Zwangsvollstreckungen
Ihre Rechtsanwälte für Zwangsvollstreckungen in Augsburg.
Durchsetzung von titulierten Ansprüchen
Sie haben ein Urteil, einen das Verfahren beendenden Vergleich, einen Vollstreckungsbescheid oder einen Kostentitel erwirkt?
Damit hat das Gericht zwar entschieden, dass Sie Recht haben, Juristen nennen dies eine Titulierung des Anspruchs, jedoch führt dies – für den Laien oft unverständlich – nicht automatisch dazu, dass Sie damit auch das Ihnen zustehende Geld erhalten! Das Gericht spricht Recht, wird sich aber nicht um die Beitreibung Ihrer Forderung kümmern.
Der „Vollstreckungstitel“ macht es jedoch möglich, gegen den zahlungsunwilligen Schuldner im Rahmen der Zwangsvollstreckung zwangsweise vorzugehen und geeignete Vollstreckungsmaßnahmen einzuleiten.
„Zögern Sie daher nicht uns zu kontaktieren und damit vielleicht die beste „Rangstelle“ unter den Gläubigern zu verlieren. Denn bei der Zwangsvollstreckung gilt: „Wer zuerst kommt, mahlt zuerst!“
Wir beauftragen für Sie einen Gerichtsvollzieher und beantragen den Erlass eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses (Pfüb), um z.B. Lohnpfändungen oder Kontopfändungen durchzusetzen. Falls der Schuldner Eigentum an einer Immobilie hat, besteht zudem die Möglichkeit ihm eine Zwangssicherungshypothek im Grundbuch eintragen und die Immobilie notfalls zwangsversteigern zu lassen.
Gerne informieren wir Sie über die jeweiligen Möglichkeiten bei der Zwangsvollstreckung und ergreifen nach Rücksprache mit Ihnen geeignete Maßnahmen.
Vollstreckung von „alten“ Vollstreckungstiteln
Ebenso sind wir gerne für Sie tätig, wenn Sie noch einen „alten“ Titel in den Händen haben, woraus Ihnen noch Ansprüche zustehen. Selbst wenn hier in der Vergangenheit Vollstreckungsversuche erfolglos waren, so können sich die Vermögensverhältnisse des Schuldners positiv verändert haben und sich eine Wiederaufnahme der Vollstreckung für Sie wieder lohnen.