Aufhebungsvertrag

Aufhebungsvertrag

Ein Aufhebungsvertrag beendet ein bestehendes Arbeitsverhältnis einvernehmlich. Die Initiative hierzu kann sowohl vom Arbeitgeber, z.B. wegen eines Stellenabbaus, als auch vom Arbeitnehmer, etwa wegen eines beabsichtigten Jobwechsels, ausgehen. Im Idealfall regelt der Aufhebungsvertrag sämtliche Konfliktpunkte, die mit der Beendigung des Arbeitsverhältnisses typischerweise einhergehen. Dennoch ist Vorsicht geboten! Dies gilt insbesondere dann, wenn der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer einen unterschriftsreifen Aufhebungsvertrag zur Unterzeichnung vorlegt. Dann ist nämlich davon auszugehen, dass der Arbeitgeber im Aufhebungsvertrag nur eigene Interessen verfolgt. Hinzukommt, dass bereits kleine Ungenauigkeiten in der Formulierung dem Arbeitnehmer erhebliche Nachteile, z.B. eine Sperre beim Arbeitslosengeld, einbringen können. Der folgende Ratgeber beantwortet die wichtigsten Fragen rund um den Aufhebungsvertrag:

Inhaltsverzeichnis
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    1. Der Aufhebungsvertrag – was ist das?

    Der Aufhebungsvertrag ist eine vertragliche Vereinbarung zwischen dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer, der die Beendigung des Arbeitsverhältnisses regelt. Nach § 623 BGB ist für die Wirksamkeit eines Aufhebungsvertrages zwingend die Schriftform erforderlich. Beide Seiten müssen unterschreiben. Mündlich oder per E-Mail geschlossene Aufhebungsverträge sind unwirksam.

    2. Aufklärungspflicht des Arbeitgebers

    Im Rahmen eines Aufhebungsvertrages, egal von welcher Seite die Initiative ausgeht, trifft den Arbeitgeber zudem eine umfassende Aufklärungspflicht. Zunächst ist er aus § 2 Abs. 2 Nr. 3 Sozialgesetzbuch (SGB) III verpflichtet, den Arbeitnehmer frühzeitig auf das Erfordernis hinzuweisen, sich bei der Bundesagentur für Arbeit als arbeitsuchend zu melden. Besondere Bedeutung kommt der Aufklärungspflicht zu, wenn der Arbeitnehmer in eine betriebliche Altersvorsorge integriert war. Hier kann es durch das Ausscheiden aus dem Betrieb zu erheblichen Einbußen kommen. Unterlässt es der Arbeitgeber, den Mitarbeiter aufzuklären, so stehen dem Arbeitnehmer ggf. Schadenersatzansprüche zu. Der Aufhebungsvertrag selbst bleibt jedoch auch bei einem Verstoß gegen die Aufklärungspflicht gültig.

    3. Abfindung

    Häufig wird im Rahmen eines Aufhebungsvertrages auch die Zahlung einer Abfindung vereinbart. Lesen Sie hierzu unseren Ratgeber zur Abfindung.

    4. Sperre und Ruhen des Anspruchs auf Arbeitslosengeld

    Vorsicht ist bei der Unterzeichnung eines Aufhebungsvertrages vor allem im Hinblick auf eine mögliche Sperrfrist bei der Auszahlung des Arbeitslosengeldes (ALG I) geboten.
    Grundsätzlich droht nämlich eine Sperrfrist, wenn der Antragsteller die Arbeitslosigkeit selbst herbeiführt, sprich selbst kündigt oder eben sein Beschäftigungsverhältnis durch einen Aufhebungsvertrag freiwillig beendet (§ 159 Abs. 1 Nr. SGB III).
    Zur Vermeidung einer Sperre sollte im Aufhebungsvertrag deshalb ein Hinweis darauf enthalten sein, dass der Vertrag nur deshalb unterzeichnet wurde, um einer betriebsbedingten Kündigung zuvorzukommen. Zudem wird angeraten, den im Aufhebungsvertrag vereinbarten Beendigungstermin des Arbeitsverhältnisses so zu wählen, dass er nicht vor den Termin der gesetzlichen Kündigungsfrist fällt. Ansonsten kann der Anspruch auf Arbeitslosengeld ruhen (§ 158 Abs. 3 SGB III).

    5. Freistellung durch den Aufhebungsvertrag

    Häufig wird der Arbeitnehmer durch Unterzeichnung des Aufhebungsvertrages bis zum vereinbarten Beendigungstermin freigestellt. Er wird damit von der Pflicht, seine Arbeitsleistung zu erbringen, entbunden. Die Freistellung kann sowohl bezahlt, unbezahlt oder teilvergütet erfolgen. Häufig werden durch die Freistellung noch vorhandene Urlaubstage oder Überstunden abgebaut. Maßgeblich ist hier das zwischen den Parteien Vereinbarte.

    6. Arbeitszeugnis

    Meist wird im Rahmen des Aufhebungsvertrages auch die Erteilung eines Arbeitszeugnisses geregelt. Hier sollte der Arbeitnehmer unbedingt auf ein gutes Zeugnis bestehen und ggf. seine Unterschrift auch hiervon abhängig machen.

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