Reiserecht

Engagement und Kompetenz im Reiserecht.

Wir beraten und vertreten Sie im Reiserecht in allen Rechtsfragen, ob als Reisender, als Reiseveranstalter, Reisebüro oder Feriendomizilvermieter. Wir beziffern Ansprüche auf Entschädigung, Erstattung und Schadenersatz, setzen Forderungen für Sie durch und wehren unberechtigte Forderungen ab. In Augsburg sind wir Ihr kompetenter Partner im Reiserecht.

Inhaltsverzeichnis
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    Die Kanzlei Limmer.Reutemann - Rechtsanwälte ist Ihr Partner für Reiserecht in Augsburg.

    Fluggastrecht

    Bei Annullierung, Nichtbeförderung oder Flugverspätung hat der Fluggast oft weitgehende Entschädigungsansprüche gegenüber der Fluggesellschaft.

    Häufig kann auch dann eine Erstattung des Flugpreises durchgesetzt werden, wenn das Flugticket nach dessen Bedingungen nicht stornierbar ist oder einen Rückzahlungsanspruch ausschließt.

    Auch bei Gepäckverlust oder Gepäckbeschädigung stehen dem Betroffenen grundsätzlich Schadensersatzansprüche zu.

    Gerne informieren wir Sie über Ihre Rechte rund um den Flug und unterstützen Sie bei deren Durchsetzung gegenüber der Fluggesellschaft.

    Pauschalreiserecht

    Treten bei einer Pauschalreise Mängel auf, kann der Reisepreis gegenüber dem Reiseveranstalter gemindert werden. Einen Richtwert wieviel Geld zurückgefordert werden kann, gibt dabei die sog. Frankfurter Tabelle vor.

    Ein Mangel muss unverzüglich gegenüber der Reiseleitung angezeigt werden. Schafft der Reiseveranstalter dann keine Abhilfe, muss die Minderung binnen eines Monats nach dem vertraglichen Reiseende gegenüber dem Reiseveranstalter geltend gemacht werden (sog. Ausschlussfrist).
     

    Kontaktieren Sie Ihre Rechtsanwälte für Reiserecht in Augsburg daher möglichst frühzeitig, dass wir Ihre Rechte gegenüber dem Reiseveranstalter geltend machen und durchsetzen können.

    Bahnreiserecht

    Die Rechte von Fahrgästen im Bahnverkehr werden umfassend durch eine EU-Verordnung geregelt. 

    Verspätet sich danach die Abfahrt oder kommt der gebuchte Zug zu spät im Zielbahnhof an, erhält der Reisende je nach Grund und Grad der Verspätung anteilig den Reisepreis zurück.

    Wir beraten Bahnreisende kompetent über Ihre Rechte und vertreten diese für Sie.

    Kreuzfahrtrecht

    Kreuzfahrten erfreuen sich immer größerer Beliebtheit unter den Reisenden. Viele greifen für Ihre vermeintliche Traumreise auf einem Kreuzfahrtschiff tief in die Tasche. Umso größer ist dann die Enttäuschung, wenn die Reise nicht wie beworben durchgeführt wird. Sei es, weil die Ausstattung des Schiffes nicht der Beschreibung des Reiseprospekts entspricht, zugesicherte Sport- und Freizeitmöglichkeiten nicht zur Verfügung stehen oder geplante Landgänge ausfallen.

    Grundsätzlich handelt es sich bei Kreuzfahrten auch um Pauschalreisen. Somit haben Reisende dieselben Rechte wie bei Pauschalreisen. Da Reiseveranstalter mangels Alternativen während der Kreuzfahrt nur selten Abhilfe schaffen können wird, kann der Reisende oft erst hinterher zu seinem Recht gelangen.

    Als Rechtsanwälte für Reiserecht beraten wir Sie bei Problemen während einer Kreuzfahrt und machen Ihre Rechte gegenüber dem Reiseveranstalter für Sie geltend!

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    Busreiserecht

    Auch die Rechte von Busreisenden im Fernbusverkehr sind durch eine EU-Verordnung weitgehend geschützt.

    Bei Abfahrtsverspätung von mehr als zwei Stunden muss das Busunternehmen dem Reisenden eine andere, schnellere Reisemöglichkeit anbieten. Kommt es dem nicht nach und tritt der Reisende dennoch die Fahrt mit dem verspäteten Bus an, so müssen 50% des Fahrkartenpreises erstattet werden. Den vollen Ticketpreis erhält er dann, wenn er die Fahrt aufgrund der Verspätung gar nicht mehr antritt.

    Bei einer geplanten Reisedauer von mehr als drei Stunden haben die Fahrgäste bei Annullierung oder Abfahrtsverspätung von mehr als 90 Minuten zudem Anspruch auf angemessene Hilfeleistungen. Dazu gehören Imbisse, Mahlzeiten und Erfrischungen sowie eine Unterbringung, wenn dies erforderlich ist.

    Kontaktieren Sie Ihre Rechtsanwälte für Reiserecht in Augsburg und wir informieren Sie umfassend über Ihre Rechte.

    Feriendomizilrecht

    Wird eine Ferienwohnung oder ein Ferienhaus über einen Reiseveranstalter gebucht, dann gelten bei Mängeln grundsätzlich die gesetzlichen Vorschriften für Pauschalreisen.

    Wird ein Feriendomizil indes nicht von einem Reiseveranstalter angemietet, so kommt grundsätzlich das allgemeine Mietrecht zur Anwendung. Zimmerreinigung, Bewirtung, oder die Aufbewahrung des Gepäcks können jedoch Bestandteil dieses Mietvertrages sein. Auch hier stehen wir Ihnen bei Rechtsfragen mit Rat und Tat beiseite.

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