Familienrecht

Ihr Anwalt für Familienrecht in Augsburg 

Das Familienrecht kann sowohl juristisch als auch emotional sehr herausfordernd sein. Gerade ein Ehe-Aus stellt die Ehegatten vor eine Vielzahl komplexer Fragen, die erhebliche Folgen für ihr Vermögen und das Wohl der gemeinsamen Kinder haben können. Falsche Entscheidungen in dieser Situation haben oft gravierende und unumkehrbare Folgen. Damit Ihre Interessen bestmöglich vertreten werden, sollten Sie sich unbedingt frühzeitig an einen spezialisierten Anwalt für Familienrecht wenden. Die Anwälte für Familienrecht der Kanzlei Limmer.Reutemann in Augsburg verfügen über jahrelange Expertise im Familienrecht und engagieren sich für Sie bei allen rechtlichen Herausforderungen im Familienrecht. Unsere Anwälte für Familienrecht verstehen, dass jeder Fall einzigartig ist und individuelle Lösungen erfordert. Wir setzen uns intensiv mit Ihren Bedürfnissen und Zielen auseinander, um Sie stets optimal zu betreuen. Durch die enge Zusammenarbeit mit Experten für Erbrecht, Steuerrecht und Wirtschaftsrecht lösen wir auch interdisziplinäre Fälle erfolgreich. Von der Überprüfung und Gestaltung von Eheverträgen über die Betreuung im Fall einer Trennung oder Scheidung sowie bei Streit um Unterhalt oder das Sorge- bzw. Umgangsrecht, bis hin zu Fragen zu Kinderwunsch und Abstammung – wir sind Ihr Ansprechpartner in allen Bereichen des Familienrechts. Unsere Anwälte für Familienrecht stehen Ihnen jederzeit mit Fachwissen und Empathie zur Seite. Vertrauen auch Sie uns Ihr Anliegen im Familienrecht an.

Inhaltsverzeichnis
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    Kompetente Hilfe bei Trennung und Scheidung: Ihr Anwalt für Familienrecht in Augsburg

    Sind Sie auf der Suche nach einem durchsetzungsstarken und einfühlsamen Scheidungsanwalt in Augsburg? Dann sind Sie bei uns genau richtig!

    Ihr Anwalt für Familienrecht in Augsburg berät bei Fragen zur Ehescheidung

    Unser erfahrenes Team aus Anwälten für Familienrecht steht Ihnen in dieser schwierigen Lebensphase zur Seite und hilft Ihnen dabei, die besten Entscheidungen für Ihre Zukunft zu treffen. Unsere Anwälte für Familienrecht wissen, dass eine Scheidung nicht nur emotional belastend sein kann, sondern auch eine Vielzahl rechtlicher Fragen aufwirft.

    Idealerweise sollten Sie die Hilfe vom Anwalt für Familienrecht nicht erst bei Einreichung des Scheidungsantrags in Anspruch nehmen, sondern bereits während der Trennungsphase. Insbesondere Fragen zum Trennungsjahr und Trennungsunterhalt können so frühzeitig geklärt werden. Häufig können mit einer gut durchdachten Trennungsvereinbarung die Weichen von Anfang an zu Ihren Gunsten gestellt werden.

    Die wichtigsten Themen bei einer Scheidung

    Die Folgen einer Scheidung sind weitreichend und können die künftige finanzielle Situation der Beteiligten erheblich beeinflussen. Wurde kein Ehevertrag geschlossen, sind bei einer Scheidung insbesondere folgende Themen zu klären:

    • Gemeinsame, minderjährige Kinder: Wie werden das Sorgerecht, der Umgang und der Kindesunterhalt geregelt?
    • Ehewohnung: Wer darf nach der Scheidung in der Ehewohnung verbleiben oder wird das Eigenheim verwertet?
    • Ehegattenunterhalt: Steht dem finanziell schwächeren Ehepartner Unterhalt zu?
    • Zugewinnausgleich: Erfolgt ein finanzieller Ausgleich, weil das Vermögen eines Ehepartners in der Ehe stärker gewachsen ist als das des anderen?
    • Versorgungsausgleich: Wie werden Rentenansprüche, die während der Ehe erworben wurden, aufgeteilt?
    • Vermögensauseinandersetzung: Was geschieht mit gemeinsamen Konten, Haushaltsgegenständen, Autos oder Haustieren?

    Bereits anhand dieser Aufzählung, die keinesfalls abschließend ist, lässt sich erahnen, dass bei einer Scheidung viele komplexe Themen zu klären sind. Unsere Anwälte für Familienrecht nehmen sich die Zeit, um Ihre individuelle Situation zu verstehen und Sie mit ihrem Fachwissen bei all diesen Fragenstellungen zu unterstützen. Gemeinsam mit Ihnen entwickeln wir eine erfolgsversprechende Strategie, um im Rahmen der Scheidung das bestmögliche Ergebnis für Sie und Ihre Kinder zu erreichen.

    Einvernehmliche Scheidung: Kosteneffizient und weniger emotional belastend!

    Wenn es möglich erscheint, sich mit dem Noch-Ehepartner in wesentlichen Punkten zu einigen, sollte stets eine einvernehmliche Scheidung angestrebt werden. Im Vergleich zur streitigen Scheidung ist die einvernehmliche Scheidung viel kostengünstiger, da sie mit nur einem Anwalt durchgeführt werden kann.

    Ihr Anwalt für Familienrecht in Augsburg berät zu Scheidungsfolgenvereinbarungen und einvernehmlichen Scheidungen!

    Unsere Anwälte für Familienrecht setzen ihr ganzes Verhandlungsgeschick ein, um in strittigen Punkten eine Einigung zu erzielen. Anschließend erarbeiten wir eine Scheidungsfolgenvereinbarung, in der alle relevanten Aspekte wie Unterhalt, Vermögensauseinandersetzung und Versorgungsausgleich verbindlich geregelt sind. Durch diese Vereinbarung wird das Verfahren vor dem Familiengericht erheblich vereinfacht und beschleunigt. Dies spart Zeit und reduziert den emotionalen Stress aller Beteiligten. Wird Ihnen von Ihrem Noch-Ehepartner eine Scheidungsfolgenvereinbarung zur Unterschrift vorgelegt, prüfen wir für Sie, ob diese Ihren Wünschen gerecht wird und bewahren Sie vor schlechten Kompromissen.

    Besonders komplex sind häufig Scheidungen von Unternehmern, da hier auch wirtschafts- und steuerrechtliches Know-how gefragt ist, etwa bei Unternehmensbewertungen. Unsere Anwälte für Familienrecht arbeiten eng mit Experten für Wirtschafts- und Steuerrecht zusammen. Daher sind wir in der Lage, auch komplexe Scheidungen, in denen unternehmerische Betriebsvermögen oder umfangreiche Immobilienvermögen involviert sind, optimal zu begleiten.

    Ob einvernehmliche oder streitige Scheidung – wir setzen uns für Ihre Interessen ein. Uns ist bewusst, dass das Ende einer Ehe oft von starken Emotionen begleitet wird. Deshalb legen wir großen Wert auf eine einfühlsame und auf Ihre Situation zugeschnittene Betreuung. Bei uns finden Sie verständnisvolle Ansprechpartner, die Ihnen in dieser schwierigen Zeit zur Seite stehen und Ihnen den Rücken stärken. Als Ihr Anwalt für Familienrecht in Augsburg begleiten wir Sie sicher und souverän durch den gesamten Scheidungsprozess.

    Kontaktieren Sie uns und lassen Sie sich von unserer Expertise im Familienrecht überzeugen.

    Zukunftssicher – individuelle Eheverträge vom Anwalt für Familienrecht in Augsburg

    Sie planen zu heiraten und möchten Ihr Vermögen bestmöglich schützen? Dann ist es wichtig, sich frühzeitig mit dem Thema Ehevertrag auseinanderzusetzen. Eine Eheschließung ist eine der wichtigsten Entscheidungen im Leben, die auch weitreichende rechtliche Konsequenzen mit sich bringt. Doch auch wenn es unromantisch sein mag und vor der Heirat niemand von einem Scheitern der Ehe ausgeht, sollten Sie sich nicht allein darauf verlassen, dass ein guter Anwalt für Familienrecht im Fall einer Scheidung schon alles richten wird.

    Es gibt eine ganze Reihe von Lebenssachverhalten, in denen die gesetzlichen Scheidungsfolgen schlicht nicht passend sind oder als unfair empfunden werden. Gerade für Unternehmer sind Eheverträge von großer Bedeutung. Denn der Ausgleich des Zugewinns kann schnell zu einer Gefahr für den gesamten Betrieb werden.

    Ihr Anwalt für Familienrecht gestaltet rechtssichere Eheverträge!

    Deshalb empfehlen wir Ihnen, vor oder auch nach der Heirat einen Ehevertrag zu schließen, der die gesetzlichen Scheidungsfolgen zu Ihren Gunsten abändert. In einem Ehevertrag können insbesondere Regelungen zum Güterstand bzw. Zugewinnausgleich, zum nachehelichen Unterhalt sowie zum Versorgungsausgleich getroffen werden. Durch diese können Sie die Folgen einer möglichen Scheidung frühzeitig selbst in die Hand nehmen und Ihr Vermögen optimal schützen. Doch Vorsicht: Eine schlichte Änderung des gesetzlichen Güterstands der Zugewinngemeinschaft zugunsten einer Gütertrennung ist dabei regelmäßig nicht das geeignete Instrument für den Vermögensschutz in der Ehe.

    Unsere Anwälte für Familienrecht haben sich auf die Erstellung von individuellen Eheverträgen spezialisiert, die genau auf Ihre Bedürfnisse und Wünsche zugeschnitten sind. Dabei haben unsere Ehevertrags-Experten nicht nur Ihre persönliche Situation im Blick, sondern auch stets alle relevanten erbrechtlichen und steuerrechtlichen Aspekte.

    Bei einer Scheidung kann es zu Streitigkeiten über die Gültigkeit des Ehevertrags kommen. Vereinbarungen, die auf einer ungleichen Verhandlungsposition der Ehegatten beruhen oder unausgewogen sind, halten einer gerichtlichen Überprüfung nicht stand. Als Ihr Rechtsanwalt für Familienrecht handeln wir stets mit dem nötigen Augenmaß bei der Gestaltung Ihres Ehevertrags. Dabei verfolgen wir zwar uneingeschränkt die Interessen unserer Mandanten, stellen aber gleichzeitig sicher, dass die von der Rechtsprechung definierten Grenzen der Vertragsfreiheit eingehalten werden. Ein sittenwidriger oder anfechtbarer Ehevertrag ist wertlos, da dann wiederum die unerwünschten gesetzlichen Scheidungsfolgen gelten. Steht eine Scheidung bevor und kommt es zum Streit über die Wirksamkeit eines bereits errichteten Ehevertrags, unterstützen wir Sie selbstverständlich bei der Durchsetzung Ihrer Rechte.

    Unsere Anwälte für Familienrecht in Augsburg stehen Ihnen bei der Überprüfung und Gestaltung Ihres Ehevertrags mit Erfahrung und Know-How zur Seite. Schritt für Schritt erarbeiten wir gemeinsam mit Ihnen den für Sie optimalen Ehevertrag. Vertrauen Sie auf unsere Expertise im Familienrecht und sichern Sie sich mit einem maßgeschneiderten Ehevertrag bestmöglich für die Zukunft ab. Kontaktieren Sie uns.

    Sorgerecht und Umgangsrecht: Anwaltliche Unterstützung zum Wohl Ihrer Kinder

    Die Trennung oder Scheidung der Eltern ist vor allem für die gemeinsamen Kinder eine schwierige Zeit. In dieser Situation ist es wichtig, dass das Wohl Ihrer Kinder an erster Stelle steht. Kommt es zu einem Streit um das Sorgerecht oder Umgangsrecht, sollten Sie sich unbedingt an einen engagierten Anwalt für Familienrecht wenden, der auf das Sorgerecht und Umgangsrecht spezialisiert ist.

    Ihr Anwalt für Familienrecht in Augsburg berät und unterstützt bei allen Fragen zum Sorgerecht.

    Unsere Anwälte für Familienrecht verfügen über umfassendes Fachwissen und langjährige Erfahrung in der Bearbeitung von Fällen rund um das Sorgerecht und Umgangsrecht und stehen Ihnen mit ihrer Expertise in dieser herausfordernden Zeit zur Seite. Unser Anliegen ist es, Ihnen und Ihrem Kind zu einer gerechten Regelung des Sorgerechts und Umgangsrechts zu verhelfen.

    Das Sorgerecht umfasst die rechtliche Verantwortung für das Wohlergehen eines Kindes. Das Umgangsrecht ist das Recht jedes Elternteils, Zeit mit seinem Kind zu verbringen. Beide Rechte bestehen unabhängig voneinander. Liegt eine Gefährdung des Kindeswohls vor, kann einem Elternteil das alleinige Sorgerecht – übertragen und zudem das Umgangsrecht des anderen Elternteils eingeschränkt oder gar entzogen werden.

    Wir sind Experten darin, im Streit um das Sorgerecht oder Umgangsrecht die richtige Balance zwischen Diplomatie und Durchsetzungsvermögen zu finden, um eine optimale Lösung für Sie und Ihre Kinder zu erreichen. Ziel ist eine gerechte Sorgerechts- und Umgangsvereinbarung.

    Unsere Anwälte für Familienrecht sind für Sie da, wenn Sie zum Wohl Ihres Kindes das alleinige Sorgerecht anstreben oder das Umgangsrecht des anderen Elternteils einschränken oder ausschließen wollen. Wenn Ihr eigenes Sorgerecht oder Umgangsrecht für Ihr Kind auf dem Spiel steht, kämpfen unsere Anwälte mit Sachkunde und Geschick für Ihre Rechte.

    Unterhalt: Top-Betreuung vom Anwalt für Familienrecht in Augsburg

    Streitigkeiten über den Unterhalt werden oft hitzig geführt und sind deshalb für die Betroffenen emotional oft sehr belastend. Zudem sind Unterhaltsangelegenheiten juristisch komplex, da bei der Berechnung des Unterhalts eine Vielzahl von individuellen Faktoren berücksichtigt werden müssen.

    Unterhalt

    Deshalb ist es in dieser Situation besonders wichtig, einen kompetenten und durchsetzungsstarken Anwalt für Familienrecht an der Seite zu haben, der Ihnen durch diese schwierige Zeit hilft. Unsere Anwälte für Familienrecht unterstützen Sie kompetent in den Bereichen des Ehegattenunterhalts, des Kindesunterhalts sowie des Elternunterhalts. Wir stehen Ihnen bei jedem Schritt des Rechtsstreits bei, um Ihnen zu Ihrem Recht zu verhelfen.

    Ehegattenunterhalt

    Nach einer Trennung oder Scheidung möchten die meisten Ehepaare nichts mehr voneinander wissen. Doch häufig dauern die rechtlichen Verbindungen länger an als gewünscht – zumindest für einen der beiden Ex-Partner. Denn neben anderen Themen muss im Rahmen einer Trennung oder Scheidung auch geklärt werden, ob dem finanziell schwächeren Ehegatten künftig Unterhalt gezahlt werden muss.

    Ihr Anwalt für Familienrecht in Augsburg hilft bei der Berechnung und Durchsetzung von Unterhaltsansprüchen!

    Trennungsunterhalt muss bereits dann bezahlt werden, wenn ein Ehegatte wesentlich besser verdient als der andere, während nachehelicher Unterhalt nur dann geleistet werden muss, wenn ein gesetzlicher Unterhaltsgrund vorliegt, wie z.B. Betreuung gemeinsamer Kinder, Erwerbsunfähigkeit wegen des Alters bzw. einer Krankheit oder Unterhalt bis zur Erlangung einer angemessenen Tätigkeit. Ob und wieviel Unterhalt bezahlt werden muss, hängt vom unterhaltsrelevanten Einkommen beider Partner ab. In der Praxis gibt es unzählige Posten, die das Einkommen entweder erhöhen oder mindern können.

    Für die Region Augsburg ergeben sich die wesentlichen Grundsätze für die Ermittlung des unterhaltsrelevanten Einkommens aus den sog. Süddeutschen Leitlinien. Die Berechnung des Ehegattenunterhalts ist komplex. Oft wird über den Unterhalt erbittert gestritten. Während auf den nachehelichen Unterhalt durch einen Ehevertrag verzichtet werden kann, ist dies beim Trennungsunterhalt nicht möglich.

    Unsere Anwälte für Familienrecht verfügen über umfassende Erfahrung im Bereich des Ehegattenunterhalts. Wir berechnen für Sie den korrekten Unterhalt und unterstützen Sie bei der Durchsetzung oder Abwehr von Unterhaltsansprüchen.

    Unterhalt bei unverheirateten Paaren

    Ex-Partner ohne Trauschein haben nach der Trennung grundsätzlich keinen Anspruch auf Unterhalt. Dies ändert sich jedoch, wenn ein gemeinsames Kind geboren wird.

    Ihr Anwalt für Familienrecht in Augsburg hilft bei der Berechnung und Durchsetzung von Unterhaltsansprüchen!

    So kann die werdende Mutter von ihrem Ex-Partner für die Dauer von sechs Wochen vor und acht Wochen nach der Geburt Unterhalt verlangen. Zudem steht dem Elternteil, der das Kind überwiegend betreut, Unterhalt für die Dauer von mindestens drei Jahren zu, wenn dieser wegen der Betreuung des Kindes nicht arbeiten kann. Unberührt hiervon besteht ein Anspruch des Kindes auf Unterhalt.

    Unsere spezialisierten Anwälte für Familienrecht in Augsburg stehen Ihnen kompetent bei der Berechnung des Unterhalts und der Durchsetzung bzw. Abwehr von Unterhaltsansprüchen gegen Ihren Ex-Partner zur Seite.

    Kindesunterhalt

    Der Kindesunterhalt ist die finanzielle Unterstützung, die ein Elternteil zahlt, um die Kosten für die Lebenshaltung des Kindes zu decken. Die Höhe des monatlichen Unterhaltsbetrags ergibt sich aus der sog. Düsseldorfer Tabelle. Die Beträge sind gestaffelt nach dem unterhaltsrelevanten Einkommen des Unterhaltspflichtigen und dem Alter des Kindes. Es gilt die Faustformel, dass ein Teenager grundsätzlich einen höheren Unterhaltanspruch hat als ein Kleinkind.

    Die Ermittlung des unterhaltsrelevanten Einkommens des Unterhaltspflichtigen ist in der Praxis das schwierigste und deshalb auch umstrittenste Thema. Es gibt eine Vielzahl von Faktoren, die das unterhaltsrelevante Einkommen beeinflussen und es entweder erhöhen oder verringern können. In der Region Augsburg werden die wichtigsten Grundsätze zur Berechnung des für den Unterhalt relevanten Einkommens durch die sog. Süddeutschen Leitlinien geregelt.

    Ihr Anwalt für Familienrecht in Augsburg hilft bei der Berechnung und Durchsetzung von Ansprüchen auf Kindesunterhalt

    In den Unterhaltsbeträgen nach der Düsseldorfer Tabelle ist der sog. Mehr- oder Sonderbedarf nicht enthalten. Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung, Nachhilfeunterricht oder Studiengebühren etwa sind ein Mehrbedarf des Kindes. Als Sonderbedarf des Kindes bezeichnet man einmalige, hohe und unvorhergesehene Ausgaben, wie beispielsweise die Kosten für einen Arztbesuch oder eine Klassenfahrt. Jedes Elternteil muss sich entsprechend seines Anteils am Gesamteinkommen der Eltern an den Kosten für Mehr- und Sonderbedarf beteiligen.

    Unsere erfahrenen Anwälte für Familienrecht werden Ihnen dabei helfen, den angemessenen Kindesunterhalt zu berechnen und stellen sicher, dass Ihre Kinder die Unterstützung erhalten, die sie benötigen.

    Elternunterhalt

    Da Verwandte in gerader Linie einander zum Unterhalt verpflichtet sind, können auch erwachsene Kinder dazu verpflichtet sein, ihre bedürftigen Eltern finanziell zu unterstützen.

    Ihr Anwalt für Familienrecht in Augsburg hilft bei der Berechnung und Durchsetzung von Unterhaltsansprüchen!

    Hierzu kommt es insbesondere dann, wenn die Eltern pflegebedürftig werden und ein Pflegeheim beziehen müssen. Oftmals sind die Kosten für ein Pflegeheim so hoch, dass diese von der Rente und Pflegeversicherung der Eltern nicht gedeckt werden können. Zwar springt dann zunächst die Sozialhilfe ein, jedoch wird der Staat womöglich versuchen, das Geld von den Kindern zurückfordern. Ob und in welcher Höhe Unterhalt bezahlt werden muss, hängt von den jeweiligen wirtschaftlichen Verhältnissen der Kinder ab. Das Einkommen der Ehepartner der unterhaltspflichtigen Kinder bleibt bei der Berechnung unberücksichtigt.

    Wir überprüfen in Ihrem Fall, ob Sie tatsächlich dazu verpflichtet sind, Unterhalt für Ihre Eltern zu leisten, und unterstützen Sie dabei, sich gegen Forderungen des Sozialamts erfolgreich zur Wehr zu setzen.

    Unsere Anwälte für Familienrecht sind Experten auf dem Gebiet des Unterhaltsrechts. In unserer Kanzlei im Herzen von Augsburg beraten wir Sie zu sämtlichen Fragen des Unterhaltsrechts. Wir setzen Ihren Unterhaltsanspruch entschlossen für Sie durch. Werden Sie mit einer unberechtigten Unterhaltsforderung konfrontiert, helfen wir Ihnen dabei, diese abzuwehren. Unsere Rechtsanwälte kämpfen für Sie vor dem Familiengericht – in Augsburg und bundesweit.

    Kinderwunsch, Adoption & Abstammung: Expertise vom Anwalt für Familienrecht in Augsburg

    Ob unerfüllter Kinderwunsch oder die Suche nach den leiblichen Eltern – diese Themen stellen Betroffene emotional vor große Herausforderungen. Unsere Anwälte für Familienrecht sind Ihr vertrauensvoller Partner bei der Verwirklichung Ihres Kinderwunsches und der Klärung von Abstammungsfragen.

    Beratung und Unterstützung bei Kinderwunsch & Adoption

    Sie träumen von einer Familie, sind aber nicht in der Lage, auf natürlichem Weg ein Kind zu bekommen? Damit sind Sie nicht allein! Laut einer aktuellen Studie sind rund 10% aller Paare ungewollt kinderlos.

    Ihr Anwalt für Familienrecht in Augsburg berät bei Fragen zu Kinderwunsch & Adoption

    Die Betroffenen empfinden diese Situation als extrem belastend. Denn für viele Paare ist ein gemeinsames Kind zentraler Bestandteil der gemeinsamen Lebensplanung. Nicht selten leidet auch die Paarbeziehung unter dem Druck des unerfüllten Kinderwunschs. Aber für Betroffene gibt es Hoffnung! Denn aufgrund des Fortschritts im Bereich der Reproduktionsmedizin, z.B. durch eine In-Vitro-Fertilisation, kann Betroffenen oftmals der sehnlichste Wunsch erfüllt werden.

    Bleibt eine derartige Behandlung erfolglos, besteht auch die Möglichkeit einer legalen Leihmutterschaft im Ausland. Für manche Betroffene kommt jedoch eine künstliche Befruchtung oder Leihmutterschaft aus ethischen oder finanziellen Gründen nicht in Betracht. Für sie bietet sich möglicherweise eine (Auslands-)Adoption oder Dauerpflegschaft an.

    Bei den Betroffenen herrscht oftmals eine große Unsicherheit etwa über Kosten, staatliche Förderungen, rechtliche Voraussetzungen oder notwendige Anträge im Rahmen dieser Optionen. Daher sollten Sie sich unbedingt anwaltlich zu den für Sie in Frage kommenden Möglichkeiten beraten lassen. Unsere Expertise umfasst dabei:

    • Künstliche Befruchtung & Leihmutterschaft
    • Samen- und Eizellspende
    • Pflegschaft, Adoption & Stiefkindadoption

    Unsere Anwälte für Familienrecht verstehen, dass ein unerfüllter Kinderwunsch für die Betroffenen enorm belastend ist. Deshalb bieten wir eine einfühlsame und auf Ihre Situation maßgeschneiderte Betreuung, die Sie und Ihren Kinderwunsch in den Mittelpunkt stellt

    Familienrechtliche Kompetenz bei Fragen zu Elternschaft & Abstammung

    Patch-Work-Familien, Adoptionen, Samenspenden, Leihmutterschaft und gleichgeschlechtliche Elternschaft sind in unserer Gesellschaft längst keine Seltenheit mehr.

    Ihr Anwalt für Familienrecht in Augsburg bietet Unterstützung bei Fragen nach der Abstammung.

    Die meisten dieser Kinder werden sich im Laufe ihres Lebens fragen, wer ihre biologischen Eltern sind. Hiermit sind oft existenzielle Fragen verbunden wie: Warum wurde ich von meiner leiblichen Mutter zur Adoption freigegeben? Wer ist mein biologischer Vater? Viele dieser Kinder wissen nicht, dass ihnen umfassende Auskunftsrechte zustehen, um endlich Antworten auf diese Fragen zu erhalten.

    Unsere Anwälte für Familienrecht verstehen, dass Fragen zur Abstammung emotional stark belastend sind. Aus diesem Grund bieten wir Ihnen eine einfühlsame und auf Ihre individuellen Bedürfnisse zugeschnittene Beratung und Vertretung mit dem Ziel, Ihnen endlich Klarheit über Ihre Abstammung zu verschaffen. Unsere Expertise umfasst dabei:

    • Vaterschaftsanfechtung & Anerkennung
    • Abstammungsrechtliche Fragestellungen
    • Adoption & Stiefkindadoption

    Lassen Sie sich von unseren Anwälten für Familienrecht beraten und unterstützen, um Ihren Kinderwunsch zu erfüllen, Klarheit über Ihre Abstammung zu erhalten oder Ihre Rechte im Bereich der Elternschaft zu wahren. Kontaktieren Sie uns noch heute, um einen Beratungstermin zu vereinbaren.

    Häufig gestellte Fragen an Ihren Anwalt für Familienrecht in Augsburg

    Eine pauschale Beantwortung dieser Frage ist nur schwer möglich, da jeder Mandant individuell andere Anforderungen an seinen Anwalt für Familienrecht stellt. Unserer Auffassung nach zeichnet sich ein guter Anwalt für Familienrecht neben fachlicher Expertise auf höchstem Niveau dadurch aus, dass er stets die persönliche Situation seines Mandanten im Blick behält. Denn Streitigkeiten im Familienrecht sind für die Beteiligten oft sehr belastend. Gerade im Familienrecht ist es deshalb entscheidend, einen emphatischen Anwalt an seiner Seite zu haben, der die – oft existenziellen – Sorgen seiner Mandanten ernst nimmt. Falls es die Situation zulässt, sollte er stets auf eine einvernehmliche Konfliktlösung hinwirken, indem er sein Verhandlungsgeschick einsetzt. Ist eine solche jedoch unerreichbar, sollte er unnachgiebig für eine schnellstmögliche Entscheidung zu Gunsten seines Mandanten kämpfen.

    Wenn Ihre Rechtsfrage im Rahmen einer Erstberatung geklärt werden kann, fallen Kosten in Höhe von 226,10 EUR (inkl. MwSt.) an. Beauftragten Sie uns im Anschluss an die Erstberatung in Ihrer Angelegenheit, ist diese Erstberatung sogar kostenlos. Es werden dann allein die Kosten für die anschließende Betreuung Ihres Falls abgerechnet.

     

    Bei Leistungen, die über eine Erstberatung hinausgehen, wie etwa die Gestaltung von Eheverträgen oder Scheidungsfolgenvereinbarungen, rechnen wir für gewöhnlich nach dem tatsächlichen Zeitaufwand anhand eines vorher mit Ihnen vereinbarten, fairen Stundensatzes ab. Wenn Sie von Anfang an genau wissen möchten, welche Kosten auf Sie zukommen, kann auch ein Festpreis vereinbart werden.

     

    Wenn Sie unsere Anwälte für Familienrecht mit der außergerichtlichen oder gerichtlichen Vertretung Ihres Falls beauftragen, berechnen wir grundsätzlich nur die Standardgebühren nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)

     

    Die Höhe der Gebühren richtet sich nach dem sog. Verfahrenswert. Hierunter versteht man den wirtschaftlichen Wert, der der familienrechtlichen Angelegenheit beigemessen wird. 

     

    Der Verfahrenswert einer Scheidung errechnet sich beispielsweise aus der Summe der monatlichen Nettoeinkommen beider Ehegatten multipliziert mit dem Faktor drei. Beträgt das gemeinsame monatliche Nettoeinkommen zum Beispiel 5.000 EUR, beläuft sich der Verfahrenswert der Scheidung auf 15.000 EUR. 

     

    Streiten die Parteien um eine konkrete Geldforderung, etwa den Zugewinnausgleich oder rückständigen Unterhalt, beläuft sich der Verfahrenswert auf die Höhe der geltend gemachten Forderung.

     

    Bei Streitigkeiten um künftige Unterhaltszahlungen errechnet sich der Verfahrenswert aus dem Jahresbetrag der geltend gemachten monatlichen Unterhaltszahlung. Bei einem Streit um das Sorge- oder Umgangsrecht sieht das Gesetz einen pauschalen Verfahrenswert von 4.000 EUR vor. 

     

    Wird um die Zuweisung der Ehewohnung während der Trennung gestritten, beträgt der Verfahrenswert 3.000 EUR.

     

    Bei Gewaltschutzsachen beträgt der Verfahrenswert ebenfalls 3.000 EUR. 

     

    Steht der Verfahrenswert schließlich fest, ergeben sich die Kosten des Anwalts für Familienrecht aus der Gebührentabelle des RVG. Beachten Sie: Bei den Gebühren des Anwalts für Familienrecht handelt es sich immer um Pauschalbeträge. Die jeweiligen Gebühren fallen immer nur einmal pro Fall an, unabhängig davon, wie viele Schriftsätze der Anwalt erstellt und wie viele Gerichtstermine in einer Sache stattfinden.

     

    Selbstverständlich werden wir Sie im Vorfeld transparent über die voraussichtlichen Kosten und das Kostenrisiko eines Gerichtsverfahrens informieren.

    Streitigkeiten im Familienrecht sind von den meisten Rechtsschutztarifen nicht abgedeckt. Anwaltskosten für eine Vertretung in einer familienrechtlichen Angelegenheit werden von den meisten Rechtsschutzversicherungen daher nicht übernommen. Häufig werden jedoch zumindest die Kosten für eine Beratung beim Anwalt für Familienrecht bezahlt. Einige wenige Rechtschutzversicherungen bieten jedoch Zusatzbausteine an, die auch Streitigkeiten im Familienrecht abdecken.

     

    Voraussetzung für eine Kostenübernahme durch die Rechtsschutzversicherung ist aber stets, dass bereits ein konkreter Streitfall vorliegt. Wollen Sie sich beispielsweise zur Gestaltung eines Ehevertrags beraten lassen, liegt demnach noch kein Rechtsschutzfall vor. Die Kosten für den Anwalt für Familienrecht müssen Sie in diesem Fall selbst tragen.

     

    Als kostenlosen Service bieten wir Ihnen an, mit Ihrer Rechtsschutzversicherung zu klären, ob diese die Anwaltskosten in Ihrem Fall übernimmt.

    Wenn Ihre Rechtsschutzversicherung die Kosten für den Anwalt für Familienrecht nicht übernimmt, gilt folgendes:

     

    Die außergerichtlichen Anwaltskosten müssen Sie in der Regel selbst tragen. Es gibt aber eine Ausnahme: War der Gegner bereits bei der Beauftragung des Anwalts für Familienrecht mit der Erfüllung Ihres Anspruchs in Verzug, muss dieser Ihnen die Kosten des Anwalts für Familienrecht erstatten.

     

    Kommt es zu einem Gerichtsverfahren, hängt die Frage der Kostentragung davon ab, ob die familienrechtliche Angelegenheit in Zusammenhang mit einer Scheidung geklärt wird oder in einem davon unabhängigen, isolierten Gerichtsverfahren:

     

    Wenn es zur Scheidung kommt und das Familiengericht im Zusammenhang mit dieser über Dinge wie den Zugewinn, das Sorge- oder Umgangsrecht, den Unterhalt oder eine Wohnungszuweisung entscheiden soll, muss grundsätzlich jeder Ehegatte die Kosten für seinen Anwalt für Familienrecht selbst bezahlen. Von den Gerichtskosten muss jeder Ehegatte jeweils die Hälfte übernehmen.

     

    Streiten die Ehegatten außerhalb eines Scheidungsverfahrens vor dem Familiengericht, zum Beispiel um den Unterhalt oder den Zugewinnausgleich, muss grundsätzlich der Verlierer des Prozesses die Kosten für beide Anwälte sowie die Gerichtskosten allein tragen.

     

    Bei Streitigkeiten über das Sorgerecht oder den Kindesumgang verteilt das Familiengericht die Kosten nach seinem Ermessen auf die Beteiligten.

    Um unserem Anspruch als Full-Service-Kanzlei gerecht zu werden, antworten wir auf Ihre Anfrage spätestens am nächsten Werktag. Einen Termin zur persönlichen Erstberatung – nach Ihrer Wahl entweder vor Ort in unseren Kanzleiräumen oder digital – können wir Ihnen meist binnen weniger Tage anbieten.

     

    In dringenden Fällen, so etwa in Gewaltschutzsachen, bieten wir Ihnen selbstverständlich sehr kurzfristig Termine – auch außerhalb unserer regulären Geschäftszeiten – an.

    Die Kosten für einen Anwalt für Familienrecht können eine große finanzielle Belastung darstellen. Gerade einkommensschwächere Personen können deshalb davor zurückschrecken, einen Anwalt für Familienrecht zu beauftragen. Dennoch muss aufgrund finanzieller Schwierigkeiten niemand auf einen Rechtsanwalt verzichten. Wer sich einen Anwalt für Familienrecht nicht leisten kann, dem kann das Familiengericht als besondere Form der Sozialhilfe auf Antrag Verfahrenskostenhilfe (kurz VKH) bewilligen, sofern der verfolgte Anspruch nicht offensichtlich aussichtslos ist. Abhängig von den wirtschaftlichen Verhältnissen ist der Prozess für den Betroffenen dann völlig kostenlos oder das Gericht verpflichtet ihn dazu, sich mit monatlichen Raten an den Verfahrenskosten zu beteiligten.


    Hinweis: Verbessern sich die finanziellen Verhältnisse des Betroffenen bis zum Ablauf von vier Jahren ab Abschluss des Verfahrens wesentlich, so kann das Familiengericht die VKH nachträglich – ganz oder teilweise – aufheben und den Betroffenen zu Zahlungen verpflichten.

    In Augsburg sind lediglich 66 Fachanwälte für Familienrecht zugelassen. Dies entspricht nur 6,5 Prozent aller in Augsburg zugelassenen Rechtsanwälte. Obwohl diese Zahl gering erscheint, ist die Anzahl der Fachanwälte für Familienrecht in Augsburg im Vergleich zu anderen deutschen Großstädten noch recht hoch.
    Ein Anwalt für Familienrecht unterstützt Sie in sämtlichen familienrechtlichen Angelegenheiten. Meist werden Konflikte im Familienrecht sehr hitzig ausgetragen. Ein guter Anwalt für Familienrecht verfügt nicht nur über Fachwissen und Erfahrung, sondern auch über das notwendige Einfühlungsvermögen, um in emotional aufgeladenen Situationen eine sachgerechte Lösung zu finden.
    Sind die Fronten in einer familienrechtlichen Auseinandersetzung verhärtet, ist eine Unterstützung durch einen Anwalt für Familienrecht absolut essenziell. Es ist empfehlenswert, einen Anwalt für Familienrecht so früh wie möglich hinzuziehen. Ein erfahrener Anwalt für Familienrecht begleitet Sie durch einen oft komplexen und emotional belastenden Rechtsstreit. Er erklärt Ihnen alle verfügbaren Optionen und stellt sicher, dass in einer schwierigen Situation ein bestmögliches Ergebnis für Sie erzielt wird. Kommt es zu einem Gerichtsverfahren, kümmert er sich um die Durchsetzung Ihrer Ansprüche, bereitet Sie auf den anstehenden Gerichtstermin vor und sorgt dafür, dass Ihre Interessen immer im Vordergrund stehen.

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