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Widerruf der Porsche-Finanzierung / des Porsche-Leasings mit dem Widerrufsjoker 2.0

Sie haben als Privatperson einen Porsche über die Porsche-Bank geleast oder finanziert? Sie möchten das Fahrzeug loswerden und suchen nach der für Sie kostengünstigen Möglichkeit? Dann sollten Sie über einen Widerruf Ihrer Porsche-Finanzierung bzw. Ihres Porsche-Leasings nachdenken. Sie fragen sich, wie dies noch Monate oder Jahre nach Vertragsschluss möglich sein soll? Die Erklärung finden Sie in diesem Beitrag.

Mit seinem spektakulären Urteil vom 26. März 2020 hat es der Europäische Gerichtshof (EuGH) Porsche-Kunden nämlich nun viel leichter gemacht, die Porsche-Finanzierung bzw. das Porsche-Leasing zu widerrufen. Das Gericht stellte nämlich fest, dass Verbraucher beim Abschluss von Krediten und Leasingverträgen von ihren Banken fast immer falsch über ihr Widerrufsrecht belehrt wurden. Ein Widerruf der Finanzierung oder des Leasings ist deshalb noch viele Jahre nach der Anschaffung des Autos möglich. Auch Porsche hat bei seinen Finanzierungen und Leasingverträgen falsche Widerrufsbelehrungen verwendet, da auch diese den vom EuGH beanstandeten Fehler aufweisen. Die Folge: Auch Porsche Kunden können sich noch nach Jahren durch einen Widerruf des Kredits bzw. Leasings vom Vertrag mit Porsche lösen und somit tauschende Euro sparen.

Inhaltsverzeichnis
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    Sie möchten sich kostengünstig von Ihrem Porsche trennen? Ist hier ein Widerruf der Porsche-Finanzierung / des Porsche-Leasings sinnvoll?

    Diese Frage ist eindeutig mit „Ja“ zu beantworten. Erklärt der Kunde den Widerruf des Kredits bzw. Leasings für sein Fahrzeug, so führt dies zur Rückabwicklung des gesamten Vertrags mit Porsche. In Folge dessen muss der Kunde zwar sein Fahrzeug an Porsche herausgeben, im Gegenzug bekommt er jedoch alle bislang bezahlten Monatsraten für das Fahrzeug inklusive einer etwaig geleisteten Anzahlung zurück. Damit nicht genug: Porsche kann für die mit dem Auto gefahrenen Kilometer noch nicht einmal eine Nutzungsentschädigung verlangen. Somit fährt der Kunde seinen Porsche bis zur Erklärung des Widerrufs damit praktisch völlig kostenlos.

    Weshalb ist ein Widerruf der Porsche-Finanzierung bzw. des Porsche-Leasings noch Jahre nach der Anschaffung des Autos möglich?

    Wie bei vielen anderen Autohersteller auch, findet sich in den Widerrufsbelehrungen der Kredit- und Leasingverträge von Porsche eine Formulierung, die wie folgt lautet:

    „Der Darlehensnehmer kann seine Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen widerrufen. Die Frist beginnt nach Abschluss des Vertrags, aber erst, nachdem der Darlehensnehmer alle Pflichtangaben nach § 492 Absatz 2 BGB (z. B. Angabe zur Art des Darlehens, Angabe zum Nettodarlehensbetrag, Angabe zur Vertragslaufzeit) erhalten hat.“

    Zunächst wird dem Kunden in der Widerrufsbelehrung noch verständlich mitgeteilt, dass er den Vertrag über die Finanzierung bzw. das Leasing ohne Angabe von Gründen innerhalb von 14 Tagen widerrufen kann. So weit, so gut. Diese 14-tägige Widerrufsfrist soll zu laufen beginnen, wenn der Kunde alle Pflichtangaben nach § 492 Abs. 2 BGB erhalten hat.

    Möchte der Kunde nun aber wissen, ob die Widerrufsfrist bei seiner Porsche-Finanzierung bzw. seinem Porsche-Leasing bereits läuft und wann sie endet, muss er nach dem eindeutigen Wortlaut der Widerrufsbelehrung anhand von § 492 Abs. 2 BGB prüfen, ob er bereits alle Pflichtangaben erhalten hat.

    Macht sich der Verbraucher nun tatsächlich daran, § 492 Abs. 2 BGB aufzuschlagen und nach den Pflichtangaben zu suchen, wird er zu seiner Überraschung nicht fündig werden. Denn anders als die Widerrufsbelehrung dem Kunden glaubhaft machen will, finden sich in § 492 Abs. 2 die für den Fristbeginn maßgeblichen Pflichtangaben nicht.

    Stattdessen ist § 492 Abs. 2 BGB erst der Beginn einer Reise durch den Paragrafendschungel. Um nämlich an alle Pflichtangaben zu gelangen, muss der Verbraucher zunächst der Verweisung auf Art. 247 §§ 6 bis 13 EGBGB folgen. Von dort aus geht es dann teilweise aber wieder zurück ins BGB sowie Vorschriften anderer Gesetze. Die Suche nach den für den Beginn der Widerrufsfrist maßgeblichen Pflichtangaben gestaltet sich für den juristischen Laien also als großes Verwirrspiel. Den Beginn der Widerrufsfrist korrekt zu berechnen, ist für Verbraucher nahezu ein Ding der Unmöglichkeit. Zu diesem Urteil kam der EuGH in seiner Entscheidung vom 26. März 2020, Az. C-66/19. Deshalb hat der EuGH den sog. Kaskadenverweis, wie er die mehrmaligen Weiterverweisungen in unterschiedliche Gesetze bezeichnet, kurzerhand für europarechtswidrig erklärt.

    Auch die Porsche-Bank verwendet bei ihren Widerrufsbelehrungen diese rechtswidrige Formulierung. Porsche-Kunden wurden somit falsch über das Widerrufsrecht belehrt. Die Folge: Die Widerrufsfrist, welche normalerweise nur 14 Tage beträgt, begann gar nicht erst zu laufen. Der Kunde hat also ein „ewiges Widerrufsrecht“, welches gemeinhin als „Widerrufsjoker“ bezeichnet wird. Deshalb können Porsche-Kunden auch noch Monate oder Jahre nach dem Abschluss der Finanzierung bzw. des Leasings den Widerruf erklären und so eine Rückabwicklung des Vertrags mit Porsche herbeiführen.

    Ihr geleaster oder finanzierter Macan, Cayenne oder Panamera ist vom Dieselskandal betroffen? Ist hier ein Widerruf der Porsche-Finanzierung bzw. des Porsche-Leasings sinnvoll?

    Die Antwort auf diese Frage lautet: Definitiv ja! Der Widerruf des Auto-Kredits bzw. des Leasings bietet die einmalige Gelegenheit, das vom Dieselskandal betroffene Fahrzeug unkompliziert und günstig loszuwerden.

    Ein Widerruf der Porsche-Finanzierung bzw. des Porsche-Leasings ist völlig unabhängig von Ansprüchen gegen Porsche in Zusammenhang mit Abgasmanipulationen an seinen Dieselmodellen Macan, Cayenne und Panamera. Anders als auf einschlägigen Seiten im Internet oft suggeriert, ist die Durchsetzung von Ansprüchen aufgrund des Dieselskandals kein Selbstläufer. Vor Gericht muss der Kunde die gesamte Abgasmanipulation samt des hieraus für ihn resultierenden Schadens bis in kleinste Detail beweisen. Hinzukommt, dass viele Ansprüche aufgrund des Dieselskandals mit dem Jahreswechsel 2019/2020 verjährt sind.

    Deshalb raten wir Kunden, die ein vom Dieselskandal betroffenes Fahrzeug haben, einfach einen Widerruf der Porsche-Finanzierung bzw. des Porsche-Leasings zu erklären. Zwar bleibt dem Kunden ein Gerichtsverfahren nicht erspart, wenn Porsche den Widerruf unter Verweis auf die abgelaufene Widerrufsfrist zurückweist. Mit dem brandaktuellen Urteil des EuGH hat der Kunde nun aber einen Trumpf im Ärmel, der es Porsche vor Gericht richtig schwer machen wird.

    Das raten wir Kunden mit Porsche-Finanzierung bzw. Porsche-Leasing!

    Auch Sie interessieren sich für einen Widerruf Ihrer Porsche-Finanzierung bzw. Ihres Porsche-Leasings und möchten jetzt vom Hammer-Urteil des EuGH profitieren? Dann kontaktieren Sie noch heute Ihre Anwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht in Augsburg zu kontaktieren. Wir informieren Sie realistisch und ehrlich darüber, ob ein Widerruf Ihres Auto-Kredits bzw. Ihres Leasings in Ihrem Fall Sinn macht. Kostenlos und unverbindlich prüfen wir für Sie zunächst Ihre Vertragsunterlagen. Kommen auch Sie in den Genuss des Widerrufsjokers, erklären wir Ihnen anschaulich das weitere Vorgehen und helfen Ihnen dabei, Ihre Rechte durchzusetzen. Daneben stehen wir Ihnen bei all Ihren Fragen zum Thema Widerruf der Porsche-Finanzierung bzw. des Porsche-Leasings jederzeit gerne zur Verfügung. Kontaktieren Sie uns.

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