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Widerruf der Toyota-Finanzierung / des Toyota-Leasings mit dem Widerrufsjoker 2.0

Ein Widerruf der Fahrzeugfinanzierung bzw. des Fahrzeugleasings ist oft äußerst lukrativ. Ein brandaktuelles Urteil des EuGH stärkt die Verbraucherrechte nun erheblich und macht es Privatkunden dadurch so einfach wie nie, ihre Toyota-Finanzierung bzw. Toyota-Leasing zu widerrufen.

Inhaltsverzeichnis
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    Lohnt sich ein Widerruf der Toyota-Finanzierung / des Toyota-Leasings?

    Ja! Wird der Widerruf wirksam erklärt, wird das Vertragsverhältnis rückabgewickelt. Das bedeutet für den Toyota-Kunden, dass er zwar sein finanziertes / geleastes Fahrzeug an Toyota zurückgeben muss, aber dafür sowohl seine Anzahlung als auch alle bisher gezahlten Raten zurückbekommt.

    Und für Verträge ab dem 14. März 2014 kommt es noch besser: Hier kann die Bank noch nicht einmal eine Nutzungsentschädigung für die vom Kunden gefahrenen Kilometer verlangen. Die Folge: Der Verbraucher ist das Auto bis zum Widerruf quasi gratis gefahren!

    Warum ist ein Widerruf der Toyota-Finanzierung / des Toyota-Leasings noch möglich?

    Hintergrund ist, dass die Banken verpflichtet sind, ihre Kunden ordnungsgemäß über das 14-tägige Widerrufsrecht zu informieren. Dies geschieht meist in Form einer sog. Widerrufsinformation, die dem Finanzierungs- / Leasingvertrag beiliegt. Hierzu verwenden die meisten Banken, so auch die Toyota-Bank, ein Muster, das etwa wie folgt lautet:

    „Der Darlehensnehmer kann seine Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen widerrufen. Die Frist beginnt nach Abschluss des Vertrags, aber erst, nachdem der Darlehensnehmer alle Pflichtangaben nach § 492 Absatz 2 BGB (z. B. Angabe zur Art des Darlehens, Angabe zum Nettodarlehensbetrag, Angabe zur Vertragslaufzeit) erhalten hat.“

    Anhand dieses Textbausteins soll es dem Verbraucher möglich sein, in seinem konkreten Fall zu bestimmen, wann die 14-tägige Widerrufsfrist zu laufen beginnt.

    Schlichtweg unmöglich, beschieden die Europarichter (Urteil vom 26. März 2020, Az. C-66/19). Denn wer wirklich in § 492 BGB nachschaut, wird in ein anderes Gesetzbuch verwiesen und von dort wieder zurück ins BGB. Diese Verweisungsketten stellen laut dem EuGH einen sog. Kaskadenverweis dar – und wurden kurzerhand für rechtswidrig erklärt.

    Dies hat zur Folge, dass die 14-tägige Widerrufsfrist noch nicht einmal anläuft. Daher können Fahrzeugfinanzierungen und Leasingverträge, sofern sie solch einen Kaskadenverweis enthalten, auch heute noch wirksam widerrufen werden. Da auch die Toyota-Finanzierungen und Toyota-Leasingverträge den vom EuGH beanstandeten Fehler aufweisen, profitieren auch Toyota-Kunden vom Widerrufsjoker 2.0.

    Was Sie jetzt tun sollten!

    Möchten auch Sie vom Urteil des EuGH profitieren und Ihre Toyota-Finanzierung bzw. Ihr Toyota-Leasing widerrufen? Dann vereinbaren Sie noch heute einen Termin mit Ihren Anwälten für Bank- und Kapitalmarkrecht in Augsburg. Wir prüfen für Sie kostenlos und unverbindlich, ob auch Ihre Toyota-Finanzierung bzw. Ihr Toyota-Leasing vom neuen Urteil des EuGH betroffen ist. Kontaktieren Sie uns. 


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