Baurecht
Ihr Anwalt für Baurecht in Augsburg
Wer baut, braucht starke Partner – nicht nur auf der Baustelle, sondern auch im Recht. Kaum ein Bereich des täglichen Lebens ist so konfliktträchtig wie das Baurecht. Verträge, Fristen, Baumängel, Nachträge, Zahlungen und Abnahmen: Jeder dieser Punkte kann darüber entscheiden, ob ein Bauvorhaben reibungslos verläuft oder zum Ärgernis wird. Die Anwälte der Kanzlei Limmer.Reutemann aus Augsburg unterstützen Bauherren, Handwerker, Bauträger und Architekten in allen Phasen eines Bauprojekts – von der Vertragsgestaltung über die Bauausführung bis zur Klärung von Mängeln oder Zahlungsansprüchen.
Qualität im Baurecht in Augsburg – Planung und Begleitung vom Anwalt für Baurecht
Bauen ist Vertrauenssache – und das gilt auch für die rechtliche Begleitung. Die Anwälte der Kanzlei Limmer.Reutemann aus Augsburg verbinden juristische Präzision mit technischem Verständnis und wirtschaftlichem Augenmaß. Wir sprechen die Sprache der Baupraxis, analysieren komplexe Vorgänge klar und verständlich und vertreten Ihre Interessen entschlossen.
Ob Streit um Baumängel, Bauverzögerung, Abrechnung oder Vertragskündigung – wir entwickeln für jeden Fall eine maßgeschneiderte Lösung. Dabei verfolgen wir nicht den Streit um jeden Preis, sondern streben zielgerichtete und durchsetzbare Ergebnisse an. Wenn Verhandlungen scheitern, vertreten wir Sie mit Nachdruck vor Gericht – selbstverständlich auch bundesweit. Kontaktieren Sie uns noch heute!
Ihr Anwalt für Baurecht aus Augsburg.
Baumängel und fehlerhafte Bauausführung
Baumängel gehören zu den häufigsten Konflikten beim Bauen. Risse im Putz, feuchte Keller, schiefe Fliesen oder undichte Fenster – die Liste möglicher Fehler ist lang. Ein Mangel liegt vor, wenn die Werkleistung von der vereinbarten Beschaffenheit abweicht oder sich nicht für die gewöhnliche bzw. vertraglich vorausgesetzte Verwendung eignet (§ 633 Abs. 2 BGB).
Die Abnahme stellt dabei den rechtlich entscheidenden Zäsurpunkt dar: Vor der Abnahme trägt der Unternehmer die Beweislast für die Mangelfreiheit seines Werkes. Mit der Abnahme kehrt sich die Beweislast um: Der Besteller muss nun nachweisen, dass ein geltend gemachter Mangel bereits bei der Abnahme vorhanden war und auf einer Pflichtverletzung des Unternehmers beruht.
Deshalb empfehlen unsere Anwälte für Baurecht, die Abnahme niemals ohne fachkundige rechtliche Begleitung durchzuführen. Schenken Sie uns Ihr Vertrauen, sorgen wir dafür, dass sämtliche Auffälligkeiten dokumentiert werden und keine Ansprüche verloren gehen.
Steht fest, dass die Bauleistung mangelhaft erbracht wurde und eine Abnahme erfolgte, haben Bauherren unter anderem Anspruch auf Nachbesserung, Minderung, Schadensersatz oder in gravierenden Fällen sogar auf Rücktritt vom Vertrag. Unsere Anwälte für Baurecht prüfen für Sie, ob tatsächlich ein Mangel vorliegt, welche Rechte Sie geltend machen können und welche Fristen zu beachten sind.
Auch Bauunternehmer profitieren von unserer rechtlichen Begleitung. Nicht selten werden Mängel behauptet, die tatsächlich gar keine sind oder auf eine falsche Nutzung des Bauwerks zurückzuführen sind. In solchen Konstellationen ist es entscheidend, frühzeitig Klarheit zu schaffen – sei es durch eine sachgerechte, vermittelnde Kommunikation zwischen den Beteiligten oder, sofern eine einvernehmliche Lösung nicht erreichbar ist, durch eine konsequente und zielgerichtete Durchsetzung Ihrer Interessen. Als erfahrene Anwälte für Baurecht vertreten wir beide Seiten – wir setzen berechtigte Ansprüche durch und wehren unberechtigte Forderungen ab.
Bauverzögerung und Terminüberschreitung
Kaum ein Bauprojekt läuft exakt nach Plan. Verzögerungen können verschiedene Ursachen haben – schlechtes Wetter, Materialmangel, fehlende Koordination oder Planungsfehler. Wenn der Einzugs- oder Fertigstellungstermin nicht eingehalten werden kann, drohen Bauherren erhebliche Kosten, etwa durch Zwischenfinanzierungen oder verlängerte Mietverhältnisse. Gleichzeitig geraten Bauunternehmen schnell in Erklärungsnot, obwohl sie die Verzögerung nicht zu vertreten haben.
Unsere Anwälte für Baurecht in Augsburg prüfen, ob die vereinbarten Fristen verbindlich waren und wer für die Verzögerung tatsächlich verantwortlich ist. Denn oft ist entscheidend, ob sich der Unternehmer wirklich im Verzug befindet oder ob die Ursache beim Bauherren liegt – etwa, weil Bauunterlagen verspätet eingereicht oder notwendige Entscheidungen nicht rechtzeitig getroffen wurden. Wir klären, ob Ansprüche auf Ersatz von Mehrkosten oder Vertragsstrafen bestehen und unterstützen Sie bei der Sicherung aller notwendigen Nachweise.
Für Unternehmen übernehmen wir die Abwehr unberechtigter Forderungen und unterstützen beim Nachtragsmanagement. Verlängert sich die Bauzeit, prüfen wir, ob zusätzliche Leistungen vergütet werden müssen und vertreten Ihre Interessen konsequent – außergerichtlich und vor Gericht.
Werklohnforderungen und Zahlungsverzug
Ein weiterer klassischer Streitpunkt im Baurecht betrifft die Vergütung. Unternehmer wollen ihren Werklohn erhalten, während Auftraggeber häufig noch Mängel beanstanden oder Leistungen als unvollständig ansehen. Hinzu kommt häufig die Frage, ob die ausgeführten Arbeiten noch vom vereinbarten Pauschalpreis umfasst sind oder ob es sich um eine zustimmungsbedürftige Nachtragsleistung handelt. Oft geht es um Abschlagszahlungen, Nachträge oder nicht eindeutig abgegrenzte Teilleistungen.
Unsere Anwälte für Baurecht in Augsburg unterstützen Bauherren und Unternehmen gleichermaßen. Wir prüfen, ob der Werklohnanspruch bereits fällig ist, ob die Rechnung korrekt gestellt wurde und ob Einbehalte oder Kürzungen zulässig sind. Gerade bei Nachträgen kommt es entscheidend darauf an, ob diese überhaupt beauftragt wurden oder ob der Unternehmer ohne Zustimmung zusätzliche Leistungen erbracht hat.
Auch Bauherren stehen oft vor der Frage, ob sie Zahlungen zurückhalten dürfen, wenn Mängel bestehen. Wir zeigen Ihnen, wie Sie Ihre Rechte wahren, ohne den Vertrag zu gefährden, und helfen, wirtschaftlich sinnvolle Lösungen zu finden. Sollte es dennoch zum Streit kommen, vertreten wir Sie im Mahnverfahren, im Prozess oder bei der Durchsetzung von Sicherheiten.
Durch unsere Erfahrung im Bauvertragsrecht erkennen wir schnell, ob eine Abrechnung auf Grundlage des Baufortschritts ordnungsgemäß erfolgt ist. Viele Konflikte entstehen, weil unklar bleibt, welche Leistungen tatsächlich erbracht und welche noch offen sind. Wir schaffen Transparenz und sorgen dafür, dass Ihr Anspruch klar belegt und rechtlich durchsetzbar ist.
Abnahme und Gewährleistung
Die Abnahme ist der entscheidende Moment eines Bauprojekts. Mit ihr erklärt der Auftraggeber, dass das Werk im Wesentlichen vertragsgerecht erstellt wurde. Gleichzeitig hat die Abnahme weitreichende rechtliche Folgen: Die Beweislast für Mängel kehrt sich um, die Gewährleistungsfristen beginnen zu laufen, und die Gefahr des zufälligen Untergangs geht auf den Auftraggeber über.
Kommt es nach der Abnahme zu Streitigkeiten, vertreten wir Sie bei der Durchsetzung Ihrer Gewährleistungsrechte. Das kann die Nachbesserung, Minderung oder Schadensersatz umfassen. Ebenso stehen wir auf der Seite von Unternehmern, wenn unberechtigte Reklamationen oder Einbehalte geltend gemacht werden.
Unsere Erfahrung zeigt: Sorgfältige Dokumentation und rechtzeitige rechtliche Begleitung verhindern, dass ein Bauprojekt in ein jahrelanges Streitverfahren mündet.
Kündigung und Widerruf von Bauverträgen
Manchmal ist ein Bauvertrag wirtschaftlich oder organisatorisch nicht mehr tragbar. Dann stellt sich die Frage, ob und wie eine Kündigung möglich ist. Das Gesetz erlaubt sowohl Auftraggebern als auch Auftragnehmern, den Vertrag aus wichtigem Grund zu kündigen, etwa bei gravierenden Pflichtverletzungen. Darüber hinaus kann der Auftraggeber auch ohne Grund kündigen – muss dann jedoch neben dem bereits geleisteten Arbeiten auch die ausgefallene Vergütung des Bauunternehmers bezahlen.
Neben der Kündigung besteht für private Bauherren auch die Möglichkeit, einen abgeschlossenen Bauvertrag zu widerrufen. In der Regel ist dies nur binnen 14 Tagen ab Abschluss des Vertrags möglich. Die Widerrufsfrist kann sich jedoch erheblich verlängern, wenn der Bauunternehmer den Verbraucher nicht oder nicht ordnungsgemäße über dessen Widerrufsrecht informiert hat.
Unsere Anwälte für Baurecht prüfen für Bauherren, ob die Voraussetzungen einer Kündigung oder eines Widerrufs vorliegen und welche finanziellen Folgen sich daraus ergeben. Zudem sorgen tragen wir Sorge dafür, dass die Kündigung oder der Widerruf innerhalb der gesetzlichen vorgeschrieben Fristen und unter Wahrung der vorgesehenen Form erfolgt.
Unternehmen beraten wir umfassend zu den Risiken einer fehlerhaften oder unvollständigen Widerrufsbelehrung und erstellen auf Wunsch eine rechtssichere, individuell abgestimmte Belehrung. Darüber hinaus entwerfen oder überprüfen wir Ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen, um Ihre vertraglichen Ansprüche bestmöglich abzusichern und einen reibungslosen sowie konfliktfreien Ablauf der Geschäfts- und Bauprozesse zu gewährleisten.
Architekten- und Ingenieurhaftung
Fehler in der Planung oder Bauüberwachung können erhebliche Schäden verursachen. Architekten und Ingenieure tragen große Verantwortung, weil sie das Projekt konzipieren, kalkulieren und begleiten. Kommt es dabei zu Planungsfehlern, unzureichender Überwachung oder fehlerhaften Kostenschätzungen, kann ein Haftungsfall entstehen.
Unsere Anwälte für Baurecht Augsburg analysieren, ob ein Verstoß gegen vertragliche Pflichten vorliegt, ob der Schaden tatsächlich auf eine fehlerhafte Planung zurückzuführen ist und welche Ansprüche Ihnen zustehen. Ebenso vertreten wir Architekten und Ingenieure, die sich mit unberechtigten Schadensersatzforderungen konfrontiert sehen.
Gerade bei komplexen Bauprojekten ist die Haftungsverteilung oft schwierig. Wir sorgen für Klarheit, indem wir Verantwortlichkeiten präzise herausarbeiten und eine sachgerechte Risikobewertung vornehmen. Unser Ziel ist immer eine pragmatische, wirtschaftlich vernünftige Lösung – sei es durch Vergleich, Verhandlung oder gerichtliche Entscheidung.
Sicherheiten, Bürgschaften und Einbehalte
Im Baurecht geht es regelmäßig um erhebliche Geldsummen. Deshalb ist die finanzielle Absicherung ein zentraler Bestandteil jedes Projekts. Vertragserfüllungsbürgschaften, Gewährleistungseinbehalte und Sicherheitsleistungen sollen Risiken reduzieren und Vertrauen schaffen. Doch nicht jede geforderte Sicherheit ist rechtlich zulässig – und nicht jeder Einbehalt gerechtfertigt.
Unsere Anwälte für Baurecht in Augsburg prüfen, welche Sicherheiten Sie beanspruchen oder gewähren müssen und wie Sie Ihre Ansprüche effektiv schützen. Wir beraten Bauherren, wie sie sich gegen Ausfallrisiken oder Mängel absichern können, und unterstützen Unternehmen, wenn Sicherheiten unberechtigt einbehalten oder nicht freigegeben werden.
Auch bei der Inanspruchnahme oder Rückgabe von Bürgschaften stehen wir an Ihrer Seite und begleiten Sie bis zur endgültigen Abwicklung des Projekts. Wir verstehen das Zusammenspiel von wirtschaftlichen Interessen und rechtlicher Verantwortung – und vertreten Ihre Position entschlossen und lösungsorientiert.
Ihr zuverlässiger Partner im Baurecht – in Augsburg und bundesweit
Sie sind auf der Suche nach einem kompetenten Anwalt für Baurecht ? Wir stehen Ihnen bei Ihrem Anliegen im Baurecht jederzeit gerne mit Rat und Tat beiseite und setzen für Ihre Rechte ein – in Augsburg und bundesweit. Vereinbaren Sie noch heute einen Termin mit uns.
Häufig gestellte Fragen an Ihren Anwalt für Baurecht in Augsburg
Eigentlich müsste die Frage vielmehr lauten: Wer ist für SIE der richtige Anwalt für Baurecht in Augsburg? Während der eine Mandant ein entschiedenes und konsequentes Vorgehen seines Baurechtsanwalts erwartet, legt ein anderer besonderen Wert auf präzise Kommunikation, technische Detailkenntnis und starke Verhandlungskompetenz.
Wir bieten Ihnen eine maßgeschneiderte baurechtliche Betreuung, abgestimmt auf Ihre individuellen Vorstellungen, Ihre Zielsetzung und die Besonderheiten Ihres Bauvorhabens.
Viele baurechtliche Fragen lassen sich bereits im Rahmen einer Erstberatung klären. Die Kosten hierfür betragen 226,10 € (inkl. MwSt.). Beratungsleistungen, die darüber hinausgehen, rechnen wir in der Regel auf Basis einer Stundenhonorarvereinbarung ab.
Für gerichtliche Auseinandersetzungen im Baurecht berechnen wir grundsätzlich die Mindestgebühren nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Die konkreten Kosten hängen vom jeweiligen Streitwert ab, der sich im Baurecht insbesondere nach dem Wert der betroffenen Werklohnforderung, des Nachtrags oder der geltend gemachten Mängel bemisst.
Selbstverständlich informieren wir Sie bereits vor Mandatsannahme transparent darüber, welche Kosten in Ihrem Fall voraussichtlich anfallen. Verfügen Sie über eine Rechtsschutzversicherung, übernehmen wir – selbstverständlich ohne Zusatzkosten – die Einholung einer Deckungszusage für Ihren baurechtlichen Streit.
Sollten Ihnen die finanziellen Mittel für eine Rechtsverfolgung fehlen und besteht keine Rechtsschutzversicherung, kommt zudem die Bewilligung von Prozesskostenhilfe in Betracht. In diesem Fall trägt die Staatskasse die Anwalts- und Gerichtskosten, abhängig von Ihren persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen. Gerne prüfen wir für Sie, ob die Voraussetzungen hierfür erfüllt sind. Sprechen Sie uns einfach an.
Im Baurecht gelten die allgemeinen zivilprozessualen Kostengrundsätze. Das bedeutet:
Die unterliegende Partei trägt die gesamten Kosten des Rechtsstreits, also sowohl die Gerichtskosten als auch die Anwaltskosten beider Seiten (§ 91 ZPO).
Für Sie als Bauherr oder Unternehmer kann dies – abhängig vom Streitwert, der im Baurecht häufig sehr hoch ist – zu erheblichen finanziellen Risiken führen. Gerade im Baurecht sind die Streitwerte regelmäßig deutlich höher als in anderen Rechtsgebieten (z. B. Werklohnforderungen, Mängelbeseitigungsansprüche, Nachträge).
Eine Rechtsschutzversicherung ist daher im Baurecht sehr sinnvoll. Sie übernimmt – sofern Deckung besteht – sowohl Ihre Anwaltskosten als auch die Gerichtskosten, und je nach Tarif sogar Sachverständigenkosten, die im Baurecht besonders relevant sind.
Wir kümmern uns selbstverständlich kostenfrei um die Deckungsanfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung und prüfen für Sie, ob der jeweilige Versicherungsfall gedeckt ist.
Im Baurecht gelten häufig strenge Fristen – etwa für Mängelanzeigen, Nachfristsetzungen, Sicherungsverlangen, die Abwehr unberechtigter Forderungen oder die Durchsetzung von Werklohnansprüchen. Als auf Baurecht spezialisierte Kanzlei ist es unser Anspruch, Ihnen schnellstmöglich einen Termin anzubieten, damit keine für Sie wichtige Frist verstreicht.
Selbstverständlich stellen wir im Falle unserer Beauftragung sicher, dass sämtliche in Ihrem Fall maßgeblichen Fristen rechtzeitig und zuverlässig eingehalten werden.
Obgleich es in vielen Fällen sinnvoll ist, durch außergerichtliche Verhandlungen eine wirtschaftlich optimale Lösung zu erzielen, vertreten wir Sie selbstverständlich auch in gerichtlichen Verfahren.
Auch vor den Zivilgerichten können Sie auf den umfassenden Erfahrungsschatz aus zahlreichen und hochkomplexen baurechtlichen Verfahren Ihres Anwalts für Baurecht in Augsburg vertrauen.
Nein, unsere Anwälte für Baurecht können deutschlandweit für Sie tätig werden! Ihr Vorteil: Unsere Anwälte für Baurecht sind bundesweit an allen Amts-, Landes- und Oberlandesgerichte zugelassen.
Nach Einreichung einer Klage im Baurecht bestimmt das zuständige Zivilgericht zunächst einen frühen ersten Termin bzw. eine Güteverhandlung gemäß § 278 Abs. 2 ZPO. In diesem Termin wird die Sach- und Rechtslage erörtert, und das Gericht versucht häufig, eine gütliche Einigung zwischen den Parteien herbeizuführen. Aufgrund der Komplexität baurechtlicher Streitigkeiten wird dieser Termin allerdings nicht innerhalb weniger Wochen angesetzt, sondern in der Praxis erst nach zwei bis vier Monaten.
Kommt eine Einigung im frühen ersten Termin nicht zustande, schließt sich das Hauptverfahren an. Das Gericht setzt Schriftsatzfristen, klärt die streitigen Punkte und ordnet in baurechtlichen Verfahren regelmäßig die Einholung eines Sachverständigengutachtens an. Allein die Erstellung eines derartigen Gutachtens nimmt regelmäßig mehrere Monate in Anspruch.
Der eigentliche Termin zur mündlichen Verhandlungstermin findet – abhängig vom Umfang des Rechtsstreits und der Dauer des Gutachterverfahrens – meist nach 8 bis 18 Monaten statt. Im Anschluss hieran ergeht das Urteil.
Legt die unterlegene Partei anschließend Berufung beim Oberlandesgericht ein, muss in baurechtlichen Verfahren erfahrungsgemäß mit einer weiteren Verfahrensdauer von 9 bis 15 Monaten gerechnet werden.
