WEG-Recht

Ihre Rechtsanwälte für Wohnungseigentumsrecht / WEG-Recht in Augsburg.

Als Rechtsanwälte für Wohnungseigentumsrecht, kurz WEG-Recht, beraten wir Wohnungseigentümer, Eigentümergemeinschaften und Hausverwaltungen zu allen Rechtsfragen, die sich rund um die Themen Wohnungseigentümergemeinschaft und Wohnungseigentumsgesetz (WEG) ergeben und unterstützen diese bei der Durchsetzung ihrer rechtlichen Ansprüche. Ob nun selbst genutzt oder vermietet, das Wohnungseigentumsrecht/WEG-Recht ist vom Mietrecht und dem Immobilienrecht in der anwaltlichen Praxis oftmals kaum zu trennen. Daher stehen wir Ihnen auch auf diesen Rechtsgebieten fachlich kompetent und zuverlässig mit Rat und Tat beiseite.

Inhaltsverzeichnis
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    Die Kanzlei Limmer.Reutemann sind Ihre Rechtsanwälte im WEG-Recht

    Was versteht man unter „Wohnungseigentum“?

    Unter Wohnungseigentum versteht man das Alleineigentum (sog. Sondereigentum) an einer Wohnung in Verbindung mit dem Miteigentumsanteil am Grundstück sowie an den gemeinsam genutzten Bereichen des Grundstücks (Eigentumswohnung). Das Sondereigentum an nicht zu Wohnzwecken dienenden Teilen (z. B. Büroräume) wird Teileigentum genannt.

    Was regelt das WEG-Recht?

    Wohnungseigentümer sind in ihren eigenen vier Wänden grundsätzlich frei in der Gestaltung und Lebensweise. Allerdings stehen diesem Recht auf freie Gestaltung innerhalb des Sondereigentums verschiedene Pflichten gegenüber. Definiert werden diese Pflichten im Wohnungseigentumsgesetz (WEG), welches das Verhältnis der Wohnungseigentümer untereinander regelt.

    Wie entsteht Wohnungseigentum?

    Wohnungseigentum entsteht durch die Teilung des bisherigen Alleineigentums an dem Grundstück (§ 8 WEG) oder durch einen Vertrag der Miteigentümer und Eintragung im Grundbuch (§ 3 WEG). Dieser Vertrag bedarf der notariellen Beurkundung. Er kann auch schon vor Errichtung des Gebäudes abgeschlossen werden. Sondereigentum soll nur eingeräumt werden, wenn die Wohnungen oder sonstigen Räume in sich abgeschlossen sind (Abgeschlossenheitserfordernis); eine Ausnahme gilt bei Parkplätzen. Bei diesen genügt eine dauerhafte Markierung.

    Was ist eine Eigentümergemeinschaft?

    Die Wohnungseigentümergemeinschaft ist die Gesamtheit aller Teil- und Wohnungseigentümer einer Wohnungseigentumsanlage nach dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG). Diese Gemeinschaft der Wohneigentümer ist grundsätzlich unauflöslich (§ 11 WEG).
    Als Verwaltungsorgane vorgesehen sind die Wohnungseigentümerversammlung (§ 23 WEG), der WEG-Verwalter, den die Wohnungseigentümerversammlung bestellt (§ 26 WEG) und der Verwaltungsbeirat, der zur Unterstützung des Verwalters bestellt werden kann (§ 29 WEG).
    Die Wohnungseigentümergemeinschaft ist ein eigenständiges Rechtssubjekt mit eigenen Rechten und Pflichten, bestehend aus den einzelnen Wohnungseigentümern (§ 10 Abs. 6 WEG). Sie kann im eigenen Namen Verträge abschließen, klagen oder verklagt werden. Darüber hinaus nimmt sie auch Rechte und Pflichten der Wohnungseigentümer wahr, soweit diese gemeinschaftlich geltend gemacht werden können bzw. geltend zu machen sind.

    Die mindestens einmal jährlich einberufene Eigentümerversammlung fasst ihre Beschlüsse mit Mehrheit der Köpfe oder nach dem Beteiligungsverhältnis. Die Beschlüsse können binnen eines Monats vor dem Amtsgericht angefochten werden.
    Angelegenheiten, die nach dem WEG durch Mehrheitsbeschluss geregelt werden können, sind z.B. die Beschränkung der Haustierhaltung oder des Musizierens, Öffnungszeit und Sicherung der Haustür, Kinderwagenaufstellung im Hausflur, turnusmäßige Benutzung der Waschküche, die ordnungsgemäße Verwaltung der Finanzen sowie die Verwendung von Überschüssen aus der Jahresabrechnung, die Kostenregelung bei kostenverursachenden Maßnahmen, weiterhin die Bestellung und Abberufung des Verwalters sowie Entscheidungen über den Wirtschaftsplan, die Abrechnung und die Rechnungslegung des Verwalters.

    Dagegen darf mit einem Mehrheitsbeschluss nicht von unabdingbaren Vorschriften des WEG oder von entsprechenden Vereinbarungen in der Teilungserklärung oder der Gemeinschaftsordnung abgewichen werden. Ein dennoch gefasster Beschluss ist nach Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) von Anfang an nichtig.
    Geprägt ist das Wohnungseigentumsrecht von einer Vielzahl von Gerichtsentscheidungen, wodurch es dem juristischen Laien nahezu unmöglich ist, seine Rechte ohne anwaltliche Unterstützung durchzusetzen. Vertrauen Sie daher einem im Wohnungseigentumsrecht/WEG-Recht versierten Rechtsanwalt.

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    Unser Leistungsspektrum im Wohnungseigentumsrecht

    Wohnungseigentümergemeinschaften

    Wir beraten und vertreten Wohnungseigentümergemeinschaften in sämtlichen Bereichen des Wohnungseigentumsrechts/WEG-Rechts. Die Rechtsfragen, die sich für Wohnungseigentümergemeinschaften ergeben können, sind sehr unterschiedlich:
    Für Wohnungseigentümergemeinschaften hat bereits die Abgrenzung von Sondereigentum und Gemeinschaftseigentum große praktische Bedeutung. Denn Erhaltungs- und Instandhaltungspflichten treffen beim Sondereigentum den jeweiligen Wohnungseigentümer, beim Gemeinschaftseigentum die Eigentümergemeinschaft.

    Einige Bestandteile eines Gebäudes sind stets Gemeinschaftseigentum (z. B. der von allen Eigentümern genutzte Aufzug, tragende Wände in einer Wohnung, etc.), andere immer Sondereigentum (Tapeten, innenliegende nicht-tragende Wände einer Eigentumswohnung, etc.). Wir erklären Ihnen die Teilungserklärung und sagen Ihnen, welcher Bereich der Wohnungseigentümergemeinschaft obliegt und welcher dem einzelnen Wohnungseigentümer.

    Ebenso beraten wir Wohnungseigentümergemeinschaften zu den Befugnissen eines WEG-Verwalters und zeigen Ihnen Rechtsschutzmöglichkeiten auf, wenn dieser seine Kompetenzen überschreitet. Zudem informieren wir Wohnungseigentümergemeinschaften über sämtliche Aspekte bei der Durchführung einer Eigentümerversammlung sowie zu den Erfordernissen einer ordnungsgemäßen Verwaltung.

    „Erfahrungsgemäß führen insbesondere Beschlüsse der Eigentümerversammlung zu Konflikten innerhalb der Eigentümergemeinschaft.“

    Dies gilt insbesondere dann, wenn es um größere Investitionen (z.B. Sanierung der Tiefgarage, Fassadensanierung, etc.) geht, die nicht aus vorhandenen Rücklagen, sondern mittels einer Sonderumlage finanziert werden sollen. Dann nämlich treffen meist nicht nur verschiedene Meinungen, sondern auch unterschiedliche finanzielle Möglichkeiten aufeinander. Rechtsstreitigkeiten sind dann oft unvermeidbar.

    Entrichten einzelne Wohnungseigentümer trotz ordnungsgemäßer Beschlussfassung ihre Sonderumlage nicht, so setzen wir die Ansprüche der Wohnungseigentümergemeinschaft außergerichtlich und bei Bedarf auch gerichtlich durch.
    Aber auch bei der Klärung von Zuständigkeiten innerhalb der Eigentümergemeinschaft (z.B. vom Verwaltungsbeirat), den Grundbuchvorschriften sowie den Themen Wirtschaftsplan und Rechnungslegung stehen wir Ihnen beratend beiseite.

    Gerne sind wir bei Rechtsfragen zu folgenden Themen für Sie da:

    • Auslegung und Neugestaltung von Teilungserklärungen
    • Klärung der Rechtsverhältnisse der Wohneigentümer untereinander
    • Gestaltung und Überprüfung von Gemeinschaftsordnungen (GO)
    • Unterstützung bei der Durchführung einer WEG-Versammlung: Ladung, Teilnahme und Beschlussfassung
    • Durchsetzung gefasster Beschlüsse gegenüber säumigen Wohnungseigentümern (Stichwort: Sonderumlagen)
    • Einforderung des Hausgeldes gegenüber säumigen Wohnungseigentümern (Hausgeldinkasso)
    • Information über die Rechte und Pflichten der Hausverwaltung
    • Beratung zu Rechten und Pflichten bei der Nutzung von Sonder- und Gemeinschaftseigentum
    • Beratung zu baulichen Maßnahmen (bauliche Veränderungen, Instandhaltung und Modernisierung)
    • Beratung zu Jahresabrechnung und Wirtschaftsplan
    • Verteilung der Bewirtschaftungskosten und Verwaltervegütung

    Wohnungseigentümer

    Die meisten Menschen kaufen eine Eigentumswohnung – wenn überhaupt – nur einmal in ihrem Leben. Mit dem Kauf einer Wohnung werden Sie Teil einer Eigentümergemeinschaft, binden sich an die dort bestehenden Vereinbarungen und sogar an die vor Ihrer Zeit gefassten Mehrheitsbeschlüsse.

    „Sie sollten sich bewusst machen, dass die von Ihnen erworbene Eigentumswohnung aufgrund der Verpflichtungen, die mit einer Eigentümergemeinschaft einhergehen, keinesfalls „an der Wohnungstür endet“.

    Die gut durchdachte Entscheidung für oder gegen den Erwerb einer Eigentumswohnung hängt deshalb von wesentlich mehr Faktoren ab als vom Inhalt des Ihnen im Entwurf vorgelegten Kaufvertrages.

    Mietverträge

    Deshalb beraten wir Sie bereits zu den für die Kaufentscheidung wesentlichen Aspekten. So kann späterer Ärger mit Ihrer Immobilie von Anfang an vermieden werden.
    Wenn Sie schließlich ein Objekt erworben haben, so sollten Sie sich im Klaren darüber sein, dass die Rechtsverhältnisse innerhalb einer Wohnungseigentümergemeinschaft äußerst vielschichtig sind. Die Durchsetzung eigener Rechte, vor allem wenn es gegen eine Mehrheit anderer Eigentümer geht, ist meist kompliziert. Obwohl der einzelne Wohnungseigentümer über sein Sondereigentum grundsätzlich frei verfügen kann, sehen wir immer wieder Rechtsstreitigkeiten, z.B. bei der Vermietung, dem Umbau, der Sanierung oder dem Verkauf dieses Eigentums. Wir erklären Ihnen, was nach dem WEG möglich ist und wo die Grenzen liegen.

    Als Rechtsanwälte für Wohnungseigentumsrecht/WEG-Recht klären wir Sie eingehend über Ihre Rechte und Pflichten als Wohnungseigentümer innerhalb der Wohnungseigentümergemeinschaft auf und vertreten Ihre Interessen gegenüber anderen Wohnungseigentümern, der Wohnungseigentümergemeinschaft oder dem WEG-Verwalter.
    Ebenso überprüfen wir für Wohnungseigentümer die von der Eigentümerversammlung gefassten Beschlüsse auf deren Rechtmäßigkeit. Insbesondere Fehler bei der Beschlussfassung sind oftmals ein Hebel, um einen unliebsamen Beschluss der Eigentümerversammlung zu korrigieren oder sogar zu Fall zu bringen.

    Gerne sind wir bei Rechtsfragen zu folgenden Themen für Sie da:

    • Beratung bezüglich des Erwerbes und der Veräußerung von Wohnungseigentum, Wohnungserbbaurechten, Dauerwohnrechten und Veräußerungsbeschränkungen
    • Auslegung von Teilungserklärungen
    • Überprüfung gefasster Beschlüsse auf deren Rechtmäßigkeit
    • Anfechtung von Beschlüssen der Eigentümerversammlung (Beschlussanfechtungsklagen)
    • Abwehr von Ansprüchen aufgrund fehlerhafter Beschlüsse der Eigentümerversammlung
    • Beratung bei baulichen Veränderungen im Gemeinschaftseigentum
    • Information über die Rechte und Pflichten der Hausverwaltung
    • Beratung zu Rechten und Pflichten bei der Nutzung von Sonder- und Gemeinschaftseigentum
    • Beratung zu baulichen Maßnahmen (bauliche Veränderungen, Instandhaltung und Modernisierung)
    • Beratung zu Jahresabrechnung, Wirtschaftsplan und Hausgeld
    • Beratung bei Vermietung und Zwangsversteigerung

    WEG-Verwalter

    Die Praxis zeigt, dass keinesfalls die Eigentümerversammlung das wichtigste Organ der Wohnungseigentümergemeinschaft ist, sondern vielmehr der WEG-Verwalter:

    Denn die Versammlung trifft sich in der Regel exakt einmal pro Jahr und beschließt dann häufig genau das, was der Verwalter vorschlägt

    WEG-Verwalter beraten wir über ihre Rechte und Pflichten und vertreten diese bei Bedarf gegenüber den übrigen WEG-Organen.

    „Gerade in diesem Bereich ist eine präzise anwaltliche Tätigkeit unabdingbar, da dieser Aufgabenbereich erhebliche und teils schwer abschätzbare Haftungsrisiken mit sich bringt, die es tunlichst zu vermeiden gilt.“

    Neben den genannten Bereichen, die die Wohnungseigentümergemeinschaft und somit den WEG-Verwalter als deren Vertreter betreffen, werden wir für WEG-Verwalter insbesondere in folgenden Bereichen tätig:

    • Vertragsgestaltung, z. B. Verwalterverträge, Teilungserklärungen, etc.
    • Begleitende Beratung, z. B. bei der Vorbereitung von Eigentümerversammlungen, Formulierung von Beschlüssen, usw.
    • Außergerichtliche und gerichtliche Vertretung Ihres Unternehmens sowie der von Ihnen vertretenen Wohnungseigentümergemeinschaften, z. B. Durchsetzung von Beschlüssen, etc.

    Beratung und Vertretung durch Ihre Rechtsanwälte für WEG-Recht in Augsburg

    Im Bereich des Wohnungseigentumsrechts/WEG-Rechts stehen wir Ihnen mit unserer Expertise jederzeit gerne beratend beiseite und vertreten entschlossen Ihre Interessen vor Gericht, wenn sich eine zufriedenstellende Einigung mit der Gegenseite nicht erzielen lässt.

    Kontaktieren Sie uns an und vereinbaren Sie einen Beratungstermin mit Ihren Rechtsanwälten für Wohnungseigentumsrecht/WEG-Recht in Augsburg!

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