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EIL! Diesel-Fahrverbote in Hamburg ab 31. Mai 2018!

Nachdem das Bundesverwaltungsgericht im Februar den Weg für Diesel-Fahrverbote in deutschen Großstädten (BVerwG, Urteile vom 27. Februar 2018, Az. 7 C 26.16, 7 C 30.17) freigemacht hat, tritt in Hamburg bereits ab nächstem Donnerstag das bundesweit erste Fahrverbot für Diesel-Fahrzeuge in Kraft. Zunächst ist eine Sperrung zweier Straßenabschnitte für ältere Dieselfahrzeuge geplant. Betroffen sind alle Diesel-Fahrzeuge, die nicht die moderne Abgasnorm Euro 6 erfüllen.

Hamburg wird aber mit Sicherheit nicht die letzte Großstadt in Deutschland sein, aus deren Innenstadt Diesel-Fahrzeuge verbannt werden. In Stuttgart und Düsseldorf sind ebenfalls schon Diesel-Fahrverbote im Gespräch.

Wohl die meisten Halter von Diesel-Autos denken jetzt darüber nach, ihr Dieselfahrzeug zu verkaufen. Viele werden dabei aber von dem angespannten Gebrauchtwagenmarkt für Diesel-Fahrzeuge abgeschreckt, der es derzeit nicht erwarten lässt, dass für den Gebrauchten noch vernünftige Verkaufspreise erzielt werden können.
Möglicherweise völlig unbemerkt, kann sich derjenige glücklich schätzen, der sein Fahrzeug finanziert oder geleast hat. In diesem Falle könnten Verbraucher wohlmöglich den sog. Widerrufsjoker ziehen.
Ist die Widerrufsbelehrung des Kredit- bzw. Leasingvertrags nämlich falsch, beginnt die vierzehntägige Widerrufsfrist nicht zu laufen. Da es sich bei der Autofinanzierung jeweils um sog. verbundene Geschäfte handelt, kann der Kaufvertrag über das Fahrzeug im Falle einer fehlerhaften Widerrufsbelehrung auch noch nach Jahren vollständig rückabgewickelt werden. Informieren Sie sich unserem Artikel „Der Widerruf des Autokredits – Ausweg aus der Dieselkrise“ darüber, unter welchen Voraussetzungen ein Widerruf Sinn macht und was bei der Rückabwicklung des Autokredits bzw. Leasingvertrags zu beachten ist.

Auch Fahrzeughalter, deren Auto vom VW-Dieselskandal betroffen ist, sollten sich nicht auf Softwareupdates vertrösten lassen, bei denen jedenfalls der Langzeiterfolg mehr als fraglich erscheint. Machen Sie stattdessen jetzt Ihre Rechte im VW-Abgasskandal geltend und lösen Sie sich unter Rückgabe Ihres Fahrzeugs vom Kaufvertrag bzw. Leasingvertrag. Informieren Sie sich in unserem Artikel „Die Rechte von Kunden im VW-Abgasskandal – Ein Update“ über Ihre Rechte im Dieselskandal.
Selbstverständlich stehen wir Ihnen bei Fragen rund um den Widerrufsjoker oder zu Ihren Rechten im VW-Abgasskandal auch persönlich gerne zur Verfügung und setzen Ihre Rechte gegenüber der Autobank, dem Händler oder Hersteller für Sie durch. Kontaktieren Sie uns.

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