rechtsanwälte für Immobilienrecht informieren Sie über Ihre Ansprüche als Käufer und setzen diese konsequent für Sie durch. Daneben beraten und vertreten wir Verkäufer bei der Abwehr unberechtigter Ansprüche.

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    Maklerrecht: Kompetenz bei allen Rechtsfragen des Maklerrechts

    Die meisten Verkäufe und Vermietungen von Immobilien werden heutzutage von Maklern begleitet. Für ihre Tätigkeit verlangen Makler eine Maklerprovision bzw. Maklercourtage. Die Rechtsbeziehungen zwischen Makler und den Parteien des Immobiliengeschäfts sind komplex und streitanfällig. In vielen Rechtsstreitigkeiten wird darüber gestritten, ob und in welcher Höhe ein Provisionsanspruch des Maklers besteht.

    Voraussetzung für einen Vergütungsanspruch des Maklers ist stets ein wirksamer Maklervertrag. Gleiches gilt auch für den Immobilienvertrag selbst, weshalb der Provisionsanspruch, wenn das Immobiliengeschäft nichtig ist oder angefochten wird (etwa wegen arglistiger Täuschung).

    Gerade bei der Immobiliensuche auf Onlineportalen ist Verbrauchern nicht immer klar, dass sie womöglich gerade unbemerkt einen Maklervertrag abgeschlossen haben.

    Zumeist verwenden Makler vorformulierte Maklerverträge, um die eigene Rechtsposition zu optimieren. Viele für den Provisionsschuldner nachteilige Klauseln sind aber mit den engen Grenzen des Rechts der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) unvereinbar und deshalb unwirksam.

    Zum Streit kommt es regelmäßig auch über die Frage, ob es überhaupt infolge der Maklerleistung zum Abschluss des Kauf- oder Mietvertrags gekommen ist. Dass ein Provisionsanspruch für den Makler entsteht, muss dieser für den Vertragsabschluss nämlich zumindest mitursächlich geworden sein. Darüber hinaus riskiert der Makler seine Provision aufgrund eines Interessenkonflikts auch dadurch, wenn er mit einer Partei des Immobiliengeschäfts persönlich oder wirtschaftlich verbunden ist (sog. Verflechtung). Der Makler nämlich muss als neutraler Vermittler zwischen den Vertragsparteien stehen. Auch aufgrund schwerwiegender Verfehlungen kann der Makler seinen Vergütungsanspruch verwirken, so etwa bei erheblichen Verletzungen seiner Aufklärungspflichten.

    Zum Streit kommt es häufig auch über die Reservierungsgebühren, die ein Makler von einem Interessenten dafür verlangt, dass er die Immobilie für einen bestimmten Zeitraum nicht weiter am Markt anbietet, um dem Interessenten Zeit für seine Entscheidung zu verschaffen. Gerade in vorformulierten Standardverträgen sind solche Reservierungsgebühren nur in einem sehr engen Rahmen rechtlich zulässig und deshalb oftmals angreifbar.

    Ihre Anwälte für Immobilienrecht beraten und betreuen Sie bei sämtlichen Fragen im Maklerrecht.

    Wir unterstützen unsere Mandanten bei der Abwehr unberechtigter Provisionsansprüche oder bei der Durchsetzung von Rückzahlungsansprüchen bei unzulässig erhobenen Reservierungsgebühren.

    Makler und Maklerunternehmen betreuen unsere Anwälte für Immobilienrecht bei der Gestaltung rechtssicherer Maklerverträge und der Durchsetzung berechtigter Provisionsansprüche.

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    Zwangsversteigerung und Teilungsversteigerung von Immobilien

    Sie haben vor Gericht ein Urteil gegen einen Immobilieneigentümer erstritten? Ihre Bank droht Ihnen mit einer Zwangsversteigerung, weil Sie Ihren Kredit nicht mehr bedienen können? Unsere Anwälte für Immobilienrecht unterstützen Sie bei sämtlichen Fragen zum Thema Zwangsversteigerung von Immobilien.

    Für Gläubiger betreiben wir die Zwangsversteigerung in das Immobilieneigentum, um eine Befriedigung Ihrer Forderung durchzusetzen.

    Zwangssicherungshypothek

    Wurde gegen Sie ein Zwangsversteigerungsverfahren eingeleitet, erarbeiten wir mit Ihnen eine Strategie zur Abwendung der Zwangsversteigerung Ihrer Immobilie. Da die Zwangsversteigerung oft zu geringen Erträgen bei sämtlichen Beteiligten führt, lässt sich durch geschicktes Verhandeln mit den Gläubigern oft eine für alle Seiten zufriedenstellende Lösung erreichen.

    Möchten Sie im Rahmen einer Zwangsversteigerung eine Immobilie erwerben, informieren wir Sie zu sämtlichen Rechtsfragen, die Sie als potenzieller Bieter unbedingt in Ihren Entscheidungsprozess einbeziehen müssen, bevor Sie in den Zwangsversteigerungstermin gehen. Unsere Erfahrung nämlich zeigt, dass sich viele Bietinteressenten von der Möglichkeit blenden lassen, eine Immobilie weit unter dem Marktwert erwerben zu können. Den rechtlichen Risiken, die mit der Ersteigerung einer Immobilie einhergehen, sind sich viele hingegen nicht bewusst.

    Sie sind Miteigentümer einer Immobilie und die von Ihnen gewünschte Veräußerung der Immobilie scheitert am Widerstand anderer Miteigentümer? Ob Ehescheidung oder Streit innerhalb einer Erbengemeinschaft – die Gründe, eine Miteigentümergemeinschaft aufheben zu wollen, sind vielfältig. Mittels einer Teilungsversteigerung als eine besondere Form der Zwangsversteigerung lässt sich die Immobilie gegen den Widerstand der Miteigentümer verwerten, wenn sich die Beteiligten über das Schicksal einer Immobilie uneinig sind. Da bei einem gemeinsamen Verkauf der Immobilie meist wesentlich höhere Preise erzielt werden können, sollte die Teilungsversteigerung immer das letzte Mittel sein. Um die Teilungsversteigerung abzuwenden, werden wir uns deshalb intensiv darum bemühen, die übrigen Miteigentümer von den Vorteilen eines gemeinsamen Verkaufs der Immobilie zu überzeugen. Kann keine Einigung erzielt werden, werden unsere Anwälte für Immobilienrecht die Teilungsversteigerung für Sie beantragen. Ebenso beraten wir Sie über Ihre Möglichkeiten, eine Teilungsversteigerung zu verzögern oder gar zu verhindern, wenn eine Teilungserklärung gegen Ihren Willen durchgesetzt werden soll.

    Vermögensschutz – Asset Protection

    Immobilieneigentum stellt für die meisten Menschen einen erheblichen Bestandteil ihres Vermögens und der privaten Altersvorsorge dar.

    AssetProtection

    Bedroht ist dieses Vermögen dabei nicht nur durch die derzeit dramatisch hohe Inflationsrate. Gerade aufgrund von unternehmerischen Tätigkeiten, Finanzierungen, Scheidungen oder Erbfällen besteht die Gefahr, dass Gläubiger (etwa Banken, Ex-Ehegatten oder Pflichtteilsberechtigte) auf Ihre Immobilie zugreifen und mittels einer Zwangsversteigerung in das Immobilieneigentum die Befriedigung ihrer Forderungen durchsetzen möchten. Ein Schwerpunkt unserer Tätigkeit liegt dabei in der Beratung von Selbstständigen und Führungskräften wie Geschäftsführern und Vorständen. Um die eigene Existenz zu sichern, ist gerade bei diesen sicherzustellen, dass das private Immobilienvermögen einer Haftung durch Gläubiger entzogen ist.

    Unsere Anwälte für Immobilienrecht erarbeiten mit Ihnen eine maßgeschneiderte und rechtssichere Strategie, um Ihr Vermögen im Ernstfall optimal zu schützen. Vereinbaren Sie noch heute einen Beratungstermin. Wir freuen uns auf Sie.

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    Die Immobilie bei Trennung und Scheidung

    Gerade das Wohneigentum stellt für Ehepaare nicht nur den Lebensmittelpunkt und das Zuhause der Familie, sondern meist auch den wesentlichen Teil des Vermögens und der Altersvorsorge dar. Ehepaare geraten bei einer Trennung und Scheidung nicht selten in einen hitzigen Streit, wenn es um die weitere Nutzung oder die Verwertung der gemeinsamen Immobilie geht.

    Möchte einer der Ehegatten, etwa wegen der gemeinsamen Kinder, im Familienheim bleiben und hat er hierfür die notwendigen finanziellen Mittel, sollte dieser den anderen Ehegatten „ausbezahlen“ und alleiniger Eigentümer werden.

    Güterrechtliche Auseinandersetzung

    Besteht noch ein Immobilienkredit, muss zudem mit der Bank geklärt werden, dass der in der Immobilie verbleibende Ehegatte auch alleiniger Vertragspartner mit der Bank wird.

    Oftmals ist die Übertragung der Immobilie auf einen Ehegatten aber nicht gewünscht oder finanziell schlichtweg nicht möglich. Gehört die Immobilie beiden Ehegatten gemeinsam, ist ein Verkauf nur möglich, wenn beide Ehegatten damit auch einverstanden sind. Streit ist also vorprogrammiert, wenn ein Ehegatte gegen den Verkauf der Immobilie ist. Als letzte Möglichkeit bleibt in diesem Fall dann nur noch die Teilungsversteigerung der gemeinsamen Immobilie [mehr].

    Darüber hinaus kann das Immobilieneigentum auch Auswirkungen auf andere familienrechtliche Fragestellungen im Zusammenhang mit der Trennung oder Scheidung haben, so etwa dem Zugewinn und dem Unterhalt.

    Unsere Anwälte vertreten und beraten Sie bei sämtlichen Fragen zum Schicksal Ihrer Immobilie bei Trennung und Scheidung. In finanzieller Hinsicht ist dabei eine einvernehmliche Lösung für alle Beteiligten meist der Königsweg. Unsere Erfahrung zeigt, dass sich durch cleveres Verhandeln die Ziele unserer Mandanten meist optimal durchsetzen lassen. Ein Streit lässt sich übrigens fast immer verhindern, wenn in einem Ehevertrag oder im Zusammenhang mit dem Erwerb der Immobilie klare Regelungen zum Schicksal der Immobilie für den Fall der Trennung oder Scheidung getroffen werden. Gerne beraten wir Sie auch hierzu.

    Grundbuch und Grundbucheinsicht

    Ob für Kaufinteressenten, Erben oder Inhaber einer Forderung gegen einen Immobilieneigentümer – die Motive, weshalb für Sie ein Blick ins Grundbuch interessant sein kann, sind vielfältig.

    Grundbuch

    Denn das Grundbuch verrät alles über die Eigentumsverhältnisse an Grundstücken und Immobilien sowie damit verbundene Rechte und Belastungen (etwa Wohnrechte, Wegerechte, Hypotheken und Grundschulden). Doch das Grundbuch ist nicht für jedermann uneingeschränkt einsehbar. Einen Grundbuchauszug erhält nur, wer gegenüber dem örtlichen Grundbuchamt, einer Abteilung des Amtsgerichts, ein „berechtigtes Interesse“ nachweisen kann. Es muss ein besonderer Grund jenseits der bloßen Neugierde geltend gemacht werden, um eine Grundbucheinsicht durchsetzen zu können.

    In der für Laien teils undurchsichtigen Rechtsprechung haben sich hierzu Fallkonstellationen herausgebildet, in der ein solches „berechtigtes Interesse“ typischerweise angenommen wird. Unsere Anwälte für Immobilienrecht prüfen für Sie, ob ein Antrag auf Grundbucheinsicht in Ihrem Fall durchsetzbar ist und beantragen für Sie einen Grundbuchauszug beim Grundbuchamt. Kontaktieren Sie uns!

    Häufig gestellte Fragen an Ihren Anwalt für Immobilienrecht in Augsburg

    Eine pauschale Beantwortung dieser Frage ist nicht möglich, denn eigentlich müsste die Frage lauten: Wer ist für Sie der beste Rechtsanwalt für Immobilienrecht.


    Unserer Auffassung nach zeichnet einen guten Anwalt für Immobilienrecht sowohl eine umfassende Prozesserfahrung, Verhandlungsgeschick, Durchsetzungsstärke als auch ein interdisziplinäres Wissen aus. Denn das Immobilienrecht überschneidet sich häufig mit den Rechtsgebieten des Mietrechts und WEG-Rechts. Eine ganzheitliche Mandatsbetreuung im Immobilienrecht ist daher nur möglich, wenn Ihr Rechtsanwalt auch in jenen Tätigkeitsbereichen versiert ist. Unsere Rechtsanwälte bieten Ihnen eine interdisziplinäre und maßgeschneiderte Beratung und Betreuung auf fachlich höchstem Niveau bei Ihrem immobilienrechtlichen Problem.

    Oftmals kann eine Rechtefrage bereits im Rahmen einer Erstberatung geklärt werden. Die Kosten für eine Erstberatung belaufen sich auf 226,10 € (inkl. MwSt.). Sofern wir nach dieser Erstberatung für Sie nach außen tätig werden, ist diese sogar kostenlos. Darüberhinausgehende Beratungsleistungen, etwa im Bereich der Prüfung und Gestaltung von Immobilienverträgen, rechnen wir grundsätzlich nach Zeitaufwand auf Basis einer Stundenhonorarvereinbarung ab. Daneben besteht die Möglichkeit, dass wir unsere Beratungsleistungen mittels eines Pauschalhonorars abrechnen, so dass Sie – unabhängig von unserem Arbeitsaufwand – von Anfang an wissen, welche Kosten auf Sie zukommen.

     

    Wenn unsere Anwälte für Immobilienrecht nach außen für Sie tätig werden, egal ob außergerichtlich oder gerichtlich, rechnen wir grundsätzlich nur die Standardgebühren nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) ab. Die Höhe unseres Honorars richtet sich dabei nach dem sog. Streitwert. Hierunter versteht man den wirtschaftlichen Wert, der einem Rechtsstreit beigemessen wird. Bei einem Zahlungsanspruch entspricht der Streitwert der Höhe der Forderung, um die gestritten wird.

     

    Selbstverständlich informieren wir Sie im Vorfeld transparent über die voraussichtlichen Kosten in Ihrem Fall.

    Hierzu können wir leider keine pauschale Aussage treffen. Die Beantwortung der Frage ist nämlich davon abhängig, welche Rechtsschutzversicherung Sie haben und welchen Versicherungsschutz Sie bei dieser genießen. Denn in vielen Tarifen ist das Immobilienrecht komplett ausgeschlossen.

    Selbst wenn das Immobilienrecht grundsätzlich von Ihrer Police abgedeckt ist, wird die Versicherung die Kosten eines Anwalts für Immobilienrecht nur dann übernehmen, wenn bereits ein Rechtsschutzfall eingetreten ist. Ein solcher liegt vor, wenn es bereits konkret um die Durchsetzung oder Abwehr von Ansprüchen geht. Wollen Sie sich also beispielsweise im Vorfeld eines Immobilienkaufs beraten lassen, liegt noch kein Rechtsschutzfall vor.

    Wollen Sie hingegen Mängelrechte gegen den Verkäufer einer Immobilie geltend machen, liegt ein Rechtsschutzfall vor und Ihre Versicherung wird unsere Gebühren abzüglich einer etwaigen Selbstbeteiligung übernehmen.

    Gerne können Sie uns damit beauftragen, mit Ihrer Rechtsschutzversicherung zu klären, ob diese für die Kosten Ihres Falls aufkommt.

    Sofern keine Deckungszusage einer Rechtsschutzversicherung vorliegt, gilt: Die außergerichtlichen Rechtsanwaltskosten haben Sie grundsätzlich selbst zu tragen. Befindet sich die Gegenseite jedoch mit der Erfüllung Ihres Anspruchs in Verzug, können unsere Gebühren als Verzugsschaden auf diese abgewälzt werden.


    Kommt es zu einem Gerichtsverfahren und es kann in diesem ein Sieg für Sie erzielt werden, muss die Gegenseite die Ihnen in Rechnung gestellten Anwaltskosten erstatten.

    Gemäß unserem Anspruch als Full-Service-Kanzlei antworten wir auf Ihre Anfrage spätestens am nächsten Werktag. Einen Termin zur Erstberatung – entweder vor Ort in unseren Kanzleiräumen oder digital – können wir Ihnen meist binnen weniger Tage anbieten. In dringenden Fällen, beispielweise bei drohendem Fristablauf, ist selbstverständlich auch eine kurzfristige Terminvereinbarung – auch außerhalb unserer Geschäftszeiten – möglich.

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