Sportrecht

Ihre Anwälte für Sportrecht und Spielerberatung in Augsburg

Das Sportrecht hat seit einiger Zeit begonnen, sich als eigenes Rechtsgebiet zu etablieren. Dies ist in erster Linie der gestiegenen Bedeutung des Sports geschuldet.

Sport erfreut sich aufgrund eines immer größer werdenden Bedürfnisses an Ausgleich großer Beliebtheit. Er wird allein, mit Freunden oder organisiert auf Vereinsebene betrieben. Auch das passive Miterleben von Sportereignissen als Zuschauer, verstärkt durch die Massenmedien, ist heutzutage ein fester gesellschaftlicher Bestandteil. Mit dem großen Publikumsinteresse einhergehend, ist der Sport einer sich stetig ausweitenden Kommerzialisierung ausgesetzt.

Die Berührungspunkte zwischen Recht und Sport sind vielfältigster Art. Deshalb stellt sich das Sportrecht als Rechtsmaterie dar, welche in keinem abgeschlossenen Regelwerk kodifiziert ist. Vielmehr ist das Sportrecht eine Verknüpfung verschiedener Rechtsgebiete, wie dem Vereinsrecht, Verbandsrecht, Arbeitsrecht, Wirtschaftsrecht, Haftungsrecht, Persönlichkeitsrecht oder auch dem Strafrecht.

Inhaltsverzeichnis
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    Die Kanzlei Limmer.Reutemann ist Ihr Partner im Sportrecht.

    Vereinsrecht bzw. Gesellschaftsrecht

    Als Rechtsanwälte für Sportrecht bieten wir Beratung bei Vereinsgründungen, im Satzungsrecht sowie zu Umstrukturierungsmaßnahmen.

    Zudem kümmern wir uns um die Vorbereitung von Mitgliederversammlungen und übernehmen deren Leitung. Wir übernehmen für Vereine das Inkasso von Mitgliedsbeiträgen und betreuen Vereine bei einem Mitgliedausschlussverfahren.

    Ein oft unterschätztes Risiko ist die Haftung des Vereins bzw. der Kapitalgesellschaft. Wir beraten und vertreten Vereine, Gesellschaften, Mitglieder, Vorstände und Geschäftsführung in allen haftungsrechtlichen Fragen.

    Sportarbeitsrecht

    Das Sportrecht weist zahlreiche Berührungspunkte zum Arbeitsrecht auf. Der Verein bzw. die Kapitalgesellschaft ist für Mannschaftsportler, Trainer und Betreuer zunächst ein ganz gewöhnlicher Arbeitsgeber.

    Wir sind Ihre Rechtsanwälte für Sportrecht in Augsburg. Wir bieten Ihnen eine individuelle, an die Besonderheiten des Sports angepasste Arbeitsvertragsgestaltung, vertreten Vereine oder Kapitalgesellschaften als Arbeitgeber sowie deren Angestellte.

    Ein weiterer typischer Kollisionspunkt in diesem Bereich besteht zwischen dem Arbeitsrecht und dem Transferrecht, beispielsweise bei einem beabsichtigten Vereinswechsel eines Mannschaftssportlers. Soll ein Wechsel nicht erst zum Ablauf der Vertragslaufzeit erfolgen, gilt es nicht nur verbandsrechtliche Statuten zu beachten. Vor allem nämlich ist der Sportler arbeitsrechtlich an seinen bisherigen Verein gebunden und diesem zur Arbeitsleistung verpflichtet. Oftmals lässt sich die Bereitschaft des abgebenden Vereins zu einer Aufhebung des Arbeitsvertrages daher nur durch eine entsprechende Ablöse „erkaufen“.

    Verbandsrecht

    In der Regel sind Sportvereine einem übergeordneten Verband unterstellt, welcher oft wiederum einem übergeordneten Verband untersteht, usw.

    Durch diese Eingliederungskette in übergeordnete Verbände verpflichten sich die Vereine letztlich zur Übernahme und Einhaltung der Verbandsregeln. Nur so nämlich können innerhalb einer Sportart einheitliche Bedingungen geschaffen werden. Übergeordnete Verbände ordnen und vereinheitlichen das Regelwerk, bestimmen die Schiedsgerichtsbarkeit und etwaige Disziplinarmaßnahmen. Auch das Transferrecht oder der Umgang mit der Problematik des Dopings werden verallgemeinert

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    Wirtschaftsrecht

    Aufgrund der zunehmenden Kommerzialisierung des Sports ist der Sportverein oftmals nicht mehr als Verein, sondern als Kapitalgesellschaft organisiert oder hat die Profiabteilung entsprechend ausgegliedert.

    In erster Linie dient dies der Kapitalbeschaffung. Doch nicht nur die „Big-Player“, sondern auch die kleinen Vereine sehen sich mit einem steigenden Kapitalbedarf konfrontiert. Dadurch sind sie zusehends gezwungen wie ein Wirtschaftsunternehmen zu handeln. Bereiche wie Sponsoring, Vermarktung, Markenrechte / Markenschutz werden für sie bedeutsam.

    Als Rechtsanwälte für Sportrecht beraten und vertreten wir Vereine und Kapitalgesellschaften bei der Gestaltung und Durchsetzung von Sponsorenverträgen, Lizenzverträgen und Sportinvestment.

    Selbstverständlich betreuen wir auch den einzelnen Sportler im Bereich des Individualsponsoring.

    Haftungsrecht

    Neben der bereits oben angeführten Haftung des Vereins, der Gesellschaft, der Vorstände und der Geschäftsführung bietet das Sportrecht weitere haftungsrechtlich relevante Aspekte.

    Wir unterstützen Sie bei der Durchsetzung von Ansprüchen gegenüber einer privaten Unfallversicherung nach einem Sportunfall oder der Veranstalterhaftung gegenüber Sportlern, Zuschauern, Helfern und Sponsoren.

    Ein komplexes Thema ist auch die Haftung zwischen den einzelnen Sportlern. Die Frage, ob ein Foulspiel einen Schmerzensgeldanspruch zur Folge oder sogar strafrechtliche Relevanz hat, ist oftmals nicht einfach und pauschal zu beantworten.

    Spielerberatung

    Zudem sind wir als Spielerberater tätig. Wir vertreten Spieler in allen Belangen gegenüber Vereinen bzw. Arbeitgebern und Sponsoren. Dabei ist es unser Anspruch, die Beratung und Interessensvertretung eines Spielers streng nach den jeweiligen individuellen Bedürfnissen des einzelnen Athleten auszurichten.

    Spielerberater genießen in der Öffentlichkeit nicht den besten Ruf. Von den Medien und den Fans werden sie als unseriös und geldgierig bezeichnet.

    Dies mag daran liegen, dass für viele Berater ihre Vermittlerboni offensichtlich wichtiger sind als die Karriere des Spielers. Das Bild des Spielerberaters stammt aber auch aus früheren Zeiten, als quasi ein jeder einen Fußballspieler beraten durfte.

    Zwischenzeitlich musste ein Spielervermittler wenigstens einen Lehrgang absolvieren und eine Lizenz erlangen. Seit dem 1. April 2015 gilt jedoch das neue Reglement zur Arbeit mit Vermittlern. Es löst das bis zum 31. März 2015 geltende Lizenzierungsverfahren für Spielervermittler ab. Es gibt seither wiederum keine Lizenzierung mehr, sondern nur eine Registrierung des an einem Transfer beteiligten Spielervermittlers. Das bedeutet, dass Berater in Deutschland keine Prüfung mehr ablegen und Fragen aus dem gesamten FIFA-Regelwerk des DFB und des Ligaverbandes beantworten müssen.

    Hinsichtlich Kompetenz und Seriosität ist diese Entwicklung leider eine Rolle rückwärts. Es wurde immer wieder kritisiert, dass es zu viele „schwarze Schafe“ in diesem Geschäft gäbe. Diese werden sich nunmehr definitiv exorbitant vermehren.

    In zweierlei Hinsicht halten wir dies für besonders besorgniserregend. Zum einen in Bezug auf eine angemessene Vergütung des Vermittlers und zum anderen in Bezug auf den Schutz von minderjährigen Sportlern.

    Tatsache ist, dass das unkontrollierte Ansprechen von Minderjährigen durch die Abschaffung einer Lizenz sicherlich nicht eingeschränkt wird. Das Gegenteil wird der Fall sein. Jugendliche werden leider weiterhin als Spekulationsobjekte behandelt werden.

    Hinsichtlich der Vergütung eines Beraters fehlt es zudem immer noch an einer unmissverständlichen Regelung.

    Eine Begrenzung auf 3 Prozent des Bruttogehalts des Spielers oder der Transfersumme wird lediglich „empfohlen“. Tatsächlich entspricht dies jedoch keinesfalls der Realität. Üblich sind 10 Prozent(!). Aufgrund der Perspektive auf ein derartig hohes Honorar verliert mancher Berater schnell das Wohl seines Klienten aus dem Blick und lässt sich kurzfristig aus finanziellen Gründen verleiten.

    Rechtsanwälten ist es seit jeher erlaubt, unabhängig von einer Lizenz als Spielervermittler tätig zu sein. Wir haben es uns zum Ziel gesetzt, eine seriöse und integere Spielerberatung anzubieten, welche ausschließlich die Interessen des Sportlers in den Vordergrund stellt.

    Über die reine Vermittlung hinaus, beinhaltet dies zahlreiche weitere Aspekte. Die Vorbereitung auf ein Leben nach der Karriere sicherzustellen, ist dabei sicherlich das Essentiellste, da am Ende einer Profilaufbahn Athleten oft in ein finanzielles Loch fallen oder von einer Selbstfindungskrise eingeholt werden. Wichtig ist daher auch die rechtliche Betreuung sowie die Vermögensberatung und Verwaltung eines Profis. Auch in puncto Versicherungen, Vermarktung und PR, sowie hinsichtlich der Betreuung der persönlichen Lebensverhältnisse eines Profis, besteht stets Handlungsbedarf.

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