Familienrecht

Ihr Anwalt für Familienrecht in Augsburg 

Das Familienrecht beschäftigt sich – wie der Name bereits sagt – mit allen rechtlichen Angelegenheiten, die das familiäre Zusammenleben betreffen. Wichtige Teilbereiche sind die Ehe, mithin die Lebenspartnerschaft, das Scheidungsrecht sowie das Sorge- und Unterhaltsrecht. Wir beraten und vertreten Sie in folgenden Bereichen des Familienrechts:

Inhaltsverzeichnis
    Add a header to begin generating the table of contents

    Ehescheidung

    Wollen sich Ehepartner scheiden lassen, sollte frühzeitig anwaltlicher Rat in Anspruch genommen werden.

    Ehescheidung

    Wer einen Scheidungsantrag stellen möchte, muss sich in jedem Fall anwaltlich vertreten lassen. Nach dem Gesetz nämlich besteht für das Scheidungsverfahren sog. Anwaltszwang. Dies gilt unabhängig davon, ob es sich um eine einvernehmliche oder streitige Scheidung handelt oder ob aufgrund unbilliger Härte vor der Scheidung nicht einmal das Trennungsjahr abzuwarten ist.

    Da Ihnen der Weg zum Anwalt also in keinem Falle erspart bleiben wird, sollten Sie uns frühzeitig kontaktieren, damit wir Ihnen als kompetenter Ansprechpartner von der Trennungsphase bis zur Abwicklung des Scheidungsverfahrens beiseite stehen können. So können unnötige und kostenintensive Fehler vermieden werden.

    Typischerweise nämlich ist es mit der Scheidung allein nicht getan. Vielmehr wird eine Vielzahl an Fragen aufgeworfen, die es zu klären gilt: Sind gemeinsame Kinder vorhanden, müssen ggf. Fragen des Sorgerechts und des Kindesumgangs geklärt werden. Leben die Ehegatten im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft, muss auch der Zugewinnausgleich durchgeführt werden. Auch werden sich die Ehegatten mit Fragen des Kindesunterhaltes und des nachehelichen Unterhalts auseinandersetzen müssen. Häufig muss auch noch geklärt werden, was mit einer gemeinsamen Immobilie, mit Autos oder auch mit Haustieren geschieht.

    Schon anhand dieser Aufzählung, die keinesfalls abschließend ist, lässt sich bereits erahnen, dass vor einer Scheidung viele Dinge zu klären sein werden.

    Kontaktieren Sie uns daher in Ihrem Interesse möglichst frühzeitig. So wird es uns gelingen, die Scheidung schnellstmöglich zu vollziehen und dabei gleichzeitig die Kosten so niedrig wie möglich zu halten.

    Gestaltung von Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarungen

    Scheidungsfolgenvereinbarung

    Zumeist ist die bevorstehende Scheidung Anlass für die Gestaltung entsprechender Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarungen. Anliegen dieser Verträge ist es, die Trennungssituation zu erleichtern und für eine Scheidung selbstbestimmt und ohne gerichtliches Eingreifen die Scheidungsfolgen zu regeln. Hierdurch sollen langwierige „Rosenkriege“ verhindert werden. Dabei werden insbesondere die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse der Ehegatten, etwa im Hinblick auf den Unterhalt, das Vermögen, die Altersvorsorge und das Sorgerecht bzw. den Kindesumgang geregelt. Sie bedürfen zur Erlangung der Wirksamkeit der notariellen Beurkundung oder einer Protokollierung im Scheidungsverfahren.

    Gerne stehen wir Ihnen hier beratend zur Seite und entwerfen für Sie Ihren finanziellen und persönlichen Bedürfnissen entsprechende Vereinbarungen.

    Gestaltung von Eheverträgen

    Auch wenn es vielen als unromantisch erscheinen mag, sich bereits vor der Ehe mit deren möglichem Ende zu beschäftigten, sollte ein Ehevertrag immer erwogen werden.

    Eheverträge treffen wie die Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarungen Regelungen zu Unterhalt, Vermögen, Altersvorsorge, Sorgerecht sowie erbrechtlichen Ansprüchen.

    Die Kanzlei Limmer.Reutemann - Rechtsanwälte ist Ihr Partner im Familienrecht.

    Ob ein Ehevertrag Sinn macht, hängt immer von den persönlichen Bedürfnissen des Mandanten ab. So ist er etwa bei einem Unternehmer, der Verantwortung gegenüber seinen Mitgesellschaftern und Angestellten trägt, immer anzuraten. Eine für den Fall des Scheiterns der Ehe an den Ehegatten zu zahlende Ausgleichssumme aufgrund des Zugewinnausgleichs oder auch Unterhaltszahlungen können durchaus zu einer Gefahr für den gesamten Betrieb werden.

    Eine vorausschauende und ausgewogene Betrachtungsweise bei der Ausarbeitung des Ehevertrags ist dabei oberstes Ziel einer jeden Vertragsgestaltung durch den Rechtsanwalt, bevor der Notar diesen zwecks formeller Wirksamkeit beurkundet. Der Ehevertrag muss stets einer Wirksamkeitskontrolle standhalten. Auch wenn es zur Trennung oder Scheidung kommt, darf er keinen Partner über Gebühr einseitig belasten. Derartige Verträge wären sittenwidrig und damit unwirksam.

    Um dies zu vermeiden, bedarf es der Ausarbeitung eines Ehevertrags durch einen kompetenten Anwalt, der im Familienrecht versiert ist.

    Unterhalt

    Das Familienrecht kennt unterschiedliche Formen des Unterhalts, etwa den Ehegattenunterhalt, den nachehelichen Unterhalt, den Kindesunterhalt und den Elternunterhalt.

    Insbesondere wenn die Ehe scheitert, führt der Trennungsunterhalt und der nacheheliche Unterhalt als Formen des Ehegattenunterhalts sowie der Kindesunterhalt zu Konflikten.

    Unterhalt

    Erwerbsobliegenheit, Wohnvorteil, Selbstbehalt, ehebedingter Nachteil, Befristung und Herabsetzung sind nur einige der Stichwörter, die dann regelmäßig für Zündstoff sorgen.

    Jeder Fall bedarf einer gründlichen Prüfung und wirft die Frage auf, ob vor diesem Hintergrund eine Vereinbarung zwischen den Ehegatten einer gerichtlichen Entscheidung vorzuziehen ist. Unabhängig von der Entscheidung dieser Frage müssen zunächst Leistungsfähigkeit und Bedürftigkeit der Beteiligten geprüft werden. Um diese zu ermitteln, schulden sich die Ehegatten wechselseitig Auskunft über ihre Einkünfte und Vermögensverhältnisse.

    Besonderes Augenmerk beim Kindesunterhalt erfordern die Situationen des Wechselmodells, des Mehr- und Sonderbedarfes. Für die Ermittlung des Kindesunterhaltes sind die Düsseldorfer Tabelle und die entsprechenden Leitlinien ein erster Anhaltspunkt. Allein ausreichend sind diese jedoch nicht.

    Ob und inwieweit eine Unterhaltspflicht besteht, prüfen wir für Sie. Ebenso setzen wir Ihre Rechte für Sie durch.

    Sorgerecht

    In Folge einer Trennung oder Scheidung kommt es auch häufig zum Sorgerechtsstreit zwischen beiden Elternteilen. Im Grundsatz steht den bei Geburt des Kindes verheirateten Eltern – auch nach der Scheidung – die gemeinsame elterliche Sorge über das Kind zu.

    Sorgerecht

    Bei Nichtverheirateten erlangt zunächst die Mutter das alleinige Sorgerecht, während der Vater ein Umgangsrecht zuerkannt bekommt. Auf Antrag des Vaters ist unter bestimmten Voraussetzungen auch die gemeinsame Ausübung des Sorgerechts möglich.

    Sollten von diesen Grundsätzen abweichende Entscheidungen des Familiengerichts beantragt werden, wird es in erster Linie um das Wohl des Kindes gehen.

    Wir beraten Sie gerne in allen Sorgerechtsfragestellungen. Vertrauen Sie auf unsere Expertise im Familienrecht.

    Güterrechtliche Auseinandersetzung in Verbindung mit Trennung und Scheidung

    Haben Ehegatten keinen Ehevertrag geschlossen, leben sie im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Im Falle der Scheidung wird diese Zugewinngemeinschaft beendet und es erfolgt ein Ausgleich ungleicher Vermögensmehrungen der Ehegatten während der Ehe (Zugewinn).

    Güterrechtliche Auseinandersetzung

    Zur Ermittlung des Zugewinnausgleichsanspruchs bedarf es einer Gegenüberstellung und Bewertung des Vermögens bzw. der Schulden der Ehegatten bei Eheschließung (Anfangsvermögen) mit jenen zum Zeitpunkt des Endvermögens. Der „Katalog“ der hier einzubeziehenden Positionen ist umfangreich. Er reicht vom Haushaltsgegenstand, der nur im Eigentum eines Ehegatten steht bis hin zum Betriebsvermögen bei Selbstständigen oder Anteile an Kapitalgesellschaften. Andere Werte indes, wie etwa Schenkungen von Dritten oder Erbschaften, werden bereits dem Anfangsvermögen eines Ehegatten hinzugerechnet und bleiben beim Zugewinnausgleich „vermögensneutral“.

    Gerne beraten wir Sie umfassend zum Thema Zugewinn, berechnen Ihren Anspruch und setzen diesen für Sie durch.

    Versorgungsausgleich

    Der Gesetzgeber regelt die Ehe als Versorgungsgemeinschaft. Diesem Grundgedanken folgt der Versorgungsausgleich, der grundsätzlich alle während der Ehe erworbenen Versorgungsansprüche bei der Scheidung einer Teilung zuführt.

    Versorgungsausgleich

    Zu den genannten Versorgungsansprüchen zählen solche der gesetzlichen Rentenversicherung, den Beamtenversorgungen, berufsständischen Versorgungen, privaten Rentenversicherungen, Riester- oder Rüruprenten. Die Teilung erfolgt durch das Gericht in jeder Ehesache von Amts wegen, sofern die Ehe länger als drei Jahre besteht.

    Der Ausschluss des Versorgungsausgleiches durch einen Vertrag ist grundsätzlich möglich, wenn er einer Ausübungs- und Inhaltskontrolle standhält. Gerne beraten wir Sie auch in diesem Bereich des Familienrechts.

    Häufig gestellte Fragen an Ihren Anwalt für Familienrecht in Augsburg

    Eine pauschale Beantwortung dieser Frage ist nur schwer möglich, da jeder Mandant individuell andere Anforderungen an seinen Anwalt für Familienrecht stellt. Unserer Auffassung nach zeichnet sich ein guter Anwalt für Familienrecht neben fachlicher Expertise auf höchstem Niveau dadurch aus, dass er stets die persönliche Situation seines Mandanten im Blick behält. Denn Streitigkeiten im Familienrecht sind für die Beteiligten oft sehr belastend. Gerade im Familienrecht ist es deshalb entscheidend, einen emphatischen Anwalt an seiner Seite zu haben, der die – oft existenziellen – Sorgen seiner Mandanten ernst nimmt. Falls es die Situation zulässt, sollte er stets auf eine einvernehmliche Konfliktlösung hinwirken, indem er sein Verhandlungsgeschick einsetzt. Ist eine solche jedoch unerreichbar, sollte er unnachgiebig für eine schnellstmögliche Entscheidung zu Gunsten seines Mandanten kämpfen.

    Wenn Ihre Rechtsfrage im Rahmen einer Erstberatung geklärt werden kann, fallen Kosten in Höhe von 226,10 EUR (inkl. MwSt.) an. Beauftragten Sie uns im Anschluss an die Erstberatung in Ihrer Angelegenheit, ist diese Erstberatung sogar kostenlos. Es werden dann allein die Kosten für die anschließende Betreuung Ihres Falls abgerechnet.

     

    Bei Leistungen, die über eine Erstberatung hinausgehen, wie etwa die Gestaltung von Eheverträgen oder Scheidungsfolgenvereinbarungen, rechnen wir für gewöhnlich nach dem tatsächlichen Zeitaufwand anhand eines vorher mit Ihnen vereinbarten, fairen Stundensatzes ab. Wenn Sie von Anfang an genau wissen möchten, welche Kosten auf Sie zukommen, kann auch ein Festpreis vereinbart werden.

     

    Wenn Sie unsere Anwälte für Familienrecht mit der außergerichtlichen oder gerichtlichen Vertretung Ihres Falls beauftragen, berechnen wir grundsätzlich nur die Standardgebühren nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)

     

    Die Höhe der Gebühren richtet sich nach dem sog. Verfahrenswert. Hierunter versteht man den wirtschaftlichen Wert, der der familienrechtlichen Angelegenheit beigemessen wird. 

     

    Der Verfahrenswert einer Scheidung errechnet sich beispielsweise aus der Summe der monatlichen Nettoeinkommen beider Ehegatten multipliziert mit dem Faktor drei. Beträgt das gemeinsame monatliche Nettoeinkommen zum Beispiel 5.000 EUR, beläuft sich der Verfahrenswert der Scheidung auf 15.000 EUR. 

     

    Streiten die Parteien um eine konkrete Geldforderung, etwa den Zugewinnausgleich oder rückständigen Unterhalt, beläuft sich der Verfahrenswert auf die Höhe der geltend gemachten Forderung.

     

    Bei Streitigkeiten um künftige Unterhaltszahlungen errechnet sich der Verfahrenswert aus dem Jahresbetrag der geltend gemachten monatlichen Unterhaltszahlung. Bei einem Streit um das Sorge- oder Umgangsrecht sieht das Gesetz einen pauschalen Verfahrenswert von 4.000 EUR vor. 

     

    Wird um die Zuweisung der Ehewohnung während der Trennung gestritten, beträgt der Verfahrenswert 3.000 EUR.

     

    Bei Gewaltschutzsachen beträgt der Verfahrenswert ebenfalls 3.000 EUR. 

     

    Steht der Verfahrenswert schließlich fest, ergeben sich die Kosten des Anwalts für Familienrecht aus der Gebührentabelle des RVG. Beachten Sie: Bei den Gebühren des Anwalts für Familienrecht handelt es sich immer um Pauschalbeträge. Die jeweiligen Gebühren fallen immer nur einmal pro Fall an, unabhängig davon, wie viele Schriftsätze der Anwalt erstellt und wie viele Gerichtstermine in einer Sache stattfinden.

     

    Selbstverständlich werden wir Sie im Vorfeld transparent über die voraussichtlichen Kosten und das Kostenrisiko eines Gerichtsverfahrens informieren.

    Streitigkeiten im Familienrecht sind von den meisten Rechtsschutztarifen nicht abgedeckt. Anwaltskosten für eine Vertretung in einer familienrechtlichen Angelegenheit werden von den meisten Rechtsschutzversicherungen daher nicht übernommen. Häufig werden jedoch zumindest die Kosten für eine Beratung beim Anwalt für Familienrecht bezahlt. Einige wenige Rechtschutzversicherungen bieten jedoch Zusatzbausteine an, die auch Streitigkeiten im Familienrecht abdecken.

     

    Voraussetzung für eine Kostenübernahme durch die Rechtsschutzversicherung ist aber stets, dass bereits ein konkreter Streitfall vorliegt. Wollen Sie sich beispielsweise zur Gestaltung eines Ehevertrags beraten lassen, liegt demnach noch kein Rechtsschutzfall vor. Die Kosten für den Anwalt für Familienrecht müssen Sie in diesem Fall selbst tragen.

     

    Als kostenlosen Service bieten wir Ihnen an, mit Ihrer Rechtsschutzversicherung zu klären, ob diese die Anwaltskosten in Ihrem Fall übernimmt.

    Wenn Ihre Rechtsschutzversicherung die Kosten für den Anwalt für Familienrecht nicht übernimmt, gilt folgendes:

     

    Die außergerichtlichen Anwaltskosten müssen Sie in der Regel selbst tragen. Es gibt aber eine Ausnahme: War der Gegner bereits bei der Beauftragung des Anwalts für Familienrecht mit der Erfüllung Ihres Anspruchs in Verzug, muss dieser Ihnen die Kosten des Anwalts für Familienrecht erstatten.

     

    Kommt es zu einem Gerichtsverfahren, hängt die Frage der Kostentragung davon ab, ob die familienrechtliche Angelegenheit in Zusammenhang mit einer Scheidung geklärt wird oder in einem davon unabhängigen, isolierten Gerichtsverfahren:

     

    Wenn es zur Scheidung kommt und das Familiengericht im Zusammenhang mit dieser über Dinge wie den Zugewinn, das Sorge- oder Umgangsrecht, den Unterhalt oder eine Wohnungszuweisung entscheiden soll, muss grundsätzlich jeder Ehegatte die Kosten für seinen Anwalt für Familienrecht selbst bezahlen. Von den Gerichtskosten muss jeder Ehegatte jeweils die Hälfte übernehmen.

     

    Streiten die Ehegatten außerhalb eines Scheidungsverfahrens vor dem Familiengericht, zum Beispiel um den Unterhalt oder den Zugewinnausgleich, muss grundsätzlich der Verlierer des Prozesses die Kosten für beide Anwälte sowie die Gerichtskosten allein tragen.

     

    Bei Streitigkeiten über das Sorgerecht oder den Kindesumgang verteilt das Familiengericht die Kosten nach seinem Ermessen auf die Beteiligten.

    Um unserem Anspruch als Full-Service-Kanzlei gerecht zu werden, antworten wir auf Ihre Anfrage spätestens am nächsten Werktag. Einen Termin zur persönlichen Erstberatung – nach Ihrer Wahl entweder vor Ort in unseren Kanzleiräumen oder digital – können wir Ihnen meist binnen weniger Tage anbieten.

     

    In dringenden Fällen, so etwa in Gewaltschutzsachen, bieten wir Ihnen selbstverständlich sehr kurzfristig Termine – auch außerhalb unserer regulären Geschäftszeiten – an.

    Die Kosten für einen Anwalt für Familienrecht können eine große finanzielle Belastung darstellen. Gerade einkommensschwächere Personen können deshalb davor zurückschrecken, einen Anwalt für Familienrecht zu beauftragen. Dennoch muss aufgrund finanzieller Schwierigkeiten niemand auf einen Rechtsanwalt verzichten. Wer sich einen Anwalt für Familienrecht nicht leisten kann, dem kann das Familiengericht als besondere Form der Sozialhilfe auf Antrag Verfahrenskostenhilfe (kurz VKH) bewilligen, sofern der verfolgte Anspruch nicht offensichtlich aussichtslos ist. Abhängig von den wirtschaftlichen Verhältnissen ist der Prozess für den Betroffenen dann völlig kostenlos oder das Gericht verpflichtet ihn dazu, sich mit monatlichen Raten an den Verfahrenskosten zu beteiligten.


    Hinweis: Verbessern sich die finanziellen Verhältnisse des Betroffenen bis zum Ablauf von vier Jahren ab Abschluss des Verfahrens wesentlich, so kann das Familiengericht die VKH nachträglich – ganz oder teilweise – aufheben und den Betroffenen zu Zahlungen verpflichten.

    In Augsburg sind lediglich 66 Fachanwälte für Familienrecht zugelassen. Dies entspricht nur 6,5 Prozent aller in Augsburg zugelassenen Rechtsanwälte. Obwohl diese Zahl gering erscheint, ist die Anzahl der Fachanwälte für Familienrecht in Augsburg im Vergleich zu anderen deutschen Großstädten noch recht hoch.
    Ein Anwalt für Familienrecht unterstützt Sie in sämtlichen familienrechtlichen Angelegenheiten. Meist werden Konflikte im Familienrecht sehr hitzig ausgetragen. Ein guter Anwalt für Familienrecht verfügt nicht nur über Fachwissen und Erfahrung, sondern auch über das notwendige Einfühlungsvermögen, um in emotional aufgeladenen Situationen eine sachgerechte Lösung zu finden.
    Sind die Fronten in einer familienrechtlichen Auseinandersetzung verhärtet, ist eine Unterstützung durch einen Anwalt für Familienrecht absolut essenziell. Es ist empfehlenswert, einen Anwalt für Familienrecht so früh wie möglich hinzuziehen. Ein erfahrener Anwalt für Familienrecht begleitet Sie durch einen oft komplexen und emotional belastenden Rechtsstreit. Er erklärt Ihnen alle verfügbaren Optionen und stellt sicher, dass in einer schwierigen Situation ein bestmögliches Ergebnis für Sie erzielt wird. Kommt es zu einem Gerichtsverfahren, kümmert er sich um die Durchsetzung Ihrer Ansprüche, bereitet Sie auf den anstehenden Gerichtstermin vor und sorgt dafür, dass Ihre Interessen immer im Vordergrund stehen.

    Teilen Sie uns Ihr Anliegen mit

    Scroll to Top

    Wir helfen Ihnen gerne weiter!

    Oder nutzen Sie das Kontaktformular:

    Ihre Daten:
    Ihre Mitteilung
    Der Schutz Ihrer Daten ist uns wichtig! Umfassende Informationen hierzu erhalten Sie in unserer Datenschutzerklärung.