News & Ratgeber
Widerruf der Mercedes-Finanzierung / des Mercedes-Leasings mit dem Widerrufsjoker 2.0
Haben Sie als Privatperson in den letzten Jahren ein Fahrzeug über die Mercedes-Bank finanziert oder geleast? Dann gibt es für Sie nun aufgrund eines brandaktuellen Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) die Möglichkeit, sich zu äußerst lukrativen Konditionen von Ihrem Vertrag zu lösen. Hintergrund ist, dass die Mercedes-Bank ihre Kunden nicht ordnungsgemäß über deren Widerrufsrecht informiert hat. Lesen Sie in diesem Beitrag mehr zum Widerruf der Mercedes-Finanzierung bzw. des Mercedes-Leasings.
Lohnt sich ein Widerruf der Mercedes-Finanzierung / des Mercedes-Leasings?
Ja! Der Widerruf der Mercedes-Finanzierung bzw. des Mercedes-Leasings ist für Verbraucher sehr lukrativ. Wird die Finanzierung bzw. das Leasing wirksam widerrufen, wird das gesamte Geschäft rückabgewickelt. Das bedeutet, dass der Kunde zwar sein Fahrzeug zurückgeben muss, im Gegenzug aber seine Anzahlung und alle bezahlten Raten zurückbekommt.
Für Verträge, die ab dem 13. April 2014 abgeschlossen wurden, besteht darüber hinaus der Vorteil, dass der Kunde die Bank nicht einmal mehr für die bisher mit dem Fahrzeug gefahrenen Kilometer entschädigen muss! Der Bank steht einzig der vereinbarte Kredit- bzw. Leasingzins für den Zeitraum bis zur Erklärung des Widerrufs zu.
Das bedeutet in der Praxis: Wird die Mercedes-Finanzierung bzw. das Mercedes-Leasing wirksam widerrufen, ist der Verbraucher das Fahrzeug fast zum Nulltarif gefahren!
Warum ist ein Widerruf der Mercedes-Finanzierung / des Mercedes-Leasings noch möglich?
In vielen Fällen hat die Mercedes-Bank ihre Kunden nicht ordnungsgemäß über ihr Widerrufsrecht informiert. Denn eine Autofinanzierung bzw. ein Fahrzeugleasing ist ein sog. Verbraucherkreditvertrag. Bei solchen Verträgen steht dem Kunden ein 14-tägiges Widerrufsrecht zu. Diese Frist beginnt jedoch erst anzulaufen, wenn die Autobank ihren Kunden vollständig und verständlich über eben dieses Widerrufsrecht informiert hat.
Viele Banken, so auch die Mercedes-Bank, verwenden zu diesem Zweck eine Widerrufsinformation mit folgendem Textbaustein:
„Der Darlehensnehmer kann seine Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen widerrufen. Die Frist beginnt nach Abschluss des Vertrags, aber erst, nachdem der Darlehensnehmer alle Pflichtangaben nach § 492 Absatz 2 BGB (z. B. Angabe zur Art des Darlehens, Angabe zum Nettodarlehensbetrag, Angabe zur Vertragslaufzeit) erhalten hat.“
Anhand dieser Formulierung soll es dem Kunden möglich sein, genau zu bestimmen, wann in seinem Fall die 14-tägige Widerrufsfrist zu laufen beginnt.
Unzumutbar beschied der EuGH nun. Denn macht sich der Verbraucher die Mühe, im § 492 Abs. 2 BGB nach den erwähnten Pflichtangaben zu suchen, findet er dort keine Auflistung, sondern nur einen Verweis auf Art. 247 §§ 6 bis 13 EGBGB – ein anderes Gesetzbuch! Und dort finden sich wieder zahlreiche Verweise zurück in das BGB.
Diese verwirrende Praxis stufte der EuGH in seiner Entscheidung vom 26. März 2020, Az. C-66/19, als unzulässigen Kaskadenverweis ein – und erklärte ihn kurzerhand für europarechtswidrig!
Die Folge: Die Banken haben ihre Kunden nicht vorschriftsmäßig über ihr Widerrufsrecht informiert. Somit ist die 14-tägige Widerrufsfrist noch gar nicht angelaufen! Daher sind Fahrzeugfinanzierungen und Leasingverträge, die solche Kaskadenverweise enthalten, auch heute noch widerrufbar! Nach unserer Prüfung ist dies auch bei Mercedes der Fall, weshalb bei fast allen Mercedes-Finanzierungen und Mercedes-Leasingverträgen auch heute noch ein Widerruf möglich ist.
Was Sie jetzt tun sollten?
Wollen auch Sie von diesem spektakulären Urteil des EuGH profitieren und Ihre Mercedes-Finanzierung bzw. Ihr Mercedes-Leasing widerrufen? Dann vereinbaren Sie schnellstmöglich einen Termin bei Ihren Rechtsanwälten für Bank- und Kapitalmarkrecht in Augsburg. Wir prüfen kostenlos und unverbindlich, ob auch Ihr Vertrag noch widerrufbar ist. Kontaktieren Sie uns.
Lesen hier mehr zu den Themen Kredit-Widerruf / Leasing-Widerruf und Widerrufsjoker:
- Widerruf des Autokredits / Leasings mit dem Widerrufsjoker 2.0
- Der Widerruf des Autokredits – Ausweg aus der Dieselkrise
- Widerrufsjoker: Widerruf von zahllosen Mercedes-Benz Bank Autodarlehen möglich!
- Widerruf des Immobilienkredits mit dem Widerrufsjoker 2.0
- Hammer-Urteil des EuGH zum Widerrufsrecht – der Widerrufs-Joker 2.0