Bankrecht

Hilfe bei Kredit-Widerruf („Widerrufsjoker“), Widerruf von Lebensversicherungen & unrentablen Kapitalanlagen

Die Unzufriedenheit vieler Kunden mit ihrer Bank wächst. Langjährige Kunden sind verärgert, wenn sie bei einem finanziellen Engpass bei der Bank „abblitzen“. Kapitalanlagen sind oft weit weniger rentabel, wie dem Kunden versprochen wurde. Nicht selten ist eine Kapitalanlage für den Anleger sogar ein Verlustgeschäft. Ebenso gehören fehlerhafte Belehrungen, falsche Berechnungen und sonstiges Fehlverhalten zum Alltag im deutschen Bankwesen. Diese Fehler sind aus Sicht des Kunden nicht nur ärgerlich, sondern können für ihn auch richtig teuer werden. Aber selbst langjährige Kunden schenkt die Bank kein Gehör, wenn dieser die Bank mit einer Fehlberatung konfrontiert. Deshalb ist nun ein im Bankrecht & Kapitalmarktrecht versierter Anwalt gefragt. Kontaktieren Sie deshalb noch heute Ihre Anwälte für Bankrecht & Kapitalmarktrecht in Augsburg, wenn Sie Unterstützung bei den Themen Kredit-Widerruf, Widerruf von Lebensversicherungen oder Beratungsfehler bei Kapitalanlagen benötigen.

Inhaltsverzeichnis
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    Sebastian Limmer & Thomas Reutemann sind Ihre Rechtsanwälte in Augsburg!

    Ihr Anwalt für Bankrecht & Kapitalmarkrecht in Augsburg

    Unserer Philosophie nach kann im Bankrecht & Kapitalmarktrecht nur derjenige völlig unbefangen und ohne Interessenskonflikte für die Rechte der Kunden von Kreditinstituten einstehen, der nur die Seite der Kunden vertritt. Unsere Anwälte vertreten im Bankrecht & Kapitalmarktrecht deshalb ausschließlich Kunden von Banken und niemals Kreditinstitute.

    „Deshalb können wir kompromisslos für die Durchsetzung Ihrer Rechte kämpfen.“

    Am Anfang eines jeden Mandats steht bei uns stets ein ausführliches Beratungsgespräch, in dem Sie uns ausführlich den Sachverhalt schildern. Diesem folgt eine umfassende Prüfung der Rechtslage durch einen auf Bankrecht & Kapitalmarktrecht spezialisierten Rechtsanwalt. Erfordert es die Komplexität Ihres Falles, erfolgt dieser Schritt, ohne irgendwelche Mehrkosten für Sie, durch ein Team von Anwälten für Bankrecht & Kapitalmarktrecht. Dieses Vier-Augen-Prinzip hat sich jahrelang bewährt, da so Fehler faktisch ausgeschlossen werden können.

    Ihre Rechtsanwälte für Vertragsrecht in Augsburg

    Anschließend definieren wir gemeinsam mit Ihnen die Ziele und erklären Ihnen, wie diese umgesetzt werden können. Dabei nehmen wir „kein Blatt vor den Mund“ und informieren Sie offen und ehrlich über die Chancen Ihrer Angelegenheit. Diese Transparenz ist für uns das Fundament einer vertrauensvollen Zusammenarbeit zwischen dem Anwalt und seinem Mandanten.

    Unsere Anwälte kennen nicht nur die Besonderheiten der Bankbranche, sondern auch die Schwächen der jeweiligen Kreditinstitute. Der Anspruch unserer Anwälte für Bankrecht & Kapitalmarktrecht ist dabei stets, schnellstmöglich und kostengünstig die Maximalziele unserer Mandanten zu erreichen.

    Lässt sich ein gerichtliches Verfahren nicht verhindern, haben Sie mit unseren Anwälten für Bankrecht & Kapitalmarktrecht durchsetzungsstarke und engagierte Mitstreiter an Ihrer Seite, die konsequent für das bestmögliche Ergebnis kämpfen und deshalb vor Gericht „Druck machen.“

    Wir vertreten unsere Mandanten im Bankrecht & Kapitalmarktrecht vor allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten in Deutschland – in Augsburg und bundesweit.

    Unsere Schwerpunkte im Bank- und Kapitalmarktrecht

    Der Tätigkeitsschwerpunkt und die Leidenschaft unserer Anwälte im Bankrecht & Kapitalmarktrecht liegt dabei im Darlehensrecht. Hier beraten und vertreten wir Verbraucher hinsichtlich des Widerrufs von Kredit- und Leasingverträgen (sog. Widerrufs-Joker) insbesondere in folgenden Bereichen:

    • Widerruf von Autokrediten / Leasingverträgen
    • Widerruf von Immobilienfinanzierungen
    • Widerruf von sonstigen Verbraucherkrediten

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    Was versteht man unter einem Widerruf eines Kredits? Was ist der „Widerrufs-Joker“?

    Den meisten Verbrauchern ist das Widerrufsrecht bei Einkäufen im Internet, sog. Fernabsatzverträgen (312 c BGB), bekannt. Demnach kann der Kunde ohne Angabe von Gründen binnen 14-Tagen den Vertragsschluss widerrufen. Der Kunde hat die Ware zurückzusenden, der Verkäufer den Kaufpreis zu erstatten.

    Ein solches Widerrufsrecht wird dem Verbraucher auch bei sog. Verbraucherdarlehensverträgen eingeräumt. Ein Verbraucherdarlehensvertrag (§ 491 BGB) liegt vor, wenn eine Privatperson, ein sog. Verbraucher, einen Kreditvertrag mit einer Bank abschließt. Hierzu zählen etwa die Finanzierung bzw. das Leasing eines Autos, eine Immobilienfinanzierung oder ein Verbraucherkredit für kleinere Anschaffungen (Elektrogeräte, Möbel, Kücheneinrichtung etc.).

    Auch hier steht dem Verbraucher aus § 495 BGB ein 14-tägiges Widerrufsrecht nach § 355 BGB zu.
    Widerruf Auto-Finanzierung Erklärt der Kunde schließlich den Widerruf, wird der Kaufvertrag bzw. der Leasingvertrag rückabgewickelt. Der Verbraucher erhält die bereits bezahlten Raten samt einer geleisteten Anzahlung zurück, die Bank das finanzierte bzw. geleaste Wirtschaftsgut, etwa ein Fahrzeug.

    Die Banken sind verpflichtet, den Verbraucher über dieses Widerrufsrecht in der sog. Widerrufsbelehrung bzw. den Widerrufsinformationen klar und verständlich aufzuklären.

    Zudem muss der Kunde gemäß § 492 Abs. 2 BGB verpflichtend weitere Informationen zum Kredit bzw. Leasing nach Art. 247 §§ 6 bis 13 EGBGB erhalten. Zu diesen Pflichtangaben zählen etwa der Tilgungsplan oder die Berechnungsmethode einer Vorfälligkeitsentschädigung.

    „Erst wenn der Verbraucher sowohl über sein Widerrufsrecht aufgeklärt wurde als auch die erforderlichen Pflichtangaben erhalten hat, beginnt die 14-tägige Widerrufsfrist anzulaufen!“

    Häufig sind erforderliche Pflichtangaben falsch oder fehlen ganz. Teilweise ist auch die Widerrufsbelehrung selbst fehlerhaft. Dies hat zur Folge, dass die Widerrufsfrist gar nicht zu laufen beginnt und dem Verbraucher daher ein „ewiges Widerrufsrecht“ zusteht. Dies kann dazu führen, dass ein Widerruf selbst noch Jahren noch möglich ist!

    Diese Möglichkeit einen Kredit oder Leasingvertrag, ohne die Angabe eines Grundes, noch nach langer Zeit widerrufen zu können, wird gemeinhin als „Widerrufs-Joker“ bezeichnet.

    Widerruf von Autokrediten / Leasingverträgen – Lassen Sie Ihren Vertrag von uns prüfen!

    Zahllose Autobanken haben ihre Kunden fehlerhaft über ihr Widerrufsrecht informiert, so dass der Widerruf noch Jahre später möglich ist. Ein brandaktuelles Urteil des EuGH hat die Rechte der Verbrauch nochmals gestärkt. Gerade auch Fahrern eines vom Dieselskandal betroffenen Autos, die vor einer Klage gegen den Hersteller zurückgeschreckt oder deren Ansprüche zwischenzeitlich verjährt sind, bietet der Widerruf des Fahrzeugkredits bzw. ein Widerruf des Leasingvertrags nun eine einfache Möglichkeit, ihr Geld zurückzubekommen und das Fahrzeug loszuwerden.

    Warum ist der Widerruf des Autokredits bzw. des Leasingvertrags möglich?

    Auch Auto-Finanzierungsverträge von Privatpersonen sind Verbraucherdarlehensverträge (§ 491 BGB). Demnach steht dem Kunden auch bei diesen ein 14-tägiges Widerrufsrecht zu. Die Widerrufsfrist beginnt jedoch erst zu laufen, wenn der Verbraucher ordnungsgemäß über sein Widerrufsrecht belehrt wurde und er die erforderlichen Pflichtangaben erhalten hat.

    Die Vertragsunterlagen aller Autobanken enthalten oft eine Vielzahl von Fehlern, die an sich schon einen Beginn der Widerrufsfrist verhindern würden.

    Doch in der jüngsten Entscheidung des EuGH wurden die Rechte des Verbrauchers bei Krediten und Leasing nochmals massiv gestärkt und machen einen erfolgreichen Widerruf nun noch leichter möglich.

    Bisher verwendeten die Autobanken häufig ein gesetzliches Muster aus dem Juni 2010 für ihre Widerrufsbelehrungen.

    Widerrufsrecht

    Dieses Muster wurde vom Gesetzgeber selbst erstellt und sollte gerade sicherstellen, dass die Verbraucher ordnungsgemäß über ihr Widerrufsrecht informiert werden. Das Muster im Wortlaut lautete:

    „Der Darlehensnehmer kann seine Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen widerrufen. Die Frist beginnt nach Abschluss des Vertrags, aber erst, nachdem der Darlehensnehmer alle Pflichtangaben nach § 492 Absatz 2 BGB (z. B. Angabe zur Art des Darlehens, Angabe zum Nettodarlehensbetrag, Angabe zur Vertragslaufzeit) erhalten hat.“

    Verwendete eine Bank dieses Muster, so trat eine sog. Gesetzlichkeitsfiktion ein. Deshalb gingen die Gerichte im Streitfall davon aus, dass der Verbraucher ordnungsgemäß über sein Widerrufsrecht informiert wurde. Der EuGH erklärte das bisher gültige gesetzliche Muster aber für rechtswidrig, da der Verbraucher hierdurch nicht ausreichend über sein Widerrufsrecht informiert wird.

    „Demnach begann die 14-tägige Widerrufsfrist in diesen Fällen noch überhaupt nicht anzulaufen, mit der Folge, dass auch heute noch ein Widerruf möglich ist.“

    Wie funktioniert der Widerruf der Autofinanzierung bzw. des Leasingvertrags?

    Der Widerruf an sich ist denkbar einfach. Der Verbraucher selbst oder sein Anwalt für Bankrecht & Kapitalmarkrecht erklärt schriftlich den Widerruf gegenüber der Bank.

    Fragezeichen

    Zusätzlich sollte der Autobank auch gleich angeboten werden, das finanzierte Fahrzeug abzuholen. Ab diesem Punkt befindet sich die Bank in Annahmeverzug, was Voraussetzung dafür ist, dass der Kunde alle bisher gezahlten Raten sowie eine eventuell geleistete Anzahlung zurückbekommt.

    Unserer Erfahrung nach zeigen sich die meisten Banken jedoch uneinsichtig und weisen den Widerruf mit der Begründung zurück, die Widerrufsfrist sei abgelaufen. Spätestens dann ist es an der Zeit, sich an Ihre Anwälte für Bankrecht & und Kapitalmarktrecht zu werden, um Ihre Ansprüche durchzusetzen.

    Worauf ist beim Widerruf des Autokredits bzw. des Leasingvertrages zu achten?

    Grundsätzlich müssen Kunden insbesondere zwei Dinge beachten:

    Fristen

    Zunächst hat die wirksame Erklärung des Widerrufs zur Folge, dass der Verbraucher, um seine bezahlten Raten und die Anzahlung rückerstattet zu bekommen, das Fahrzeug an die Bank zurückgeben muss. Es muss also eine Ersatzanschaffung vorgenommen werden, sofern der Kunde nicht auf das Fahrzeug verzichten will.

    Weiterhin besteht die Möglichkeit, dass dem Kunden im Rahmen des Widerrufs, ein Nutzungsersatz für die mit dem Auto gefahrenen Kilometer von dem Rückerstattungsbetrag abgezogen wird.

    Hier kommt es darauf an, wann der Kunde den Autokredit abgeschlossen hat. Für Kredite vor dem 12. Juni 2014 wird bei Widerruf stets ein Nutzungsersatz fällig.

    Wurde der Vertrag jedoch erst nach dem 12. Juni 2014 geschlossen, kann die Anrechnung eines Nutzungsersatzes entfallen. Um den Anspruch der Bank auf Nutzungsersatz erfolgreich abzuwehren, ist ein versierter Rechtsanwalt für Bankrecht & Kapitalmarktrecht gefragt.

    Alle Banken sind betroffen – Jetzt vom Widerruf des Kredits profitieren!

    Durchweg sind alle Autobanken betroffen, die für ihre Finanzierungs- oder Leasingverträge das gesetzliche Muster der Widerrufsbelehrung verwenden. Unserer Erfahrung nach sind demnach alle Autokreditinstitute betroffen!

    Widerruf des Autokredits? Wir prüfen Ihren Vertrag!

    Möchten auch Sie Ihre Autofinanzierung oder Ihren Leasingvertrag widerrufen? Dann lassen Sie Ihren Vertrag von Ihren Anwälten für Bankrecht & Kapitalmarktrecht überprüfen. Denn erst nach der Prüfung Ihrer Vertragsunterlagen sind die Erfolgsaussichten des Widerrufs und der sich hieraus für Sie ergebende finanzielle Vorteil seriös zu beurteilen. Vereinbaren Sie schnell und unkompliziert einen Termin mit uns.

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    Widerruf von Immobilienkrediten – Lassen Sie Ihre Finanzierung von uns überprüfen!

    Noch vor einigen Jahren war die momentane Niedrigzinsphase nicht abzusehen. Waren im Jahr 2010 Immobiliendarlehen durchschnittlich noch mit rund 4% verzinst, sind heute Zinsen unterhalb von 1% keine Seltenheit. Aufgrund der oft langen Laufzeit eines Immobilienkredits entstehen dem Kunden so oft Mehrkosten von mehreren zehntausend Euro. Der Versuch, in Verhandlungen mit der Bank eine Zinsanpassung an das momentane Zinsniveau zu erreichen, schlägt meist fehl, denn die Kreditinstitute verdienen gerade an diesen Altverträgen kräftig!

    Der Widerruf eines Immobilienkredites kann für den Verbraucher daher finanziell äußerst lukrativ sein. Denn der alte Darlehensvertrag wird rückabgewickelt und der Restschuldbetrag kann nun zu einem niedrigeren Zinssatz weiterfinanziert werden.

    Worum geht es beim Widerruf von Immobilienkrediten?

    Wie beim Autokredit auch, steht dem Verbraucher, der mit der Bank ein Immobiliendarlehen abschließt, ein 14-tägiges Widerrufsrecht zu.

    Diese Frist beginnt jedoch erst anzulaufen, wenn der Kunde ordnungsgemäß über sein Widerrufsrecht informiert und auch die sonstigen erforderlichen Pflichtangaben zum Kredit erhalten hat.

    Der EuGH hat nun geurteilt, dass Verbraucher bei Immobilienkrediten oft nicht ordnungsgemäß über ihr Widerrufsrecht informiert wurden und die 14-tägige Frist auch heute noch nicht angelaufen ist!

    Immobilienkredit

    Viele Kreditinstitute wählten für ihre Widerrufsinformation eine Standardformulierung, die etwa wie folgt lautete:

    „Der Darlehensnehmer kann seine Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen widerrufen. Die Frist beginnt nach Abschluss des Vertrags, aber erst, nachdem der Darlehensnehmer alle Pflichtangaben nach § 492 Absatz 2 BGB (z. B. Angabe zur Art des Darlehens, Angabe zum Nettodarlehensbetrag, Angabe zur Vertragslaufzeit) erhalten hat.“

    Anhand dieses Textblocks sollte der juristische Laie nach dem Willen des Gesetzgebers bestimmen können, wann in seinem Fall die 14-tägige Widerrufsfrist zu laufen beginnt.

    Will der Kunde aber tatsächlich genauer nachforschen, findet er eine endlose Verweisungskette vor. Der angesprochene § 492 Abs. 2 BGB verweist auf den Art. 247 §§ 6 bis 13 EGBGB, dieser wiederum zurück ins BGB. Nach Ansicht des EuGH stellt die Widerrufsinformation in dieser Form eine sog. Kaskadenverweisung dar, die es dem nicht juristisch geschulten Verbraucher unmöglich macht, herauszufinden, wann die Widerrufsfrist in seinem Vertrag nun zu laufen beginnt.

    „Die Folge: Der EuGH erklärte Widerrufsinformationen mit Endlosverweisungen in Immobilienkreditverträgen für rechtswidrig, was zur Folge hat, dass die zweiwöchige Widerrufsrist nicht zu laufen beginnt!“

    Wer kann seinen Immobilienkredit widerrufen?

    Wie dargestellt, können grundsätzlich alle Verbraucher, die fehlerhaft über ihr Widerrufsrecht informiert wurden, ihren Immobilienkredit widerrufen. Es bestehen aber dennoch wichtige Einschränkungen.

    Durch eine Gesetzänderung des § 356 b BGB am 21. März 2016, erlischt das Widerrufsrecht eines Kunden bei ab diesem Zeitpunkt abgeschlossenen Immobiliendarlehensverträgen spätestens nach einem Jahr und 14 Tagen!

    Demnach können Immobilienkreditverträge, die nach dem 21. März 2016 abgeschlossen wurden, nicht mehr widerrufen werden, unabhängig von der Frage, ob die Bank den Kunden ordnungsgemäß über sein Widerrufsrecht informiert hat.

    Stichtag

    Gleiches gilt auch für Darlehensverträge, die vor dem 11. Juni 2010 abgeschlossen wurden. Erst am 11. Juni 2010 nämlich, wurde das Recht über Verbraucherdarlehen neu gefasst.

    Für den Widerruf eines Immobilienkredites kommen daher alle Finanzierungsverträge in Betracht, die zwischen dem 11. Juni 2010 und dem 21. März 2016 abgeschlossen wurden.

    Demnach sind heute noch Millionen von Immobilienkrediten durch die Erklärung des Widerrufs rückabwickelbar!

    Diese Chancen bietet der Widerruf eines Immobilienkredites!

    Die Vorteile eines Widerrufs liegen auf der Hand. Ältere Immobilienkredite, gerade aus den Jahren 2010 bis 2014, haben oft einen deutlich höheren Zinssatz als später abgeschlossene Darlehen.

    Da die Darlehenssummen bei Immobilienfinanzierungen meist sehr hoch sind, beläuft sich auch die Zinslast über die gesamte Laufzeit hinweg schnell auf mehrere hunderttausend Euro.

    Erklärt der Verbraucher aber wirksam den Widerruf seines Immobilienkreditvertrags, kann die Restschuldsumme zu den heute geltenden, niedrigen Zinssätzen weiterfinanziert werden.

    Aber auch unter einem anderen Gesichtspunkt bietet der Widerruf einen großen Vorteil. Denn die Rechtsfolgen des Widerrufs sind, dass beide Vertragsparteien ihre jeweils empfangenen Leistungen zurückgewähren müssen.

    Vorteile

    Demnach muss der Kunde die noch nicht getilgte Kreditsumme sofort bezahlen, die Bank erhält aber für die übrige Laufzeit keine Zinsen mehr.

    Auf diesem Weg ist es dem Verbraucher möglich, die bei vorzeitiger Rückzahlung des Darlehens sonst erhobene Vorfälligkeitsentschädigung zu umgehen. Die Vorfälligkeitsentschädigung steht der Bank eigentlich zu, wenn der Kunde seinen Kredit vor Ende der Laufzeit vollständig zurückzahlt. Hierdurch entgeht dem Kreditinstitut nämlich der Zins, der für die restliche Laufzeit angefallen wäre.

    „Die Ausübung des Widerrufsrechts befreit den Kunden daher von den oft horrenden Vorfälligkeitsentschädigungen.“

    Alle Banken sind betroffen – Jetzt mit dem Widerruf der Immobilienfinanzierung sparen!

    Die Anzahl an Banken im Bereich der Immobilienfinanzierung ist schier endlos. Trotzdem finden sich in den Widerrufsbelehrungen fast aller Kreditinstitute Kaskadenverweisungen, die nun vom EuGH als rechtswidrig erklärt wurden. Deshalb können Sie noch heute vom „ewigen Widerrufsrecht“ Gebrauch machen und sparen!

    Worauf ist beim Widerruf des Immobilienkredits zu achten?

    Ist der Widerruf wirksam erklärt, sind, wie erwähnt, die empfangenen Leistungen zurückzugewähren. Nach § 357a Abs. 1 BGB beträgt die Frist hierfür nur 30 Tage.

    Verbraucher sollten sich also im Klaren darüber sein, dass sie nach wirksamer Ausübung ihres Widerrufsrechts, binnen 30 Tagen die noch offene Restschuld an die Bank bezahlen müssen!

    Fristen

    Gerade bei Immobilienfinanzierungen stehen hier hohe Summen im Raum. Demnach ist zwingend geboten, dass der Kunde, der den Widerruf seines Darlehensvertrages beabsichtigt, im Voraus bereits eine Weiterfinanzierung der Restsumme geregelt hat. Daher ist es für den Verbraucher, gerade beim Widerruf eines Immobilienkredits, unerlässlich, sich im Vorfeld eines Widerrufs bei einem im Bankrecht & Kapitalmarktrecht versierten Anwalt beraten zu lassen!

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    Widerruf von sonstigen Verbraucherkrediten

    Selbstverständlich ist der Widerrufs-Joker nicht beschränkt auf Autofinanzierungen oder Immobiliendarlehen. Auch bei allen anderen Verbraucherdarlehensverträgen ist ein Widerruf grundsätzlich möglich. So z.B. bei Kreditverträgen für Möbel, Küchengeräte, Unterhaltungselektronik oder Handys.

    Sie haben Fragen zum Widerruf eines sonstigen Verbraucherkreditvertrags? Wir prüfen Ihren Kreditvertrag und erklären Ihnen, ob Sie von einem Widerruf Ihres Kredits profitieren. Kontaktieren Sie uns. 

    Geschlossene Fonds

    Kapitalanlagen sind oft weit weniger rentabel, wie dem Anleger versprochen wurde. Nicht selten ist eine Kapitalanlage für den Anleger sogar ein Verlustgeschäft. Viele Anleger nehmen diese Verluste klaglos hin und wissen nicht um die ihnen möglicherweise zustehenden Rechte. Besonders tragisch ist dies in Fällen, in denen das mühsam für die Altersvorsorge gesparte Kapital verloren geht. Bevor Sie sich mit dem Verlust Ihres Kapitals abfinden, sollten Sie sich rechtzeitig vor dem Ablauf der Verjährungsfrist von einem Rechtsanwalt für Bankrecht und Kapitalmarktrecht beraten lassen. Denn im Falle einer Falschberatung, einer Sittenwidrigkeit oder eines Kapitalanlagebetrugs kann dem Anleger durchaus geholfen werden.

    Gerne überprüfen wir Ihre Kapitalanlage dahingehend, ob auch Ihnen etwaige Ansprüche auf Schadensersatz zustehen und setzen uns mit Nachdruck dafür ein, dass Sie Ihr Kapital zurückerlangen! Im Bankrecht und Kapitalmarktrecht sind wir Ihre Rechtsanwälte in Augsburg.

    Zu den bekanntesten geschlossenen Fonds zählen Schiffsfonds, Flottenfonds, Medienfonds, Gamefonds, Immobilienfonds, Flugzeugfonds, etc..

    Geschlossene Fonds

    Bei dieser Art der Kapitalanlage handelt es sich um eine unternehmerische Beteiligung, bei der der Anleger in der Regel Mitgesellschafter der Fondsgesellschaft wird. Bereits dieser Umstand wird den Kapitalanlegern oft unzureichend erklärt und dadurch werden die mit einer unternehmerischen Beteiligung einhergehenden Risiken verschwiegen.

    Tatsächlich gerieten in letzter Zeit immer mehr geschlossene Fonds in finanzielle Not. Die Insolvenz eines geschlossenen Fonds kann für den Anleger jedoch sogar den Totalverlust seiner Einlage bedeuten. Unter Umständen besteht sogar eine weiterreichende Haftung des Anlegers mit seinem Privatvermögen.

    Völlig schutzlos sind Kapitalanleger aber auch diesen Fällen nicht. Die Mehrheit der Anleger hat einen geschlossenen Fonds aufgrund einer vorangegangenen Anlageberatung gezeichnet. Sofern etwa ein Anlageberater die ihm obliegenden Aufklärungspflichten verletzt hat und der Anleger insofern falsch beraten wurde, besteht die Möglichkeit eines Schadensersatzanspruches gegenüber dem Berater. Ein klassischer Aufklärungsfehler ist dabei das Verschweigen des oben erwähnten Totalverlustrisikos bzw. einer Nachschusspflicht.

    Gerne überprüfen wir als Ihre Rechtsanwälte für Bankrecht und Kapitalmarktrecht in Augsburg die Ihnen zuteilgewordene Anlageberatung auf mögliche Fehler und helfen Ihnen bei der Durchsetzung etwaiger Ansprüche.

    Widerruf von Lebensversicherungen

    Ein erheblicher Teil aller kapitalbildenden Lebensversicherungen, die im Zeitraum zwischen 1995 und 2007 abgeschlossen wurden, enthalten fehlerhafte Belehrungen, die den Versicherungsnehmer zeitlich unbegrenzt zum Widerruf bzw. Widerspruch des Versicherungsvertrags berechtigen.

    Lebensversicherung

    Ist die Belehrung fehlerhaft, kann sich der Versicherungsnehmer auch noch nach Jahren von seiner Lebensversicherung lösen.

    Der Widerspruch im Versicherungsrecht, sonst als Widerruf bezeichnet, räumt den Kunden das Recht ein, sich innerhalb einer bestimmten Frist vom Vertrag zu lösen, falls der Inhalt des Versicherungsscheins von den getroffenen Vereinbarungen abweicht.

    „Wird der Widerruf / Widerspruch ausgeübt, sind dem Kunden die geleisteten Beiträge zurückzuerstatten, der Versicherungsschutz erlischt dann jedoch.“

    Wann liegt eine falsche Widerrufsbelehrung / Widerspruchsbelehrung vor?

    Mögliche Fehlerquellen in der Widerrufsbelehrung / Widerspruchsbelehrung des Kunden sind insbesondere formelle Mängel, etwa durch unzureichende Text-Hervorhebungen, ungenaue oder falsche Fristangaben oder fehlerhafte Verbraucherinformationen (z.B. in der Übersicht über die Rückkaufwerte).

    Vorteile des Widerrufs / Widerspruchs für den Kunden: deutlich mehr Geld zurück!

    Soll eine Lebensversicherung vor Ablauf der Laufzeit beendet werden, bleibt dem Kunden in der Regel nur die Kündigung des Vertrages. Hierbei entstehen ihm massive finanzielle Verluste, da der Versicherer nicht die Summe der eingezahlten Beiträge erstattet, sondern lediglich den sog. Rückkaufwert.

    „Steht dem Kunden jedoch ein Widerrufsrecht zu, so hat der Versicherer vollständig die eingezahlten Beiträge sowie die Verwaltungs- und Vertriebskosten zu erstatten.“

    Die Versicherung ist lediglich berechtigt, den geringen Anteil an den Beiträgen einzubehalten, der auf den Risikoschutz für den Eintritt des Todesfalls oder der Berufsunfähigkeit während der Vertragslaufzeit entfiel.

    Welche Verträge sind betroffen?

    In der Regel sind insbesondere Verträge über Lebensversicherungen nach dem sog. Policen-Modell aus den Jahren 1995 – 2007 angreifbar.

    Fragezeichen

    Bis Ende 2007 bestand das alte Versicherungsvertragsgesetz (VVG). Nach § 5 a VVG alte Fassung (a.F.) stand dem Kunden im Falle einer fehlerhaften Widerspruchsbelehrung höchstens ein einjähriges Widerspruchsrecht gegen den Versicherungsvertrag zu.
    Die Regelung des § 5 a VVG a.F. hielt jedoch einer europarechtlichen Überprüfung durch den Europäischen Gerichtshof (EuGH) nicht stand.

    „Mit Urteil vom 19. Dezember 2013 (C 209/12) erklärte der EuGH die Beschränkung der Widerrufsfrist / Widerspruchsfrist im Falle fehlerhafter Belehrungen durch den Versicherer auf ein Jahr für rechtswidrig.“

    Widerrufsrecht / Widerspruchsrecht für Altverträge bei fehlerhaften Belehrungen erlischt nie!

    Zur Umsetzung des EuGH-Urteils entschied der Bundesgerichtshof (BGH) mit Urteil vom 07. Mai 2014 (IV ZR 76/11) die Unanwendbarkeit des § 5 a VVG a.F. auf Lebensversicherungen.

    „Demzufolge kann noch immer das Widerrufsrecht / Widerspruchsrecht gegen solche Altverträge ausgeübt werden.“

    Widerruf / Widerspruch selbst gegen bereits gekündigte Verträge möglich!

    Im Übrigen ist das Widerrufsrecht / Widerspruchsrecht auch gegen bereits gekündigte Lebensversicherungsverträge möglich (BGH, Urteil vom 16. Oktober 2013, IV ZR 52/12).

    „Liegen die Voraussetzungen vor, winken dem Kunden hohe Beitragserstattungen, auch wenn der Rückkaufwert bereits ausbezahlt wurde.“

    Versicherer muss ggf. Gewinne mit den Beiträgen des Kunden erstatten

    Unter Umständen besteht bei einem erfolgreichen Widerruf bzw. Widerspruch der Lebensversicherung für den Kunden ein Anspruch auf Auszahlung erzielter Spekulationsgewinne des Versicherers mit seinen Beiträgen.

    Der Kunde muss diese Behauptung jedoch konkret beweisen, generelle Vermutungen reichen nicht aus.

    Gerne prüfen Ihre Rechtsanwälte für Bankrecht & Kapitalmarktrecht in Augsburg, ob auch Ihnen noch ein Widerrufsrecht / Widerspruchsrecht für Ihre Lebensversicherung zusteht. Kontaktieren Sie uns!

    Ihr Anwalt für Darlehens-Widerruf, Lebensversicherungs-Widerruf & unrentable Kapitalanlagen – in Augsburg und bundesweit

    Sie möchten Ihre Autofinanzierung, Ihr Leasing oder Ihr Immobiliendarlehen widerrufen? Ihre für rentabel geglaubte Kapitalanlage erwies sich als großes Verlustgeschäft? Sie möchten Ihre Lebensversicherung beenden und möchten nun wissen, ob auch in Ihrem Fall ein Widerruf in Betracht kommt? Kontaktieren Sie noch heute Ihre Anwälte für Bankrecht & Kapitalmarktrecht in Augsburg. Wir unterstützen Sie bei Ihrem Anliegen zuverlässig und kompetent.

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