Verkehrsrecht

Ihr Anwalt für Verkehrsrecht in Augsburg

Ob es um einen Verkehrsunfall, die Schadensabwicklung, Streit mit der Versicherung, Bußgeldbescheide, Probleme beim Auto-Kauf, Fahrverbote oder Verkehrsstrafrecht geht, bei uns sind Sie richtig! Wir beraten und vertreten Autofahrer, Versicherungen, Autohäuser und Werkstätten zu allen Fragen im Verkehrsrecht.

Inhaltsverzeichnis
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    Unfall- und Schadensregulierung

    Sie wollen wissen, welche Ansprüche Ihnen nach einem Autounfall zustehen, was es mit Restwert, Wiederbeschaffungswert, merkantilem Minderwert, Nutzungsausfall oder Schmerzensgeld auf sich hat? Dann sind Sie bei Ihren Rechtsanwälten für Verkehrsrecht in Augsburg genau richtig.

    „Wussten Sie schon, dass die gegnerische Versicherung bei einem von Ihnen unverschuldeten Verkehrsunfall den Rechtsanwalt Ihrer Wahl bezahlt?“

    Sie sollten von dieser Möglichkeit unbedingt Gebrauch machen, um eine vollständige Erfüllung Ihrer berechtigten Ansprüche zu erlangen.

    Schadensregulierung

    Viele Versicherungen sind um eine Unfallabwicklung ohne die Einschaltung eines Rechtsanwalts bemüht, um auf diesem Wege – für einen Laien unbemerkt – Schadenspositionen kürzen zu können. Mit unserer Expertise im Verkehrsrecht sind Sie auf der sicheren Seite.

    Informieren Sie sich hier zum Thema: Verkehrsunfall- und Schadensregulierung

    Online-Unfallmeldung

    Schnell und unkompliziert Ihren Schaden bei uns melden.

    Verkehrsordnungswidrigkeiten und Bußgeld

    Sie haben einen Anhörungsbogen oder sogar schon einen Bußgeldbescheid aufgrund einer Geschwindigkeitsüberschreitung, eines Abstandsverstoßes, eines Rotlichtverstoßes oder eines Handyverstoßes erhalten? Sie sind auf Ihr Auto angewiesen und nun drohen Ihnen ein Fahrverbot und Punkte in Flensburg?

    Akzeptieren Sie Bußgeldbescheide nicht voreilig ohne eine vorherige anwaltliche Überprüfung!

    „Statistiken zeigen, dass mehr als die Hälfte aller Bußgeldbescheide in Deutschland beispielsweise aufgrund von Messfehlern falsch sind.“

    Ein Einspruch lohnt sich daher in den meisten Fällen. Kontaktieren Sie uns und wir prüfen nach erfolgter Akteneinsichtnahme, ob der Bußgeldbescheid anfechtbar ist. In diesem Fall legen wir für Sie Einspruch ein und kämpfen vor Gericht für Ihre Rechte.

    Verkehrsordnungswidrigkeiten

    Beachten Sie bitte, dass der Einspruch innerhalb von zwei Wochen nach Zugang des Bußgeldbescheides eingelegt werden muss.
     

    Danach ist der Bußgeldbescheid rechtskräftig, selbst wenn er zu Unrecht ergangen ist. Zögern Sie nach Erhalt des Bußgeldbescheids also nicht, sondern kontaktieren Sie uns.

    Informieren Sie sich hier zum Thema: Bußgeld- und Ordnungswidrigkeitenrecht

    Online-Bußgeldmeldung

    Übersenden Sie uns schnell und unkompliziert Ihren Bußgeldbescheid.

    Verteidigung im Verkehrsstrafrecht

    Während ein Bußgeldbescheid quasi als Warnung für den Fahrer zu verstehen ist, damit er das Vergehen künftig nicht nochmals begeht, geht es im Verkehrsstrafrecht um mehr: Hier geht es neben Geldstrafen sogar um Freiheitsstrafen, die bis zu zehn Jahren betragen können. Darüber hinaus drohen dem Betroffenen eine Entziehung der Fahrerlaubnis sowie eine Sperre für deren Wiedererteilung.

    Zu den Straftaten im Straßenverkehr zählen etwa das unerlaubte Entfernen vom Unfallort (§ 142 StGB), fahrlässige Körperverletzung (§ 222 StGB), Nötigung (§ 240 StGB), Gefährdung des Straßenverkehrs (§ 315 c StGB)Trunkenheit im Verkehr (§ 316 StGB).

    Alkohol am Steuer.

    Aufgrund der massiven strafrechtlichen Sanktionen, die dem Betroffenen hier drohen, ist eine kompetente und professionelle anwaltliche Unterstützung unerlässlich. Kontaktieren Sie uns frühzeitig und wir erarbeiten gemeinsam mit Ihnen eine auf Ihren Fall abgestimmte und erfolgsversprechende Verteidigungsstrategie.

    Beachten Sie bitte, dass auch im Verkehrsstrafrecht kurze Fristen gelten. Ein Einspruch gegen einen Strafbefehl muss innerhalb von zwei Wochen nach dessen Erhalt erhoben werden. Verpassen Sie daher keinesfalls diese knappe Frist.
     

    Informieren Sie sich hier zum Thema: Strafverteidigung

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    Entzug der Fahrerlaubnis

    Häufigster Grund für den Entzug der Fahrerlaubnis sind Alkohol und Drogen am Steuer. Aber auch Raser und Drängler können schnell in das Visier der Führerscheinbehörde geraten.

    Entzug der Fahrerlaubnis

    Egal aus welchem Grund der Führerschein entzogen wurde, ist es immer empfehlenswert, sich frühzeitig professionellen Rat einzuholen und nicht den Abschluss des Bußgeld- oder Strafverfahrens abzuwarten. Keinesfalls sollte dabei eine verhängte Sperrfrist ungenutzt verstreichen. Bei einem Führerscheinentzug im Zusammenhang mit Alkoholkonsum oder Drogen wird nämlich vor einer Medizinisch-Psychologischen Untersuchung (MPU) meist ein Abstinenznachweis gefordert. Mit diesem Nachweis bis zum Ende der Sperrzeit zu warten, verzögert die Neuerteilung der Fahrerlaubnis völlig unnötig. Welche Voraussetzungen für die Neuerteilung der Fahrerlaubnis vorliegen müssen, hängt dabei immer vom Einzelfall ab.

    Kontaktieren Sie uns und lassen Sie sich professionell beraten, wie Sie Ihren Führerschein schnellstmöglich zurückbekommen. Selbstverständlich setzen wir uns – wenn nötig – auch vor Gericht für Ihre Rechte ein.

    Ärger bei Autokauf/-verkauf und Reparatur

    Beim Kauf eines gebrauchten Kraftfahrzeuges kann einiges schiefgehen. Bei der Probefahrt noch einwandfrei, zeigen sich möglicherweise kurze Zeit später versteckte Mängel, mit denen man nicht gerechnet hat. Bremse, Kupplung oder Getriebe – eine Reparatur ist dann meist aufwändig und teuer. Ein Rechtsstreit ist vorprogrammiert, wenn sich der Verkäufer plötzlich auf einen vertraglichen Haftungsausschluss beruft.

    Autokauf

    Ähnlicher Ärger droht, wenn ein Fahrzeug in der Reparatur war und dieselben Probleme kurze Zeit später erneut auftreten oder das Fahrzeug sogar anderweitig beschädigt aus der Reparatur zurückkommt.

    Gerne beraten wir Sie als Rechtsanwälte für Verkehrsrecht auch bei Verträgen rund um das Thema Auto über mögliche Gewährleistungsrechte (z.B. Nacherfüllung, Minderung, Schadensersatzansprüche) bzw. Garantieansprüche und setzen diese auch gerichtlich für Sie durch. Ebenso stehen wir Ihnen mit Rat und Tat beiseite, wenn es um die Rückabwicklung von entsprechenden Verträgen nach einer Anfechtung oder einem Rücktritt geht.

    Informieren Sie sich hier zum Thema: Vertragsrecht

    Abmahnung von Falschparkern auf Privatparkplätzen

    Wird Ihr Privatparkplatz oder Ihre Grundstücksausfahrt immer wieder von Unberechtigten zugeparkt?

    Abschleppen

    Gerne sorgen wir für Sie mit einer Abmahnung nebst Aufforderung zur Abgabe einer strafbewährten Unterlassungserklärung für Abhilfe.

    Die Abmahnkosten hat dabei der Falschparker zu tragen. Für den Fall der Wiederholung wird eine Vertragsstrafe fällig. Somit wird der Falschparker effektiv vor einem künftigen Falschparken abgeschreckt.

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