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Musterfeststellungsklage im Dieselskandal - Vorteile & Nachteile?!

Auch über drei Jahre nach Bekanntwerden der Abgasmanipulationen des VW-Konzerns ringt die Politik noch immer um Lösungen. Den idealen Kompromiss, der den Verbrauchern wirklich nutzt und gleichzeitig den Interessen der Automobilindustrie gerecht wird, gibt es aber nicht. Baldige Hardware-Nachrüstungen an Dieselfahrzeugen wird es auf absehbare Zeit nicht geben. Doch Verbraucher, die noch immer daran glauben, die Politik könnte ihnen zeitnah zu ihrem Recht verhelfen, seien gewarnt. Denn die Zeit drängt! Es droht nämlich die Verjährung der Ansprüche auf Schadensersatz. Für die ersten betroffenen Automodelle gilt dies bereits für Ende 2018. Für viele Verbraucher scheint deshalb die Musterfeststellungsklage, die ab dem 01. November 2018 möglich ist, die erhoffte Lösung zu bringen. Bereits für den Tag des Inkrafttretens haben die Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) in Kooperation mit dem ADAC das Einreichen einer Musterfeststellungsklage gegen Volkswagenangekündigt. Bereits ab Ende November sollen sich betroffene Eigentümer von Diesel-Fahrzeugen dieser dann anschließen können. Doch wem nützt sie überhaupt? Worin liegen die Vorteile? Was sind die Nachteile der Musterfeststellungsklage? Diese und weitere Fragen beantworten im Folgenden:
Inhaltsverzeichnis
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    Was ist eine Musterfeststellungsklage?

    Eine Musterfeststellungsklage ist neuartige Klageart, die es in dieser Form in Deutschland bisher nicht gab. Sie wird in §§ 606 ff. ZPO n.F. geregelt. Sinn und Zweck der Musterfeststellungsklage ist es, die Rechte von einzelnen Verbrauchern gegenüber großen Konzernen, die mitunter umfangreiche, eigene Rechtsabteilungen unterhalten, zu stärken.
    Mit der Musterfeststellungsklage können nach § 606 Abs. 1 ZPO n.F. bestimmte Vereine und Verbände (sog. qualifizierte Einrichtungen i.S.d. §§ 3 Abs. 1 Nr. 1, 4 UKlaG) die „Feststellung des Vorliegens oder Nichtvorliegens von tatsächlichen und rechtlichen Voraussetzungen für das Bestehen oder Nichtbestehen von Ansprüchen oder Rechtsverhältnissen zwischen Verbrauchern und einem Unternehmer“ begehren.

    „Auf den Dieselskandal bezogen lässt sich damit feststellen, ob die betroffenen Verbraucher gegen Volkswagen dem Grunde nach einen Schadensersatzanspruch haben oder eben nicht. Im Gegensatz zu Sammelklagen in den USA ist die Musterfeststellungsklage nicht direkt darauf gerichtet, dass jedem Teilnehmer eine bestimmte Summe als Schadensersatz zugesprochen wird.“

    Die Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und der ADAC sind beide zu einer Musterfeststellungsklage berechtigt.
    Wird die Musterfeststellungsklage zugelassen, können sich betroffene Verbraucher ohne finanziellen Aufwand in ein sog. Klageregister eintragen. Dafür sind innerhalb von zwei Monaten mindestens 50 Geschädigte notwendig. Im Falle des Dieselskandals wird die notwendige Zahl an Teilnehmern freilich unproblematisch erreicht werden.

    Ein solcher Eintrag wirkt sich für den individuellen Verbraucher verjährungshemmend aus.

    Was soll mit der Musterfeststellungsklage des ADAC gegen VW erreicht werden?

    Das zuständige Oberlandesgericht Braunschweig soll zunächst feststellen, dass Volkswagen den betroffenen Verbrauchern aufgrund der Software-Manipulationen grundsätzlich Schadensersatz schuldet.

    „Es geht bei der Musterfeststellungsklage des ADAC also alleine darum, dass in einem ersten Schritt festgestellt wird, dass VW den Betroffenen überhaupt Schadensersatz schuldet.
    Hat die Musterfeststellungsklage Erfolg, so muss anschließend jeder Teilnehmer in einem zweiten Schritt seine konkrete Forderung individuell durchsetzen und somit den Rechtsstreit selbst zu Ende führen. Die Musterfeststellungsklage kann also gar nicht darauf gerichtet werden, dass die Teilnehmer direkt eine bestimmte Summe als Schadensersatz von VW erhalten.“

    Nach einem Erfolg der Musterfeststellungsklage müssen die Teilnehmer also nochmals selbst aktiv werden, die exakte Forderung benennen und gegenüber VW geltend machen und ggf. gerichtlich geltend machen.

    „Zahlt VW nicht, so bedarf es immer einer zweiten (!) Klage des betroffenen Verbrauchers.“

    Wer kann sich der Musterfeststellungsklage des ADAC anschließen?

    Der Musterfeststellungsklage anschließen können sich grundsätzlich nur Verbraucher (§ 13 BGB). Unternehmer (§ 14 BGB) haben keine Möglichkeit, sich der Musterfeststellungsklage anzuschließen. Auch wenn das Auto vom VW-Abgasskandal betroffen ist, können sich Eigentümer von gewerblich genutzten Diesel-Fahrzeugen der Musterfeststellungsklage nicht anschließen.

    Welche Motoren sind vom Diesel-Skandal betroffen?

    Betroffen vom Dieselskandal ist insbesondere der VW-Dieselmotor EA 189 (Hubraum: 1,2; 1,6; 2,0 Liter), bei dem eine illegale Abschalteinrichtung in der Motorsteuerung verwendet wurde.
    Personen, die ein Fahrzeug mit einem solchen EA 189-Dieselmotor gekauft haben, können gegen VW einen Anspruch auf Schadensersatz geltend machen. Lesen Sie hier, welche Rechte den Betroffenen zustehen.

    Warum kommt die Musterfeststellungsklage ausgerechnet jetzt?

    Die Musterfeststellungsklage hemmt die Verjährung von Schadensersatzansprüchen. Für die Ansprüche vieler Betroffener des Dieselskandals droht nämlich bereits Ende 2018 die Verjährung. Deswegen wurde die Musterfeststellungsklage im Eiltempo von der Politik umgesetzt.

    Was passiert, wenn der ADAC die Musterfeststellungsklage gewinnt?

    Die Musterfeststellungsklage ist als Feststellungsklage gemäß § 606 ZPO n. F. ausgestaltet worden, nicht als Leistungsklage.

    In diesem Verfahren geht es nur um die Klärung der Frage, ob die betroffenen Verbraucher einen Schadensersatzanspruch gegen Volkswagen haben. Gibt das Gericht der Klage statt, muss der betroffene Verbraucher in einem weiteren Schritt nun seinen individuellen Anspruch beziffern und in einem eigenständigen, weiteren Rechtsstreit gegenüber Volkswagen durchsetzen. Geht dieser zweite Rechtsstreit erneut vor Gericht, so ist dieses Gericht an die Entscheidung des Musterfeststellungsurteils (§ 613 Abs. 1 ZPO n.F.) gebunden.

    Vereinfacht bedeutet dies, dass Volkswagen der Klage dann nicht mehr entgegenhalten kann, dass kein Schadensersatz geschuldet wird, weil dies ja bereits rechtskräftig feststeht. Es geht dann nur noch um die exakte Höhe.

    Was geschieht, wenn der ADAC die Musterfeststellungsklage verliert?

    Verliert der ADAC, sind alle im Register eingetragenen Betroffenen auch an die für sie negativen Feststellungen gebunden (§ 613 Abs. 1 ZPO n.F.).

    „Stellt das Gericht fest, dass VW keinen Schadensersatz schuldet, können Betroffene, die sich in das Register eingetragen haben, ihre Ansprüche an keinem anderen Gericht geltend machen.“

    Was sind die Vorteile der Musterfeststellungsklage?

    Die Regelungen zur Musterfeststellungsklage lesen sich zunächst einmal sehr positiv für den Verbraucher. Verbraucher können sich ohne großes Kostenrisiko der Klage einer vertrauenswürdigen Verbraucherorganisation zur Klärung der Frage, ob VW dem Grund nach Schadensersatz schuldet, anschließen. Für alle Teilnehmer wird dann diese Frage verbindlich geklärt. Die sich dann anschließenden Einzelklagen der Verbraucher müssen sich mit diesen Fragen nicht mehr beschäftigen. Die Erfolgsaussicht wird damit vorhersehbarer.

    Was sind die Nachteile der Musterfeststellungsklage?

    Beschränkter Personenkreis

    Auch wenn der Dieselskandal gerade auch kleine und mittelständische Unternehmen getroffen hat, haben diese schlichtweg keine Möglichkeit sich der Musterfeststellungsklage anzuschließen. Dieser Personenkreis wurde in den §§ 606 ff. ZPO n.F. schlichtweg nicht miteinbezogen.

    Prozessrisiko

    Wie bei allen anderen Klagen besteht bei der Musterfeststellungsklage ein Prozessrisiko, das die betroffenen Verbraucher zu tragen haben. Die Klage kann aus Sicht der Verbraucher auch verloren gehen. Die Erfolgschancen der Musterfeststellungsklage sind nicht höher als diejenigen einer „regulären“ Klage. Das Musterfeststellungsurteil bindet all diejenigen, die sich über das Register an der Musterfeststellungsklage beteiligt haben. Dies gilt auch im Falle einer Niederlage.

    Zweiter Rechtsstreit notwendig

    Darüber hinaus führt ein für die Betroffenen erfolgreiches Urteil nicht direkt zu einem Zahlungsanspruch. Es ist somit ein zweiter Rechtsstreit gegen VW zu führen.

    Lange Verfahrensdauer

    Mit einer Entscheidung des OLG Braunschweig über die Musterfeststellungsklage wird erst in zwei Jahren gerechnet. Sollte die unterliegende Partei eine Revision zum Bundesgerichtshof (BGH) einlegen, vergehen weitere Jahre. Steht schließlich fest, dass Volkswagen dem Grunde nach Schadensersatz schuldet, muss der Verbraucher einen neuen Rechtsstreit gegen VW anstrengen, in dem dann der individuelle Anspruch des Verbrauchers geltend gemacht wird.

    „Es kann Jahre dauern bis man mit der Musterfeststellungsklage etwas erreicht.“

    Gütliche Einigung ausgeschlossen

    Da es in dem Verfahren um keine konkreten Summen geht, liegt ein aus Verbrauchersicht vernünftiger Vergleich in weiter Ferne. Geht man hingegen ohne den Umweg der Musterfeststellungsklage in einen eigenen Rechtsstreit sofort direkt gegen Volkswagen vor, so lassen sich unserer Erfahrung nach innerhalb kurzer Zeit schon außergerichtlich mehr als zufriedenstellende Einigungen mit dem Konzern erzielen.

    „Da es bei der Musterfeststellungsklage nicht um individuelle Ansprüche geht, ist eine  gütliche Einigung über konkrete Summen schlichtweg nicht denkbar.“

    Unser Tipp: Rechtsschutzversicherte sollten selbstständig gegen VW vorgehen!

    Der große Vorteil der Musterfeststellungklage liegt im geringen Kostenrisiko, das dieses Verfahren in sich birgt. Ansonsten überwiegen die Nachteile. Es ist nämlich keineswegs sicher, dass die Musterfeststellungsklage Erfolg haben wird. Das Verfahren wird sich über Jahre hinziehen und am Ende steht der betroffene Verbraucher doch nur vor einem neuen Rechtsstreit, in dem er dann seinen individuellen Anspruch auf Schadensersatz geltend machen muss.

    Wer über eine Rechtsschutzversicherung verfügt, sollte direkt gegen VW vorgehen. Rechtsschutzversicherungen übernehmen die Kosten für Streitigkeiten im VW-Dieselskandal [lesen Sie hier]. Der Betroffene trägt dann ebenfalls kein Kostenrisiko und eine gerichtliche Auseinandersetzung mit VW muss nicht gescheut werden . Bei diesem Vorgehen aber besteht die realistische Möglichkeit einer schnellen und für den Mandanten zufriedenstellenden (oftmals außergerichtlichen) Einigung mit VW. Somit können betroffene Verbraucher wesentlich (!) schneller mit der Durchsetzung ihrer Schadensersatzansprüche rechnen. Dies spart Zeit und Nerven.

    Selbst wenn schließlich eine Klage zur Durchsetzung der Ansprüche notwendig sein sollte, so wird dieses Verfahren nicht länger dauern als das Verfahren vor dem Oberlandesgericht Braunschweig, in dem über die Musterfeststellungsklage entschieden wird. Im beschriebenen Vorgehen hat der Verbraucher im Falle des Obsiegens dann aber bereits einen konkreten Zahlungsanspruch gegen VW. Die Verbraucher, die sich der Musterfeststellungsklage angeschlossen haben, haben nach dieser Zeit im Erfolgsfalle überhaupt erst die Möglichkeit ihren Schadensersatzanspruch zu beziffern und gegenüber VW geltend zu machen. Dies ist zeitaufwändig und wenig prozessökonomisch. Für Rechtsschutzversicherte – wo das Kostenrisiko entfällt – hat die Musterfeststellungsklage überhaupt keine Vorteile!

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