News & Ratgeber

Widerruf des Sixt-Leasingvertrags

Ein bahnbrechendes Urteil des OLG München stärkt die Rechte von Verbrauchern massiv! Erfahren Sie hier, wie Sie unter Rückerstattung aller Kosten und ohne jedwede Abzüge, Ihren Sixt-Leasingvertrag widerrufen können.

Inhaltsverzeichnis
    Add a header to begin generating the table of contents

    Sie möchten Ihren Sixt-Leasingvertrag widerrufen?

    Viele Kunden, die ab dem Jahr 2017 online über die Website der Sixt Leasing (www.sixt-leasing.de) einen Leasingvertrag abgeschlossen haben, wurden fehlerhaft über ihr Widerrufsrecht informiert. Die Folge: Leasingverträge von Sixt sind teils noch Jahre nach dem Vertragsschluss widerruflich. Dies entschied das Oberlandesgericht München jüngst in einem Sensations-Urteil (OLG München, Urteil vom 18.06.2020, Az. 32 U 7119/19).

    Das Gericht entschied weiter, dass der Sixt Leasing auch keinerlei Entschädigung für die mit dem geleasten Fahrzeug gefahrenen Kilometer zusteht. Kurz: Der Verbraucher erhält all seine bisher bezahlten Raten samt einer etwaig geleisteten Anzahlung ohne Abzüge zurück. Er ist das Fahrzeug somit komplett kostenfrei gefahren!

    Der Widerruf – Was ist das überhaupt?

    Den meisten Verbrauchern ist der Widerruf aus dem Bereich des Onlinehandels bekannt. Bei einer Bestellung im Internet kann der Kunde den Kaufvertrag ohne Angabe von Gründen innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Bestellung widerrufen. Der Kunde sendet die Ware zurück, der Verkäufer erstattet den Kaufpreis. Derartige Verträge, die komplett online abgewickelt werden, nennt man Fernabsatzgeschäfte.

    Um derartige Fernabsatzverträge handelt es sich auch bei den Leasingverträgen von Sixt.

    Da Sixt-Kunden ihren Leasingvertrag komplett online abschließen, ohne jemals persönlich einem Berater gegenüber gesessen oder die Geschäftsräume der Sixt Leasing betreten zu haben, liegt ein Fernabsatzvertrag vor.

    Folglich steht Sixt-Kunden grundsätzlich immer ein 14-tägiges Widerrufsrecht zu (§§ 355357 BGB).

    Warum ist der Widerruf des Sixt-Leasings noch Jahre nach Vertragsschluss möglich? („Widerrufsjoker“)

    Die Widerrufsfrist beginnt erst zu laufen, wenn der Kunde umfassend, klar und verständlich über sein Widerrufsrecht informiert wurde. Ist die Widerrufsbelehrung also ganz unterblieben oder fehlerhaft erfolgt, so beginnt die Widerrufsfrist nicht zu laufen. Der Kunde kann seinen Leasingvertrag also noch Monate oder Jahre nach dem Vertragsschluss widerrufen. Man spricht hier vom sog. „Widerrufsjoker“. Auch bei vielen Sixt-Leasingverträgen ab 2017 ist die Widerrufsbelehrung fehlerhaft, weshalb bei diesen noch heute ein Widerruf möglich ist.

    Warum sind die Sixt-Leasingverträge fehlerhaft?

    In vielen Sixt-Leasingverträgen ab 2017 heißt es im Abschnitt „Folgen des Widerrufs“:

    „Soweit das Leasingobjekt bereits übergeben wurde, hat ihn (gemeint ist das Leasing-Fahrzeug; Anm. d. Autors) der Vertragsnehmer spätestens innerhalb von 30 Tagen zurückzugeben und für den Zeitraum zwischen der Übergabe und der Rückgabe des Leasingobjektes anteilig die vereinbarte Gesamtrate zu entrichten.“

    Ein paar Absätze weiter unten jedoch:

    „Der Vertragsnehmer hat das Leasingobjekt unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen 14 Tagen ab dem Tag, an dem er den Vertragsgeber über den Widerruf des Vertrags unterrichtet, an uns oder den ausliefernden Händler zurückzusenden oder zu übergeben.“

    Die Belehrungen über die Frist, innerhalb derer das Leasingfahrzeug nach erfolgtem Widerruf zurückzugeben ist, unterscheiden sich erheblich. Aufgrund der unterschiedlichen Fristen ist für den Kunden nicht nachvollziehbar, wann er das geleaste Fahrzeug im Falle eines Widerrufs nun zurückgeben muss.

    Und genau eine solch widersprüchliche Information führt nach dem Urteil des OLG München dazu, dass die Widerrufsbelehrung fehlerhaft ist. Dies hat zur Folge, dass die Widerrufsfrist für den Verbraucher noch nicht angelaufen ist. Denn Voraussetzung für ein Anlaufen der Widerrufsfrist ist gerade, dass der Verbraucher über alle ihm zustehenden Rechte korrekt und widerspruchsfrei informiert wurde.

    Was sind die Folgen des Widerrufs des Sixt-Leasings?

    Wurde der Widerruf wirksam erklärt, muss der Kunde das Fahrzeug an die Sixt Leasing zurückgeben. Sixt muss dem Kunden im Gegenzug alle bisher gezahlten Raten zurückzahlen. Falls eine Anzahlung geleistet wurde, ist auch diese zu erstatten.

    Da Sixt, so das OLG München, nicht darauf hingewiesen hat, dass der Kunde, für die bis zur Erklärung des Widerrufs gefahrenen Kilometer Wertersatz leisten muss, steht Sixt auch kein Anspruch auf einen solchen Wertersatz zu. Der Kunde ist demnach das Fahrzeug komplett kostenlos gefahren.

    Lohnt sich ein Widerruf des Sixt-Leasingvertrags?

    Ja absolut! Zwar muss der Kunde das Auto nach dem Widerruf an Sixt zurückgeben. Bis dahin ist er das Fahrzeug jedoch gratis gefahren. Durch das von Sixt zurückzuzahlende Geld steht es dem Kunden frei, sofort ein neues Fahrzeug anzuschaffen.

    Was Sie jetzt tun sollten?

    Wollen auch Sie von diesem spektakulären Urteil des OLG München profitieren und Ihr Sixt Leasing widerrufen? Dann vereinbaren Sie noch heute einen Termin mit Ihren Rechtsanwälten für Bank- und Kapitalmarkrecht in Augsburg. Wir prüfen kostenlos und unverbindlich, ob auch Ihr Vertrag noch widerrufbar ist. Kontaktieren Sie uns.


    Lesen hier mehr zu den Themen Kredit-Widerruf / Leasing-Widerruf und Widerrufsjoker:

    Teilen Sie uns Ihr Anliegen mit

    Nach oben scrollen

    Wir helfen Ihnen gerne weiter!

    Oder nutzen Sie das Kontaktformular:

    Ihre Daten:
    Ihre Mitteilung
    Der Schutz Ihrer Daten ist uns wichtig! Umfassende Informationen hierzu erhalten Sie in unserer Datenschutzerklärung.