Bussgeldrecht
Ihre Rechtsanwälte für Anfechtungen von Bußgeldbescheiden
Kurz nicht aufgepasst – und in eine Radarfalle reingerauscht? Eine Geschwindigkeitsübertretung oder das Überfahren einer roten Ampel kann – ob Vorsatz oder Fahrlässigkeit – ein stattliches Bußgeld nach sich ziehen. Zudem drohen mitunter ein Fahrverbot und Punkte in Flensburg sowie der Verlust der Fahrerlaubnis. Die meisten Betroffenen neigen gleichwohl dazu, einen Bußgeldbescheid schnellstmöglich aus der Welt schaffen zu wollen und zahlen ohne Umschweife. Viele Bußgeldbescheide sind jedoch fehlerhaft! Akzeptieren Ihren Bußgeldbescheid daher nicht voreilig und ohne vorherige anwaltliche Überprüfung. Wir nehmen uns der Sache gerne an.
Bußgeldverfahren: Was ist zu beachten?
Vor Erlass eines Bußgeldbescheids wird dem Betroffenen immer ein Anhörungsbogen übersandt, worin er sich zur Sache äußern kann. Der Betroffene hat dabei auch immer das Recht die Aussage zu verweigern. Diese Möglichkeit ist immer einer vorschnellen Äußerung vorzuziehen, da nur so eine zielorientierte Verteidigungsstrategie nach erfolgter Akteneinsichtnahme gewährleistet werden kann.
„Haben Sie bereits einen Bußgeldbescheid erhalten, ist jetzt Eile geboten. Ein Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid kann nur innerhalb von zwei Wochen nach Zugang eingelegt werden.“
Danach ist der Bußgeldbescheid rechtskräftig, selbst wenn er zu Unrecht ergangen ist. Zögern Sie nach Erhalt des Bußgeldbescheids daher nicht, sondern kontaktieren Sie uns.
Lohnt sich ein Vorgehen gegen den Bußgeldbescheid?
Statistiken zeigen, dass mehr als die Hälfte aller Bußgeldbescheide in Deutschland aufgrund von Messfehlern falsch sind.
Ein Einspruch lohnt sich daher in den meisten Fällen. Dies gilt insbesondere dann, wenn der Betroffene eine Verkehrsrechtsschutzversicherung hat.
„Ein Handeln ist jedenfalls dann geboten, wenn der vom Bußgeldbescheid Betroffene noch in der Probezeit ist oder seine berufliche Existenz an den Führerschein gekoppelt ist. In diesem Fall sollten Sie nichts unversucht lassen.“
Was können wir für Sie im Bußgeldverfahren tun?
Sobald Sie uns beauftragt haben, werden wir für Sie Akteneinsicht in die Bußgeldakte beantragen. Sollten Sie uns erst nach Erhalt des Bußgeldbescheids beauftragen, muss sogleich zur Wahrung der zweiwöchigen Frist der Einspruch erhoben werden. Nach erfolgter Akteneinsichtnahme werden wir mit Ihnen die Erfolgsaussichten des Einspruchs erörtern.
„Ohne Akteneinsicht sind die meisten Fehler in Bußgeldbescheiden nicht erkennbar und eine seriöse Beurteilung der Erfolgsaussichten damit nicht möglich.“
Bestehen nach Akteneinsichtnahme Erfolgsaussichten nicht in hinreichendem Maße, sollte zur Kostenminderung von einem Einspruch abgesehen bzw. ein bereits eingelegter Einspruch wieder zurückgenommen werden. Sind jedoch Erfolgsaussichten gegeben, werden wir uns dafür einsetzen, den im Bußgeldbescheid erhobenen Tatvorwurf abzuwehren oder dessen Rechtsfolgen zu mildern.
Welche Fehler sind bei Bußgeldbescheiden denkbar?
Die Art möglicher Fehler im Bußgeldbescheid ist vielfältig: Ein klassischer Fehler liegt etwa darin, dass der Fahrer auf der Lichtbildaufnahme oder dem Video nicht eindeutig zu erkennen ist. Verfügt das eingesetzte Messgerät etwa nicht über einen gültigen Eichschein, ist die Geschwindigkeitsmessung unverwertbar. Gleiches gilt, wenn die messenden Beamten keinen entsprechenden Schulungsnachweis für das verwendete Messgerät vorlegen können. Messfehler können sich auch aus einer falschen Aufstellung des Geräts ergeben, die entsprechend dokumentiert sein muss. Um Fehler in Bußgeldbescheiden überhaupt entdecken zu können, ist eine Akteneinsichtnahme zwingend erforderlich.
Kontaktieren Sie uns daher frühzeitig, damit wir schnellstmöglich Einsicht in die Bußgeldakte erlangen und gemeinsam mit Ihnen die aussichtsreichste Verteidigungsstrategie erarbeiten können. Vertrauen Sie auf unsere Expertise im Bußgeldrecht.