Mietrecht

Ihr Anwalt für Mietrecht in Augsburg

Wir beraten und vertreten sowohl Mieter als auch Vermieter kompetent in den Bereichen des Wohnraummietrechts und des Gewerberaummietrechts. Wir sind Ihre Anwälte für Mietrecht in Augsburg.

Inhaltsverzeichnis
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    Gestaltung und Überprüfung von Mietverträgen

    Schon bei der Begründung eines Mietverhältnisses über Wohnraum, speziell aber auch bei der Begründung eines Mietverhältnisses über Gewerberäume ist die Gestaltung bzw. Überprüfung der vertraglichen Regelungen durch einen Rechtsanwalt für Mietrecht sinnvoll.Mietverträge

    Lassen Sie Ihren Mietvertag daher zunächst von uns individuell entwerfen oder einen Ihnen vorgelegten Mietvertrag vor Ihrer Unterschrift überprüfen. Selbstverständlich beinhaltet auch ein bereits bestehendes Mietverhältnis oft Konfliktpotenzial.

    Mietrückstände

    Nicht selten sind Vermieter mit der Tatsache konfrontiert, dass die Mieten nicht oder nur unvollständig bzw. unpünktlich bezahlt werden. Hier ist schnelles Handeln gefordert, denn oftmals sind die Mieteinnahmen für die Finanzierung des Mietobjekts unverzichtbar.

    Mietrückstände

    Gerne übernehmen wir für Sie die Geltendmachung von Mietrückständen. Häufig ist dies jedoch nicht ausreichend, wenn die Mieter sind schlichtweg zahlungsunfähig oder zahlungsunwillig. Dann ist eine Kündigung gegenüber dem Mieter der letzte Ausweg. Beginnend bei der Kündigung, weiter über die Erwirkung eines Räumungstitels bis hin zur Durchsetzung des Räumungstitels im Wege der Zwangsräumung sind wir ebenfalls gerne für Sie da.

    Mietminderung

    Sie sind Mieter und das Mietobjekt ist mit Mängeln behaftet. Möglicherweise haben sie den Vermieter sogar bereits erfolglos zur Mangelbeseitigung aufgefordert. Ein probates Mittel für den Mieter bietet in diesem Fall eine Mietminderung.

    Diese sollte allerdings von einem im Mietrecht versierten Anwalt gegenüber dem Vermieter erklärt werden, denn es sind neben formellen auch materielle Anforderungen dringend zu beachten.Mietminderung So besteht beispielsweise grundsätzlich immer die Gefahr bei der Höhe der Minderung über das Ziel hinauszuschießen. Der Mieter riskiert damit eine Kündigung wegen rückständiger Miete. Wir übernehmen für Sie sowohl die Aufforderung zur Mangelbeseitigung als auch die Erklärung einer Mietminderung.

    Zuweilen sieht sich auch ein Vermieter mit einer ungerechtfertigten Minderung konfrontiert. Auch hier gilt es dringend zu handeln, bevor etwa die Mitausfälle eine laufende Finanzierung gefährden. Wir überprüfen die Berechtigung und Angemessenheit der Minderung und vertreten Sie gegenüber Ihrem Mieter im Falle einer ungerechtfertigten Minderung.

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    Mieterhöhung

    Bundesweit hört man von steigenden Mieten. Die Themen „Mieterhöhung“ und „Wohnungsnot“ sind in aller Munde. Kapitalanleger reiben sich die Hände, schließlich möchten sie den maximalen Profit aus ihren Mietobjekten ziehen und stellen sich die Frage, ob die momentan verlangte Miete angemessen bzw. zeitgerecht ist, oder obgleich eine Erhöhung möglich ist.

    Mieterhöhung

    Beginnt der Vermieter zu recherchieren, so verzweifelt er bald an juristischen Begriffen wie „ortsübliche Vergleichsmiete“, „Kappungsgrenze“, oder „Mietpreisbremse“. Die selbständige Erklärung einer wirksamen Mieterhöhung ist für den juristischen Laien schier unmöglich. Neben den formellen Anforderungen an ein Erhöhungsverlangen gilt es zahllose materiellrechtliche Voraussetzungen zu beachten und juristisch fundierte Berechnungen anzustellen.

    Gerne beraten wir Sie hinsichtlich der Frage, ob für Sie als Vermieter eine Mieterhöhung im Rahmen des Möglichen liegt und setzen das Erhöhungsverlangen gegenüber Ihrem Mieter durch.

    Auch beraten wir Sie als Mieter, dem ein Erhöhungsverlangen zugegangen ist dahingehend, ob dieses tatsächlich wirksam und angemessen ist.

    Kündigung

    Sie sind Mieter und haben von Ihrem Vermieter die Kündigung erhalten, wollen oder können das Mietobjekt jedoch nicht bzw. nicht zum Ablauf der Kündigungsfrist verlassen. Hier lohnt sich oftmals der Gang zu einem Anwalt für Mietrecht, da eine Überprüfung der Kündigung nicht selten zu dem Ergebnis gelangt, dass diese unwirksam ist.

    Mietkündigung Die Kündigung eines Wohnraummietverhältnisses ist beispielsweise nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich.

    Doch auch wenn die Kündigung wirksam erfolgt ist, möglicherweise ist sogar bereits eine Räumungsklage gegen Sie im Gange oder beendet und es gibt bereits einen Räumungstitel, besteht immer noch die Möglichkeit eines Räumungsschutzantrags, um die tatsächliche Räumung hinauszuzögern.

    Umgekehrt begeben sich Vermieter oft auf das Glatteis und kündigen gegenüber ihren Mietern eigenständig das Mietverhältnis. Dabei sind Fehler, welche die Unwirksamkeit der Kündigung zur Folge haben, wie bereits dargestellt, an der Tagesordnung. Sie wollen ein Mietverhältnis wirksam kündigen, beispielsweise wegen Zahlungsverzugs des Mieters oder aufgrund von Eigenbedarf, dann sind Sie bei uns an der richtigen Adresse. Beginnend bei der Kündigung, weiter über die Erwirkung eines Räumungstitels, bis hin zur Durchsetzung des Räumungstitels im Wege der Zwangsräumung sind wir für gerne Sie da.

    Instandhaltung, -setzung / Modernisierung

    Mit Schäden und mit Verschleiß durch Abnutzung an einem Mietobjekt ist stets zu rechnen. Die Meinungen zwischen Vermieter und Mieter, wer die Reparatur bzw. Widerherstellung schuldet, gehen jedoch nicht selten auseinander.

    Modernisierung

    Sowohl für Vermieter als auch für Mieter bringen Ihre Rechtsanwälte für Mietrecht Licht ins Dunkel und setzen uns für Ihre Interessen ein.

    Ein davon getrennt zu betrachtendes Thema ist die Modernisierung eines Mietobjekts. Auch diesbezüglich beraten wir Sie. Selbstverständlich übernehmen wir für Sie auch die Ankündigung von konkreten Modernisierungsmaßnahmen gegenüber einem Mieter. Damit einhergehend beraten und vertreten wir Sie auch hinsichtlich der Frage nach der Berechtigung einer sich an die Modernisierung anschließenden Mieterhöhung.

    Häufig gestellte Fragen an Ihren Anwalt für Mietrecht in Augsburg

    Da jeder Mandant andere Erwartungen an seinen Anwalt für Mietrecht hat, müsste die Frage vielmehr lauten: Wer ist für Sie der beste Rechtsanwalt für Mietrecht in Augsburg.


    Ein guter Anwalt für Mietrecht sollte unserer Ansicht nach seinem Mandanten eine Kombination aus Erfahrung, Verhandlungsgeschick, Durchsetzungsstärke sowie interdisziplinärem Wissen bieten. Das Mietrecht ist oft eng mit anderen Rechtsgebieten wie dem WEG-Recht oder dem Immobilienrecht verknüpft. Eine optimale Mandatsbetreuung im Mietrecht ist deshalb nur dann gewährleistet, wenn der Anwalt auch in diesen Rechtsgebieten versiert ist.

    Oftmals kann eine Rechtsfrage bereits im Rahmen einer Erstberatung geklärt werden. Die Kosten hierfür belaufen sich auf 226,10 EUR (inkl. MwSt.). Sollten wir über eine Erstberatung hinaus für Sie nach außen tätig werden, ist die Erstberatung sogar kostenfrei. Es werden dann nur die Anwaltskosten für die anschließende Mandatsbetreuung abgerechnet.

     

    Beauftragen Sie uns mit der Erstellung von Mietverträgen, Mieterhöhungsschreiben oder ähnlichen Dokumenten rechnen wir in aller Regel den tatsächlich anfallenden Zeitaufwand auf Basis eines mit Ihnen vereinbarten, fairen Stundenhonorars ab.

     

    Alternativ hierzu besteht auch die Möglichkeit, ein Pauschalhonorar für die gewünschte Rechtsdienstleistung zu vereinbaren. Ihr Vorteil hierbei: Sie wissen von Anfang an genau, welche Kosten auf Sie zukommen.

     

    Beauftragen Sie uns mit der außergerichtlichen oder gerichtlichen Vertretung, rechnen wir grundsätzlich nur die Standardgebühren nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) ab. Das Honorar richtet sich dabei nach dem sog. Streitwert, also dem wirtschaftlichen Wert, der einem Rechtsstreit beigemessen wird.

    Bei einer Räumungsklage nach einer Kündigung des Mietvertrags ergibt sich der Streitwert für gewöhnlich aus dem Betrag der Jahreskaltmiete.

    Wird um eine Mieterhöhung oder eine Mietminderung gestritten, so entspricht der Streitwert in der Regel dem Jahresbetrag der möglichen Erhöhung bzw. Minderung der Miete.

    Bei einer Geldforderung, etwa auf Zahlung von Mietrückständen oder Erstattung einer Kaution, richtet sich der Streitwert nach dem geltend gemachten Betrag.

     

    Ist der Streitwert schließlich ermittelt, ergibt sich das Honorar des Anwalts für Mietrecht aus der Gebührentabelle des RVG. Beachten Sie: Bei den Gebühren für den Anwalt für Mietrecht handelt es sich immer um Pauschalbeträge. Sie fallen immer nur einmal pro Fall an, unabhängig davon, wie viele Schriftsätze in einem Rechtsstreit verfasst werden oder Gerichtstermine stattfinden.

     

    Selbstverständlich werden wir Sie vorab transparent über die entstehenden Kosten sowie das Kostenrisiko eines Gerichtsprozesses informieren.

    Das Mietrecht ist von einer allgemeinen Privatrechtsschutzversicherung nicht abgedeckt. Das Mietrecht kann jedoch als Zusatzbaustein dazugebucht werden. Bei einigen Rechtsschutzversicherern kann das Mietrecht auch als Einzelpolice abgesichert werden.

     

    Besteht eine Rechtsschutzversicherung, übernimmt diese grundsätzlich die Kosten eines Anwalts für Mietrecht Ihrer Wahl, abzüglich einer etwaigen Selbstbeteiligung.

     

    Bei den meisten Rechtsschutztarifen gilt eine Wartezeit von drei Monaten.

     

    Nach der Wartezeit übernimmt die Rechtsschutzversicherung die Kosten für den Anwalt für Mietrecht aber nur dann, wenn bereits ein Rechtsschutzfall vorliegt. Ein solcher liegt vor, wenn Sie sich bereits konkret gegen eine unberechtigte Forderung verteidigen müssen oder ein von Ihnen geltend gemachter Anspruch von der Gegenseite nicht erfüllt wird. Liegt hingegen noch kein konkreter Rechtsstreit vor und Sie lassen sich lediglich vorsorglich beraten, müssen Sie die Kosten für den Anwalt für Mietrecht selbst tragen. Deshalb werden zum Beispiel die Kosten für die Prüfung oder Gestaltung eines Mietvertrags von der Rechtsschutzversicherung nicht übernommen.

     

    Selbstverständlich bieten wir Ihnen als Gratis-Service an, mit Ihrer Rechtsschutzversicherung abzuklären, ob diese die Anwaltskosten in Ihrem Mietrechtsstreit übernimmt.

    Hat Ihre Rechtsschutzversicherung eine Kostenübernahme im Mietrecht abgelehnt, müssen Sie die außergerichtlichen Anwaltskosten grundsätzlich selbst tragen. War Ihr Gegner mit der Erfüllung Ihres Anspruchs jedoch bereits vor unserem Tätigwerden in Verzug, muss Ihnen dieser die Kosten für den Anwalt für Mietrecht als Verzugsschaden erstatten.

     

    Kommt es zu einem Gerichtsverfahren, gilt der Grundsatz, dass der Verlierer des Prozesses sämtliche Anwalts- und Gerichtskosten bezahlen muss. Gewinnen Sie Ihr Gerichtsverfahren jedoch nur teilweise, müssen Sie die Anwalts- und Gerichtskosten anteilig übernehmen. Spricht Ihnen das Gericht bei einer Forderung von 1.000 EUR lediglich 700 EUR zu, muss die Gegenseite 70 Prozent und Sie selbst 30 Prozent der Kosten des Anwalts für Mietrecht tragen

    Es ist unser Anspruch als Full-Service-Kanzlei, auf Ihre Anfrage spätestens am nächsten Werktag zu antworten. Einen Termin zur Erstberatung erhalten Sie meist binnen weniger Tage. Die Erstberatung kann dann – ganz nach Ihren Wünschen – entweder persönlich in unserer Kanzlei, telefonisch oder digital stattfinden.

    In dringenden Fällen, etwa bei einem drohenden Fristablauf, bieten wir Ihnen selbstverständlich auch ganz kurzfristig Termine an.

    In Augsburg gibt es nur 24 Anwälte für Mietrecht. Dies entspricht einer Quote von lediglich 2,4 Prozent (!) aller in der Fuggerstadt zugelassenen Anwälte. Obwohl diese Zahl sehr gering erscheint, ist die Quote der Anwälte für Mietrecht im Vergleich zu anderen deutschen Großstädten, so zum Beispiel München mit 1,2 Prozent, noch relativ hoch.

    Unser Anwalts-Team verfügt im Mietrecht über eine umfassende Erfahrung aus mehreren hundert Gerichtsverfahren, auf die Sie vertrauen können.

    Unsere Anwälte verfügen gemeinsam über mehrere Jahrzehnte Erfahrung im Mietrecht. Deshalb können wir unseren Mandanten garantieren, dass Sie bei jedem Problem im Mietrecht stets einen erfahrenen und fachkundigen Anwalt für Mietrecht an Ihrer Seite haben. Hierdurch verschaffen wir Ihnen eine optimale Basis für einen erfolgreichen Abschluss Ihrer Angelegenheit.

    Einen Anwalt für Mietrecht sollten Sie hinzuziehen, wenn Sie in einen Mietrechtsstreit geraten sind und selbst keine Lösung erzielen können. Es ist ratsam, einen Anwalt für Mietrecht frühzeitig zu beauftragen. Hierdurch lässt sich eine Eskalation des Mietrechtsstreits oftmals verhindern. Der Weg zum Anwalt für Mietrecht ist aber spätestens dann absolut essenziell, wenn es zu einem Gerichtsverfahren kommt.

     

    Ein erfahrener Anwalt für Mietrecht stellt sicher, dass Sie Ihre Optionen verstehen und Ihre Rechte effektiv gewahrt werden. Ziehen Sie hingegen ohne Anwalt vor Gericht, müssen Sie sich selbst mit komplexen Rechtsfragen beschäftigen. Dies ist nicht nur zeitaufwendig und anspruchsvoll, auch besteht ein sehr hohes Risiko, dass Sie als juristischer Laie Fehler bei der Durchsetzung Ihres Anspruchs machen und den Prozess infolgedessen verlieren.

     

    Denn Fehler, die zu Beginn eines Prozesses gemacht werden, lassen sich auch in einem späteren Berufungsverfahren kaum mehr ausgleichen. Aus diesem Grund sollten Sie so früh wie möglich auf die wertvolle Unterstützung eines Anwalts für Mietrecht vertrauen. Nur dadurch wahren Sie alle Chancen, dass das bestmögliche Ergebnis in Ihrem Fall erzielt wird.

    Nein. Unsere Anwälte für Mietrecht sind bundesweit für Sie im Einsatz und vertreten Sie vor allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten.

    Am Anfang eines jeden Mandats im Mietrecht nimmt sich der Anwalt für Mietrecht Zeit, um die Situation und die Bedürfnisse seines Mandanten genau zu verstehen. Anschließend prüft er die mietrechtliche Situation anhand der relevanten Unterlagen, wie beispielsweise dem Mietvertrag, und berät seinen Mandanten über seine rechtlichen Möglichkeiten und Chancen im Rechtsstreit.

     

    Gemeinsam mit seinem Mandanten erarbeitet der Anwalt für Mietrecht dann eine Strategie, wie das optimale Ergebnis in einem Rechtsstreit erreicht werden kann. Je nach Lage des Falls kann es sinnvoll sein, entweder eine außergerichtliche Lösung anzustreben oder direkt auf eine gerichtliche Entscheidung zu drängen.

     

    Selbstverständlich übernimmt der Anwalt für Mietrecht für seinen Mandanten die Kommunikation mit den Beteiligten, dem Gericht und der Rechtsschutzversicherung. Ziel des Anwalts für Mietrecht ist es immer, dem Mandanten eine zielführende und effektive Lösung anzubieten.

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