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Widerrufsjoker: Widerruf von zahllosen Mercedes-Benz Bank Autodarlehen möglich!

Durch die neueste Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) ist es für Verbraucher nunmehr viel leichter möglich, den sog. „Widerrufsjoker“ bei über die Mercedes-Benz Bank finanzierten Fahrzeuge zu ziehen.
Inhaltsverzeichnis
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    Darum ist ein Widerruf des Darlehens bei der Mercedes-Benz Bank möglich

    Viele Käufer entscheiden sich zu einer Finanzierung ihres Fahrzeuges. In den meisten Fällen, nämlich wenn das Fahrzeug bei einem Vertragshändler gekauft wurde, läuft dieser Darlehensvertrag über die hauseigene Bank des Fahrzeugherstellers, bei Mercedes Pkws demnach über die Mercedes-Benz Bank.

    Bei einem Finanzierungskauf eines Fahrzeuges schließt der Kunde zwei Verträge ab. Zum einen den Kaufvertrag mit dem Kfz-Händler nach § 433 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), zum anderen einen Verbraucherdarlehensvertrag mit der Hausbank des Herstellers nach § 491 BGB. In diesen Fällen dient das Darlehen der Bank der Finanzierung des Kaufvertrags über das Fahrzeug. Der Darlehensvertrag bildet gemeinsam mit dem Kaufvertrag eine wirtschaftliche Einheit. Damit liegt, rechtlich gesehen, ein sog. verbundener Vertrag i.S.d § 358 BGB vor.

    Im Rahmen eines Verbraucherdarlehensvertrages nach § 491 BGB steht dem Kunden aus §§ 495, 355 BGB ein 14-tägiges Widerrufsrecht zu. Bei einem verbundenen Vertrag nach § 358 BGB führt der Widerruf des Darlehensvertrages dazu, dass auch der Kaufvertrag zu Fall gebracht wird.

    Die Frist des 14-tägigen Widerrufsrecht aus §§ 495, 355 BGB beginnt jedoch erst zu laufen, wenn der Verbraucherdarlehensvertrag die sog. Pflichtangaben enthält, § 492 Abs. 2 BGB. Der Inhalt der Pflichtangaben ergibt sich aus Art. 247 §§ 6 bis 13 EGBGB.

    Sind die vorgeschriebenen Pflichtangaben nicht oder nur unvollständig erteilt, beginnt die 14-tätige Widerrufsfrist gar nicht anzulaufen.

    Fehlerhafte Pflichtangaben bei Darlehen der Mercedes-Benz Bank

    Gem. Art 247 § 7 Abs. 1 Nr. 3 EGBGB ist die Berechnungsmethode einer Vorfälligkeitsentschädigung, soweit die Bank sie zu erheben beabsichtigt, eine Pflichtangabe, die dem Verbraucher zu erteilen ist.

    Die Vorfälligkeitsentschädigung ist der Schaden, den die Bank vom Kunden verlangen kann, wenn er das Darlehen früher als ursprünglich vereinbart zurückzahlt. Denn der Bank gehen durch die vorzeitige Rückzahlung Zinsgewinne verloren. Die Höhe der Vorfälligkeitsentschädigung richtet sich im Wesentlichen nach der Höhe des ursprünglich vereinbarten Zinssatzes und der Restlaufzeit des Darlehens.

    Damit der Verbraucher abschätzen kann, welche Kosten auf ihn im Falle einer vorzeitigen Rückzahlung zukommen, hat die Bank in groben Zügen die Berechnungsmethode darzustellen, nach denen sie die Höhe der Vorfälligkeitsentschädigung berechnet.

    In etlichen Darlehensverträgen der Mercedes-Benz Bank fehlt jedoch genau diese Darstellung!
    Demnach hat die Mercedes-Bank ihren Kunden nicht die erforderlichen Pflichtangaben erteilt, mit der Folge, dass die 14-tägige Widerrufsfrist bis heute noch nicht angelaufen ist.

    Folgen des Widerrufs des Darlehensvertrages bei der Mercedes-Benz Bank

    Die Bank wird einziger Ansprechpartner des Kunden, da sie gem. § 358 Abs. 4 BGB in die Rechte des Verkäufers eintritt. Die Folgen des Widerrufs verbundener Verträge ergeben sich aus §§ 358 Abs. 4, 357a Abs. 3 BGB. Demnach sind alle gegenseitig empfangenen Leistungen zurückzugewähren, sprich der Käufer muss das Fahrzeug an die Bank zurückgeben, die Bank hat dem Verbraucher sämtliche Zins- und Tilgungszahlungen sowie eine ggf. geleistete Anzahlung zu erstatten.

    In aller Regel steht der Bank nicht einmal ein Wertersatz dafür zu, dass der Kunde das Fahrzeug bis zum Widerruf genutzt hat!

    Daher ist oft vom Widerrufsjoker die Rede, denn der Kunde hat durch den Widerruf sein Fahrzeug gratis gefahren und kann sich nach einem neuen Fahrzeug umsehen.

    Kontaktieren Sie uns!

    Haben auch Sie einen Darlehensvertrag mit der Mercedes-Benz Bank zur Finanzierung ihres Fahrzeuges abgeschlossen? Wenden Sie sich an uns, um Ihren Darlehensvertrag überprüfen zu lassen. Denn möglicherweise wurden auch Ihnen die erforderlichen Pflichtangaben nicht erteilt, weshalb ihnen ein Widerrufsjoker zusteht. Wir prüfen Ihren Darlehensvertrag und leiten die notwendigen Schritte ein, damit Sie zu Ihrem Recht kommen.

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