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Widerruf der Ford-Finanzierung / des Ford-Leasings mit dem Widerrufsjoker 2.0

Falls Sie in den letzten Jahren ein Fahrzeug bei der Ford-Bank finanziert oder geleast haben, gibt es großartige Neuigkeiten. Ein brandaktuelles Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) ermöglicht es Kunden, auch noch Jahre nach Abschluss einer Ford-Finanzierung oder eines Ford-Leasings, diesen Vertrag zu widerrufen. Hintergrund ist, dass es die Autobanken, so auch die Ford-Bank, versäumt haben, ihre Kunden klar und verständlich über ihr Widerrufsrecht zu informieren.
Inhaltsverzeichnis
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    Lohnt sich ein Widerruf der Ford-Finanzierung / des Ford-Leasings?

    Ja! Ein Widerruf der Ford-Finanzierung bzw. des Ford-Leasings ist äußerst lukrativ. Denn wurde der Widerruf wirksam erklärt, wird der Vertrag rückabgewickelt. Demnach muss der Kunde zwar den finanzierten bzw. geleasten Ford zurückgeben, bekommt aber Gegenzug sowohl die Anzahlung als auch alle bisher vom Kunden bezahlten Raten zurück!

    Bei Verträgen ab dem 13. April 2014 kann die Bank nicht einmal mehr eine Nutzungsentschädigung für vom Kunden gefahrene Kilometer verlangen! Der Verbraucher ist das Fahrzeug dann de facto gratis gefahren!

    Warum ist ein Widerruf der Ford-Finanzierung bzw. des Ford-Leasings noch möglich?

    Dem Kunden steht bei sog. Verbraucherkreditverträgen, zu denen auch Fahrzeugfinanzierungen und Leasingverträge gehören, ein 14-tägiges Widerrufsrecht zu. Diese Frist beginnt aber erst anzulaufen, wenn die Autobank ihren Kunden ordnungsgemäß über dieses Recht informiert hat.

    Daher übergeben die Banken ihren Kunden bei Vertragsschluss eine sog. Widerrufsinformation. Oft lautet diese:

    „Der Darlehensnehmer kann seine Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen widerrufen. Die Frist beginnt nach Abschluss des Vertrags, aber erst, nachdem der Darlehensnehmer alle Pflichtangaben nach § 492 Absatz 2 BGB (z. B. Angabe zur Art des Darlehens, Angabe zum Nettodarlehensbetrag, Angabe zur Vertragslaufzeit) erhalten hat.“

    Anhand dieser Formulierung soll der Kunde genau bestimmen können, wann in seinem Fall die 14-tägige Widerrufsfrist zu laufen beginnt.

    Unmöglich, entschied jetzt der EuGH. Denn wer die Pflichtangaben sucht, findet sie in dem genannten § 492 Abs. 2 BGB nicht, sondern wird in ein anderes Gesetzbuch geleitet, das wiederum zurück in das BGB verweist. Diese Praxis einer Verweiskette bezeichnete der EuGH in seinem Urteil vom 26 März 2020, Az. C-66/19, zutreffend als Kaskadenverweis – und der ist nach der Entscheidung der obersten europäischen Richter rechtswidrig.

    Die Folge: Die 14-tägige Widerrufsfrist ist noch gar nicht angelaufen! Somit sind Fahrzeugfinanzierungen und Leasingverträge, die Kaskadenverweise enthalten, auch heute noch widerrufbar! Nach unserer Prüfung ist dies auch bei Ford der Fall, weshalb bei allen Ford-Finanzierungen und Ford-Leasingverträgen ein Widerruf in Betracht kommt.

    Was Sie jetzt tun sollten?

    Wenn auch Sie von diesem bahnbrechenden Urteil des EuGH profitieren und Ihre Ford-Finanzierung bzw. Ford-Leasing widerrufen wollen, sollten Sie schnellstmöglich einen Termin bei Ihren Rechtsanwälten für Bank- und Kapitalmarktrecht vereinbaren! Wir prüfen für Sie kostenlos und unverbindlich, ob auch Ihr Vertrag von der Entscheidung des EuGH betroffen ist, und beantworten Ihre Fragen zum Widerrufsjoker 2.0. Kontaktieren Sie uns.


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