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Abgasskandal: Stilllegung von Diesel-PKWs durch Kraftfahrtbundesamt

Update oder Stilllegung – Immer mehr Besitzer von durch den Abgasskandal betroffenen Dieselfahrzeugen erhalten dieser Tage Post vom Kraftfahrtbundesamt (KBA). Die Behörde droht mit der Stilllegung des Fahrzeuges, wenn das von den Herstellern angebotene Softwareupdate nicht durchgeführt wird. Für viele Betroffene ist dies ein ernsthaftes Dilemma. Denn das Softwareupdate steht im Verdacht, den Verschleiß am Fahrzeug und den Verbrauch zu erhöhen. Deshalb möchten viele Besitzer von Dieselfahrzeugen zunächst den Ausgang des Rechtsstreits mit Volkswagen abwarten, an dessen Ende möglicherweise die Lieferung eines mangelfreien Neuwagens steht, und sich nur im Falle einer Niederlage im Prozess mit einem Softwareupdate zufrieden geben. Gleichzeitig aber macht nun das Kraftfahrtbundesamt den Betroffenen Druck, sofort das Softwareupdate durchführen zu lassen./strong> Doch welche rechtlichen Möglichkeiten haben Besitzer von Dieselfahrzeugen, die sich das Softwareupdate nicht aufspielen lassen wollen? Im Folgenden informieren wir Sie:
Inhaltsverzeichnis
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    Auf welcher Grundlage soll die Stilllegung des Fahrzeugs erfolgen?

    Das Kraftfahrtbundesamt beruft sich bei den Stilllegungsbescheiden auf § 5 Abs. 1 Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV). Demnach kann die jeweils zuständige Landesbehörde ein nicht vorschriftsmäßiges Fahrzeug stilllegen, wenn nach Ablauf einer angemessenen Frist der beanstandete Mangel nicht behoben wurde.

    Grundsätzlich wird zur Zulassung einer Baureihe durch das Kraftfahrtbundesamt eine sog. Typengenehmigung benötigt. Hier werden die technischen Rahmenbedingungen der jeweiligen Baureihe erfasst und festgeschrieben, so unter anderem der CO2-Ausstoß. Vorschriftswidrig ist ein Fahrzeug demnach dann, wenn es nicht den technischen Normen seiner jeweiligen Typengenehmigung entspricht.

    „Im Falle des Dieselskandals waren aber nicht nur einzelne Fahrzeug außerhalb des Toleranzbereichs der jeweiligen Typengenehmigung, sondern die ganze Typengenehmigung falsch, da kein Fahrzeug der jeweiligen Serie die vom Hersteller angegeben Messwerte ohne die Betrugssoftware auf dem Prüfstand einhielt.“

    Nach einer Ansicht (LG Augsburg, Urteil vom 07.05.2018, Az. 082 O 4497/16) habe somit nie eine Betriebserlaubnis für die betroffenen Fahrzeuge bestanden und hätte erst bei Einhaltung der geltenden CO2-Grenzwerte erteilt werden können. Das Kraftfahrtbundesamt hätte demzufolge nach Bekanntwerden der Manipulationen mit sofortiger Wirkung die Typengenehmigung für alle betroffenen Baureihen entziehen müssen, mit der Folge, dass auch die Betriebserlaubnis für alle fraglichen Fahrzeuge sofort erloschen wäre.
    Das Kraftfahrtbundesamt beurteilt die Lage jedoch dahingehend, dass die Typengenehmigung noch vorliege und betroffene Fahrzeuge die jeweiligen Vorgaben durch ein Softwareupdate auch erlangen könnten.

    Soll der Stilllegung widersprochen werden?

    Ein Widerspruch gegen einen Stilllegungsbescheid bei der zuständigen Behörde ist in jedem Falle anzuraten. Die Frage nach den Erfolgsaussichten eines solchen Widerspruchs kann jedoch nach dem aktuellen Stand der Rechtsprechung nicht einheitlich beantwortet werden.

    Die Chancen für einen erfolgreichen Widerspruch gegen den Stilllegungsbescheid steigen, wenn sich der Besitzer des Dieselfahrzeugs mit dem Hersteller bereits in einem Rechtsstreit befindet und ein sofortiges Softwareupdate die Beweisführung in diesem Prozess erschweren würde.

    Was spricht eigentlich gegen ein Softwareupdate?

    Viele Halter von Dieselfahrzeugen, die vom Abgasskandal betroffen sind, verweigern das Softwareupdate meist aus Sorge, die Fahrleistung des Fahrzeuges verschlechtere und der Kraftstoffverbrauch erhöhe sich. Zudem seien langfristig Mängel am Motor zu befürchten. Gesicherte Erkenntnisse hierzu existieren zwar noch nicht, doch ein Urteil des OLG Köln (OLG Köln, Urteil vom 27.03.2018, Az. 18 U 134/17) gibt betroffenen Kunden Hoffnung. Demnach kann ein Rücktritt vom Kaufvertrag auch nach einem durchgeführten Softwareupdate noch möglich sein. Der Verkäufer trägt unter Umständen dann auch die Beweislast, dass durch das Softwareupdate keine der befürchteten Mängel auftreten. Die Vorbehalte vieler Betroffener gegen das Softwareupdate jedenfalls, erscheinen vor diesem Hintergrund mehr als verständlich.

    Zahlt die Rechtschutzversicherung ein Vorgehen gegen den Stilllegungsbescheid?

    Wie bei den Klagen im Dieselskandal gegen Volkswagen, wo die Rechtsschutzversicherungen grundsätzlich die Kosten der Rechtsverfolgung übernehmen müssen, zeigt unsere Erfahrung, dass Deckungszusagen unproblematisch auch für ein Vorgehen gegen die Stilllegungsbescheide des Kraftfahrtbundesamtes erteilt werden. Ein Vorgehen birgt für den Betroffenen also regelmäßig kein finanzielles Risiko in sich.

    Haben auch Sie eine Anhörung oder gar schon einen Stilllegungsbescheid des Kraftfahrtbundesamtes erhalten? Kontaktieren Sie uns. Wie besprechen gemeinsam mit Ihnen, ob ein Vorgehen gegen die Stilllegung Ihres Dieselfahrzeugs erfolgsversprechend ist und setzen Ihre Rechte gegenüber dem Kraftfahrtbundesamt für Sie durch.

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