Führungskräfte

Vertrauensvoller Partner für Führungskräfte

Führungskräfte haben eine arbeitsrechtliche Sonderstellung, denn für sie gelten die arbeitsrechtlichen Schutzvorschriften meist nicht, insbesondere dann, wenn der Führungskraft eine Organstellung im Unternehmen zukommt. Gerät das Unternehmen in Schieflage, werden meist die Geschäftsführer oder Vorstände zur Verantwortung gezogen.

Inhaltsverzeichnis
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    Führungskräfte

    Ratgeber Arbeitsrecht

    Informieren Sie sich mit unseren Ratgebern ausführlich zu allen Themen rund um das Arbeitsrecht.
    Von A wie Arbeitsvertrag bis Z wie Zeugnis.
    Beachten Sie

    Allgemeine Beratung von Führungskräften

    Wir beraten Sie zu allen Fragestellungen, die mit Ihrer Stellung als Führungskraft typischerweise einhergehen. Von uns erhalten Sie Unterstützung, wenn es etwa um die Berufung oder Abberufung zum Prokuristen, Geschäftsführer oder Vorstand geht.

    Ebenso erhalten Sie fachkundige Antworten zu Fragen bezüglich Ihrer Pflichten und Ihres Haftungsrisikos.
    Zudem beraten wir Sie in allen Bereichen des Arbeitsrechts, mit denen Sie in Ihrem Berufsalltag konfrontiert werden. Diesbezüglich bieten wir unseren Mandanten auch eine Dauerberatung zu attraktiven Pauschalen an. Sprechen Sie uns einfach hierauf an.

    Überprüfung und Gestaltung von Arbeits- und Dienstverträgen

    Unterschreiben Sie keinen Arbeits- oder Dienstvertrag, ehe dieser nicht von einem Anwalt für Arbeitsrecht geprüft wurde!

    Geschaeftsfuehrervertrag

    Da Sie als Führungskraft typischerweise nicht denselben Schutz wie Arbeitnehmer genießen, können Ihnen Fehler im Vertragstext teuer zu stehen kommen. Ein Fokus unserer Tätigkeit liegt dabei auf der Durchsetzung eines idealen Vergütungsmodells. Gerade auch die weit verbreiteten Gewinnbeteiligungen können tückisch sein, wenn sie einen zu hohen Anteil der Bezüge der Führungskraft ausmachen.

    Denn bleibt der Unternehmenserfolg aus, drohen Ihnen wirtschaftliche Nachteile. Sofern Sie dies gegenüber Ihrem Unternehmen durchsetzen können, übernehmen wir selbstverständlich auch die gesamte Vertragsgestaltung für Sie.

    Sie suchen einen Anwalt für Arbeitsrecht in Augsburg?

    Vereinbaren Sie noch heute einen Termin!

    Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses

    Wir beraten und vertreten Führungskräfte, wenn es um die Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses (Abberufung oder Kündigung) geht. Auch unterstützen wir Sie bei den Verhandlungen, so dass Sie eine höchstmögliche Abfindung erhalten.

    Ihr Anwalt für Arbeitsrecht in Augsburg berät Führungskräfte zu den Themen Abberufung, Aufhebungsvertrag, Abfindung.

    Ein weiterer Fokus unserer Tätigkeit liegt in der Gestaltung eines Aufhebungsvertrages, der Ihre Interessen perfekt umsetzt. Dabei achten wir insbesondere darauf, dass Ihnen keine sozialversicherungsrechtlichen Nachteile entstehen. Zudem berücksichtigen wir sämtliche steuerrelevanten Aspekte bezüglich der Abfindung.

    Prozessvertretung

    Ihr Anwalt für Arbeitsrecht in Augsburg vertritt sie bundesweit vor allen Arbeits- Landesarbeits- und dem Bundesarbeitsgericht.

    Wir vertreten Führungskräfte vor sämtlichen Gerichten bundesweit. Egal, ob es um Ihre Abberufung, Kündigung oder die Durchsetzung Ihrer Ansprüche geht, auf unser Verhandlungsgeschick und unsere langjährige Prozesserfahrung können Sie vertrauen.

    Wirtschaftsstrafrecht

    Wirtschaftsstrafrecht

    Führungskräfte haben ein hohes Haftungsrisiko. Schnell kann das vermeintliche Fehlverhalten einer Führungskraft auch strafrechtliche Relevanz haben. Unsere Kanzlei verfügt auch über  versierte Strafverteidiger, die Ihnen im Fall der Fälle beiseite stehen und dafür sorgen, dass Sie das Strafverfahren mit dem bestmöglichen Ergebnis überstehen.

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