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Widerruf der VW-Finanzierung / des VW-Leasings mit dem Widerrufsjoker 2.0

Sie haben in den vergangenen Jahren über die VW-Bank ein Auto finanziert bzw. geleast? Sie möchten Ihren VW loswerden und suchen nach der für Sie günstigsten Möglichkeit? Dann sollten Sie über einen Widerruf der Finanzierung bzw. des Leasings bei der VW-Bank nachdenken. Das neueste Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) macht es VW-Kunden nämlich so einfach wie nie zuvor, die Autofinanzierung bzw. das Leasing zu widerrufen. Der EUGH hat nun nämlich geurteilt, dass Kunden von ihren Banken fast immer falsch über das Widerrufsrecht informiert wurden. Die VW-Bank ist hiervon nicht ausgenommen. Dies hat zur Folge, dass Kunden auch noch Jahre nach der Anschaffung ihres VW, die Finanzierung bzw. den Leasingvertrag widerrufen können.
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    Ist ein Widerruf der VW-Finanzierung / des VW-Leasings sinnvoll?

    Die Antwort lautet ganz klar: Ja! Erklärt der Kunde nämlich wirksam den Widerruf von seinem VW-Kredit bzw. seinem VW-Leasingvertrag, hat dies zur Folge, dass der Vertrag mit VW vollständig rückabgewickelt wird. Der Kunde muss zwar sein Auto zurückgeben, erhält aber im Gegenzug alle bislang bezahlten Raten sowie eine etwaig bezahlte Anzahlung zurück. Die VW-Bank kann vom Kunden für die gefahrenen Kilometer noch nicht einmal eine Nutzungsentschädigung verlangen. Bis zum Widerruf hat der Kunde seinen VW also quasi gratis gefahren.

    Warum ist ein Widerruf der VW-Finanzierung bzw. des VW-Leasings auch nach langer Zeit noch möglich ?

    Die meisten Autobanken, so auch die VW-Bank, verwenden in der gesetzlich vorgeschrieben Widerrufsbelehrung folgenden Passus:

    „Der Darlehensnehmer kann seine Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen widerrufen. Die Frist beginnt nach Abschluss des Vertrags, aber erst, nachdem der Darlehensnehmer alle Pflichtangaben nach § 492 Absatz 2 BGB (z. B. Angabe zur Art des Darlehens, Angabe zum Nettodarlehensbetrag, Angabe zur Vertragslaufzeit) erhalten hat.“

    Anhand dieser sperrigen Formulierung soll der Kunde also berechnen können, wann bei seiner Finanzierung bzw. seinem Leasing die Widerrufsfrist anläuft.

    Zu Recht entschied der EUGH, dass dies einem juristischen Laien unmöglich ist. Denn der Kunde wird in dieser Vorschrift auf eine Reise durch unterschiedliche Gesetze geschickt. Liest der Verbraucher im § 492 Abs. 2 BGB, der die für den Beginn der Widerrufsfrist maßgeblichen Pflichtangaben enthalten soll, so wird er enttäuscht werden. Stattdessen wird er in dieser Vorschrift zunächst in den Art. 247 §§ 6 bis 13 EGBGB weitergeleitet. Aber damit ist die Reise nicht zu Ende. Denn diese ellenlange Vorschrift verweist teilweise wieder zurück ins BGB und andere Gesetze.

    Ein absolutes Wirrwarr, welches für den Verbraucher völlig intransparent ist, so der EuGH in seinem Urteil vom 26. März 2020, Az. C-66/19 . Deshalb hat er diesen sog. Kaskadenverweis kurzerhand für rechtswidrig erklärt.

    Dementsprechend wurden auch VW-Kunden fast immer unzureichend über ihr Widerrufsrecht belehrt. Dies hat die Folge, dass die gesetzliche 14-tägige Widerrufsfrist bis heute noch nicht zu laufen begann. Der Kunde hat somit ein „ewiges Widerrufsrecht“, welches man im allgemeinen Sprachgebrauch „Widerrufsjoker“ nennt. Somit ist ein Widerruf auch noch viele Jahre nach dem Abschluss der VW-Finanzierung bzw. dem VW-Leasing möglich.

    Hilft der Widerruf der VW-Finanzierung bzw. des VW-Leasings Kunden, deren Fahrzeug vom Dieselskandal betroffen ist?

    Wenn Sie einen VW finanziert oder geleast haben, der vom VW-Dieselskandal betroffen ist, dann ist der Widerruf des Auto-Kredits bzw. des Leasingvertrages ganz besonders interessant für Sie.

    Mit Ablauf des Jahres 2019 sind die meisten Ansprüche gegen den VW-Konzern aufgrund von Abgasmanipulationen verjährt. Kunden, die dieses Datum verpasst haben, haben nun kaum noch eine Chance, Schadensersatzansprüche aufgrund des Dieselskandals gegen VW durchzusetzen.

    Der Widerruf der Auto-Finanzierung bzw. des Leasings ist jedoch völlig unabhängig von den Ansprüchen aus dem Abgasskandal. Und nachdem die Widerrufsfrist nach Auffassung des EuGH noch nicht einmal angelaufen ist, bietet der Widerrufsjoker VW-Kunden, die ein vom Dieselskandal betroffenes Fahrzeuge besitzen, eine zweite Chance ihr Diesel-Fahrzeug ohne größere Verluste loszuwerden.

    Was sollten VW-Kunden mit VW-Kredit oder VW-Leasing nun tun?

    Sie wollen auch vom Widerrufsjoker profitieren und Ihren VW-Kredit bzw. Ihr VW-Leasing widerrufen? Dann kontaktieren Sie noch heute Ihre Anwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht in Augsburg. Wir prüfen für Sie kostenlos und unverbindlich, ob auch in Ihrem Fall ein Widerruf in Betracht kommt. Außerdem stehen wir Ihnen für alle Fragen rund um das Thema Widerruf der VW-Finanzierung bzw. des VW-Leasings jederzeit gerne zur Verfügung.


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