Verkehrsunfall- & Schadensregulierung

Wir übernehmen die Abwicklung Ihres Verkehrsunfalls.

Selbst der versierteste Autofahrer kann in einen Verkehrsunfall verwickelt werden. Wer die Schuld am Verkehrsunfall trägt, hängt dabei oftmals von den Einzelheiten des Unfallgeschehens ab. Und selbst wenn die Haftungsfrage auf den ersten Blick eindeutig erscheint, benötigen Sie zur optimalen Schadensregulierung dringend anwaltliche Unterstützung. Nur so kann „Waffengleichheit“ mit der gegnerischen Versicherung hergestellt werden, die bei der Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen Ihr Anspruchsgegner sein wird. Die gegnerische Versicherung verfolgt bei der Schadensabwicklung nur eigene Interessen. Wenn Sie also dem Unfallgegner bzw. dessen Versicherung die Unfallregulierung überlassen, müssen Sie damit rechnen, dass einzelne Schadensposten gekürzt oder überhaupt nicht reguliert werden. Um dies zu vermeiden, sollten Sie daher einen Rechtsanwalt mit Erfahrung in Unfallregulierungen betrauen. Kontaktieren Sie uns daher.

Im Falle eines unverschuldeten Verkehrsunfalls sind die anfallenden Anwaltskosten Teil des Schadens. Sie sind daher vollständig von der gegnerischen Versicherung zu bezahlen. Es gibt daher keinen Grund, nicht die kompetente Hilfe eines Rechtsanwalts für Verkehrsrecht bei der Schadensabwicklung in Anspruch zu nehmen.

Ablauf der Schadensregulierung

Zur Schadensregulierung werden zunächst die Daten der gegnerischen Haftpflichtversicherung benötigt. Liegen Ihnen diese nicht vor, werden wir diese für Sie ermitteln. Sodann wird zur Bezifferung der Schadenshöhe ein Kostenvoranschlag oder ein Schadensgutachten benötigt.

Ein Gutachten ist stets empfehlenswert, wenn der Schaden voraussichtlich mehr als 800,00 € betragen wird. Bei Bagatellschäden unterhalb dieses Betrags sollte zunächst nur ein Kostenvoranschlag für eine Reparatur eingeholt werden, da die Versicherung ein aufwendiges Gutachten als unwirtschaftlich erachten wird.

Sofern der Schaden anhand eines Gutachtens beziffert werden soll, muss ein Gutachten eines von Ihnen frei wählbaren Kfz-Sachverständigen eingeholt werden. Gerne helfen wir Ihnen auch bei der Wahl eines Kfz-Sachverständigen.

Sobald ein Gutachten/Kostenvoranschlag vorliegt, treten wir für Sie an die gegnerische Haftpflichtversicherung heran, um Ihre Schadensersatzansprüche, wenn nötig auch vor Gericht, durchzusetzen.

Welche Schäden werden nach einem Verkehrsunfall ersetzt?

Zunächst hat der Geschädigte einen Anspruch auf Ersatz der Reparaturkosten oder – bei einem Totalschaden des Fahrzeugs – der Anschaffungskoten für ein gleichwertiges Fahrzeug abzüglich des Restwerts für das verunfallte Fahrzeug.

Daneben kommen eine Reihe von ersatzfähigen Schadenspositionen in Betracht. Dazu gehören u.a. Schmerzensgeld, Nutzungsausfallentschädigung / Mietwagenkosten, merkantiler Minderwert, Verdienstausfall, Anwalts- und Sachverständigenkosten, Heilbehandlungskosten, Haushaltsführungsschaden.

Bei einem Reparaturschaden hat der Geschädigte die Wahl, ob er sein Fahrzeug reparieren lässt oder nach Gutachten/Kostenvoranschlag abrechnet.

Entscheidet er sich für Letzteres, die sog. fiktive Abrechnung, werden hierbei nur die Netto-Reparaturkosten laut Gutachten/Kostenvoranschlag ersetzt. In diesen Fällen lässt die gegnerische Versicherung dann typischerweise eine eigene Schadensberechnung erstellen. Hierbei werden oft Stundenverrechnungssätze von freien, günstigeren Reparaturbetrieben unterstellt. Auch UPE-Aufschläge oder Verbringungskosten werden pauschal gekürzt. Streit mit der Versicherung ist dabei vorprogrammiert!

Schwierigkeiten mit der gegnerischen Versicherung ergeben sich vor allem auch dann, wenn das beschädigte Fahrzeug trotz Totalschadens weiter genutzt werden soll und keine Ersatzanschaffung erfolgt.

Generell bietet die Unfallregulierung im Detail erhebliches Konfliktpotential. Daher gilt: Wer eine perfekte und umfassende Unfallregulierung wünscht, sollte sich hieran keinesfalls selbst versuchen, sondern stattdessen einen versierten Anwalt für Verkehrsrecht beauftragen Kontaktieren Sie uns daher schnellstmöglich nach einem Unfall.

In dringenden Fällen bieten wir Ihnen auch außerhalb der Büroöffnungszeiten einen anwaltlichen 24-Stunden-Notdienst an.

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